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Umzug mit der Haushaltsversicherung

Versicherungsschutz nach einem Wohnungswechsel besteht auch für die neue Wohnung, wenn der Vertrag nicht mit Wirkung vor Beginn des Umzugs gekündigt wurde.

Ein Umzug steht an. In der alten Wohnung war man mit einer Haushaltsversicherung gegen Schäden geschützt. Gilt das auch für Schäden, die im Laufe des Umzugs entstehen? Und braucht man in der neuen Wohnung eine neue Versicherung?

Eine neue Wohnung ist gefunden, der Umzugstermin steht fest. Es sind jedoch nicht nur Möbel, die übersiedelt werden müssen, sondern es sollte auch viel Papierkram erledigt werden. Darunter fällt die Haushaltsversicherung.

In Österreich müssen Sie nicht zwangsläufig eine Haushaltsversicherung abschließen, auch wenn Ihr neuer Vermieter das von Ihnen verlangt. Ein Ausnahmefall tritt ein, wenn Sie Mobiliar des Eigentümers mitmieten. Manchmal reicht dazu schon eine mitvermietete Küche. Aber auch, wenn Sie Ihre Möbel alle selber mitbringen, sollten Sie über eine Haushaltsversicherung zumindest nachdenken.

Bestehende Versicherung gilt weiter

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (Art 3.4. ABH 2012) besteht im Fall eines Wohnungswechsels des Versicherungsnehmers für die neue Wohnung Versicherungsschutz, sofern der Vertrag nicht mit Wirkung vor Beginn des Umzugs gekündigt wurde. Dies bestätigte erst jüngst der OGH in einer Entscheidung.

Die Klägerin im gegenständlichen Fall zog von der ursprünglich versicherten Wohnung in eine größere Wohnung, wovon die Klägerin die beklagte Versicherung nicht in Kenntnis setzte. Die Versicherung leistete für den durch einen Wohnungsbrand entstandenen Schaden nur aliquoten Ersatz im Verhältnis der Wohnnutzfläche der ursprünglichen in der Polizze genannten Wohnung zur Wohnnutzfläche der neu bezogenen Wohnung, in der der Brand stattgefunden hatte. Die Klägerin war mit ihrem Begehren auf Ersatz des gesamten Schadens dem Grunde nach erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof führte aus: Die maßgebliche Bestimmung der ABH 2012 ist dahin auszulegen, dass Versicherungsschutz nach einem Wohnungswechsel auch für die neue Wohnung dann besteht, wenn der Vertrag nicht mit Wirkung vor Beginn des Umzugs gekündigt wurde.

Nicht schummeln

Es gibt zwei Arten der Haushaltsversicherung: die Quadratmeter- und die Summenversicherung. Während die Quadratmeterversicherung schnell und einfach abgeschlossen wird, weil sie die Schutzsumme nur anhand der Wohnnutzfläche berechnet, ist die Summenversicherung deutlich aufwändiger. Als Mieter muss man hierfür eine vollständige Inventarliste erstellen. Achtung: Nicht bei dem Wert des Inventars für einen günstigeren Versicherungspreis schummeln. Wenn es nämlich wirklich zu einem Schaden kommt und Sie mehr Geld von der Versicherung verlangen, kann diese eine Beschwerde wegen Unterversicherung einlegen. Im schlimmsten Fall gibt es gar kein Geld.

Umzugsschaden

Hatten Sie in Ihrer alten Wohnung bereits eine Haushaltsversicherung? Dann sollten Sie sich so bald wie möglich bei dem Versicherungsanbieter melden. Größere Versicherer haben häufig einen sogenannten Umzugsservice, dem sie die Daten weiterleiten können. Die Servicemitarbeiter erstellen für Ihre neue Wohnung ein entsprechendes Angebot, das Sie annehmen oder ausschlagen können.

Wenn Sie die Haushaltsversicherung nicht kündigen oder schon auf die neue Wohnung ummelden, so sind Umzugsschäden versichert. Im Schadensfall gilt es, das Problem sofort an die Versicherung zu melden. Die meisten Unternehmen setzen für die Schadensmeldung eine Frist von drei Tagen. Ihrem Vermieter müssen Sie Bescheid geben, wenn eines seiner Gegenstände beschädigt wurde.