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Mietvertrag richtig kündigen

Vorlagen und Tipps

Nicht selten passiert es, dass sich unsere Lebenssituation verändert – mal ist es wegen des neuen Familienzuwachses, mal auf Grund eines neuen Jobs. Umso häufiger kommen wir unweigerlich mit bürokratischen Angelegenheiten in Berührung. Ganz oben auf der Liste – die Wohnungskündigung.

Wenn du deinen Mietvertrag kündigen willst, ist es besonders wichtig, sich an alle Formalitäten und Fristen zu halten. Auch individuelle Vereinbarungen und Umstände solltest du dabei beachten. Wir informieren dich über alles, was du zu diesem Thema wissen musst, und zeigen dir, welche Punkte ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben deiner Wohnung beinhalten sollte.

Diese Dinge sollten Sie als Mieter bei einer Wohnungskündigung beachten

Ist Ihr Mietvertrag befristet abgeschlossen worden, endet dieser mit Ablauf der Mietvertragsfrist. Wenn Sie jedoch keine Frist im Mietvertrag festgelegt haben oder Ihren Mietvertrag vorzeitig kündigen möchten, gilt die in Österreich gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von einem Monat.

Bei der Kündigung eines befristeten Mietvertrags innerhalb des Voll- und Teilanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes muss eine Mindestdauer von drei Jahren eingehalten werden. Möchte der Mieter innerhalb dieser drei Jahre kündigen, darf er dies erst nach Ablauf eines Jahres tun, muss aber dabei die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Eine vorzeitige Kündigung ist in diesem Fall also erst zum Ende des 16. Monats möglich.

Zu beiden Varianten können Sie bei ImmobilienScout24 eine Vorlage zur Kündigung der Wohnung finden. Auch Vorlagen eines Mietvertrags gibt es zum kostenlosen Download.

Hinweis: Die Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem deine Kündigung beim Vermieter eingegangen ist.

Beispiel: Wenn du zum 31.07. ausziehen möchtest, sollte die Kündigung spätestens am 30.06. beim Vermieter einlangen.

Du hast in die Wohnung investiert – Welche Ansprüche besitzt du?

Falls du durch Renovierungen oder Ähnliches während deiner Wohndauer den Wohnungsstandard auf längere Zeit wesentlich verbessert haben, kannst du Investitionsansprüche geltend machen. Auch hierbei musst du dich jedoch an besondere Fristen des MRG § 10 halten. Die Investitionen sollten allerdings immer nur in Absprache mit dem Vermieter erfolgen, da es bei einer Wohnungskündigung sonst zu Konflikten zwischen den beiden Parteien kommen kann. Der Mieter kann bei solchen abgeklärten Wohnungsveränderungen folglich mit einer Ablöse rechnen. Ob die getätigten Verbesserungen zur Qualitätssteigerung beitragen, kann beispielsweise ein Wohnungsgutachter überprüfen. Oft handelt es sich dabei zum Beispiel um die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung der Heizungs- oder Sanitäranlage, die höherwertige Umgestaltung zweier zusammengelegter Substandardwohnungen oder die Erneuerung eines schadhaften Fußbodens. Der Vermieter ist in solchen Fällen dazu verpflichtet, die Investitionen abzulösen.

Stelle in so einem Fall sicher, dass, wenn du deine Wohnung kündigst, die Vorlage zur Kündigung die Investition erwähnt.

Was kostet dieser Umzug?

Wohnfläche (bisher)ca. 10
Entfernungca. 5km
ab 350

Was gibt es für den Vermieter bei einer Wohnungskündigung zu beachten?

Die Kündigungsrichtlinien seitens des Vermieters unterliegen nicht den gleichen gesetzlichen Regelungen wie denen des Mieters. Denn der Vermieter darf den Mietvertrag laut Mietrecht nur aus bestimmten wichtigen Gründen kündigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • die Wohnung grob vernachlässigt wird
  • in der Wohnung strafbare Handlungen vollzogen werden
  • der Mieter trotz fristgerechter Mahnung die Miete nicht zahlt
  • der Vermieter die Wohnung selbst nutzen oder an Familienmitglieder weitergeben möchte (Kündigung auf Eigenbedarf)
  • der Mieter verstorben ist und die eintrittsberechtigten Personen kein dringendes Wohnbedürfnis besitzen
  • der Mieter die Wohnung (ohne Einverständnis des Vermieters) an nicht eintrittsberechtigte Personen beziehungsweise Dritte weitergibt oder untervermietet
  • der Mieter die Wohnung nicht nutzt, sodass sie für längere Zeit leer steht
  • sich der Vermieter auf einen im Mietvertrag festgehaltenen Grund bezieht (hier empfiehlt es sich, die Wirksamkeit dieses angegebenen Grundes prüfen zu lassen)
  • der Mietzins die Erhaltungskosten des Hauses nicht dauerhaft abdecken kann, eine baubehördliche Abtragung veranlasst und ein Ersatz für den Mieter beschafft wurde
  • der Mieter einer Wohnung mit der Ausstattungskategorie D keiner Standardverbesserung durch den Vermieter zustimmt und auch sich selbst nicht bereit erklärt, diese zu veranlassen, obwohl der Vermieter vorübergehenden Wohnersatz zugesichert hat

Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit vorangegangener Abmahnung möglich. Vermieter finden Vorlagen zur Wohnungskündigung online.

Info: Eintrittsberechtigte Personen sind Ehegatten/Ehegattinnen, Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen, eingetragene Partnerinnen/Partner, Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern usw.), Wahlkinder und Geschwister. 

Was du beim Kündigungsschreiben allgemein beachten solltest

Damit du eine schriftliche Sicherheit und gleichzeitig eine Aufgabebestätigung hast, sollte die schriftliche Vorlage beziehungsweise Kündigung eines Mietvertrags am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Da sie außerdem nur mit Unterschrift gültig ist, muss beim Versenden per Mail in jedem Fall eine elektronische Signatur eingefügt oder die Kündigung eigenhändig unterschrieben und anschließend eingescannt werden.

Muster der Kündigung eines Mietvertrags findest du bei uns – hier musst du lediglich noch deine persönlichen Daten eintragen.

Tipp: Lassen dir dein Kündigungsschreiben (unabhängig auf welchem Weg es den Vermieter erreicht) schriftlich bestätigen. 

Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter ist es besonders wichtig, ein Protokoll zu erstellen, in dem du Schäden dokumentierst und dir vom Vermieter die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung bestätigen lassen kannst. Sobald der Vermieter das Protokoll unterschrieben hat, muss er die Kaution an dich zurückzahlen.

Tipp: Sollte der Vermieter die Kaution nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzahlen, empfiehlt es sich zunächst eine schriftliche Mahnung aufzusetzen. Bei Nichtbeachtung kannst du die Kaution gerichtlich einklagen.