Verrostete Fahrräder im Innenhof, alte Möbel auf dem Dachboden, eine defekte Waschmaschine im Keller: Als Vermieter musst du dich um die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände kümmern. Wer im Rahmen einer Entrümpelung für die Kosten aufkommt und was du sonst noch wissen musst, erfährst du hier.
Wurden im Hausflur, im Innenhof, auf dem Dachboden oder im Keller eines Wohnhauses scheinbar herrenlose Gegenstände abgestellt, lautet die erste Frage: Wem gehört das? Die Antwort entscheidet darüber, ob du als Vermieter für die Entsorgungskosten aufkommen musst. So oder so liegt es an dir, die Objekte zu entfernen. Darum kümmern sich professionelle Entrümpelungsfirmen.
Es gibt unzählige Firmen, die anbieten, alte Möbel, Fahrräder oder Elektrogeräte abzuholen. Aber nicht alle sind vertrauenswürdig. Ob du es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hast, erkennst du unter anderem daran, ob die Preise für die Abholung und Entsorgung auf der Website offen kommuniziert werden. Festpreise sind zudem immer empfehlenswerter als Kostenvoranschläge, da du so genau kalkulieren kannst, welche Kosten auf dich zukommen. Entrümpelungsfirmen sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Beim Tragen schwerer, sperriger oder zerbrechlicher Gegenstände kann schon mal etwas zu Bruch gehen. Wurde keine Versicherung abgeschlossen, kann es vorkommen, dass du als Auftraggeber auf den Kosten sitzenbleibst.
Die Gemeinden und Stadtmagistrate bieten oft einen eigenen Entrümpelungsdienst an. Die Kosten dafür starten im Schnitt bei etwa 40 Euro pro Quadratmeter. Eine Dachbodenräumung ist wegen der längeren Wegstrecke teurer als eine Kellerräumung, auch für Demontageleistungen muss extra bezahlt werden. Für die Sperrmüllabfuhr und die Entsorgung von Kühlschränken oder Leergebinde sowie Problemstoffe fallen weitere Gebühren an.
Eine private Entrümpelungsfirma kann günstiger sein, mit Preisen ab 25 Euro. Meist werden Pauschalbeträge verrechnet. Vor der Haushaltsauflösung sollte ein Besichtigungstermin vereinbart werden, in dem alle enthaltenen Leistungen besprochen werden.
Wer aus zeitlichen Gründen eine private Entrümpelung nicht vornehmen kann, wird sich womöglich an eine Entrümpelungsfirma wenden. Meist wird nach einer kostenlosen Erstbesichtigung mit dem Entrümpelungsunternehmen ein Pauschalpreis vereinbart. Doch welche Kosten stecken eigentlich in diesem Pauschalpreis?
Im folgenden Beispiel gehen wir von der einfachen Entrümpelung einer 70 Quadratmeter großen Wohnung aus, die innerhalb eines Arbeitstages entrümpelt wird:
Was? | Kosten |
Personalkosten | 500,00 € |
Deponiegebühren (bei einer Tonne Sperrmüll) | 320,00 € |
Container-Kosten | 400,00 € |
Materialkosten | 30,00 € |
Gesamtkosten | 1.250,00 € |
Im ersten Moment können die Kosten der Entrümpelung abschreckend wirken. Jedoch hast du die Möglichkeit, die Kosten zu senken:
Ist ein Mieter verstorben und es finden sich keine Erben, muss der Vermieter für die Verlassenschaftsräumung und die Kündigung einen Verlassenschaftskurator beauftragen. Ist kein Geld aus der Verlassenschaft der verstorbenen Person vorhanden, muss der Vermieter für die durch die Entrümpelung entstandenen Kosten aufkommen.
In solchen Fällen nutzen Vermieter sehr gerne kostenlose Entrümpelungsdienste. Häufig handelt es sich dabei um Privatpersonen, die die Räumung unter der Bedingung übernehmen, dass sie wiederverwertbare Gegenstände gewinnbringend weiterverkaufen dürfen. Für den Vermieter kann das eine angenehme Art der Entrümpelung sein, wenn er sich den Auftrag vertraglich zusichert. Denn es muss auch geklärt werden, inwiefern der Sperrmüll übernommen wird. Wird die Wohnung nur nach ihren besten Stücken durchsucht, ist das für den Vermieter keine Hilfe, sondern eigentlich nur Zeitverschwendung.
Um im Falle einer anstehenden Entrümpelung die Kosten möglichst gering zu halten, solltest du verschiedene Anbieter miteinander vergleichen. Besonders günstige Preise kommen meist dadurch zustande, dass nur die Grundleistungen enthalten sind. Ein höherer Preis lohnt sich daher, wenn nach der Räumung eine besenreine Wohnung übrig bleibt und der Sperrmüll entsorgt ist.
Wien hat es vorgemacht, viele weitere Städte in Österreich haben nachgezogen. Das Entrümpeln wird zum Event. Mit Flyern oder über soziale Netzwerke wird ein Termin für eine Haushaltsauflösung angekündigt und Privatpersonen können sich wie bei einem Flohmarkt die Wohnung ansehen und Einrichtungsgegenstände und Deko zu einem günstigen Preis mitnehmen. Solche Veranstaltungen sind längst kein Geheimtipp mehr und werden mit Musik zum regelrechten Happening. Für den Vermieter ist das zwar mehr Arbeit als eine einfache Entrümpelung, jedoch kann er mit dem Verkauf wenigstens die Kosten für die Entrümpelungsfirma, die übriggebliebene Objekte endgültig entsorgt, decken. Häufig findet sich im Rahmen der Wohnungsräumung auch gleich ein neuer Nachmieter.
Wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt, hat der Vermieter ein Pfandrecht. Das bedeutet aber nicht, dass er die Wohnung einfach räumen kann und die gesamten Möbel verkauft. Zunächst einmal braucht er dafür einen Gerichtsbeschluss, ein Handeln auf eigene Faust ist verboten. Außerdem muss ein Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Wohnungsbegehung festlegen, was überhaupt gepfändet werden kann.
Hinterlässt der ehemalige Mieter die Wohnung voll möbliert, muss der Vermieter ihm für eine bestimmte Frist die Chance geben, diese noch abzuholen. Erfolgt keine Reaktion und hat sich der Vermieter rechtlich abgesichert, kann er eine Wohnungsauflösung vornehmen und wiederverwertbare Gegenstände verkaufen. Den Erlös dafür darf er einbehalten, um damit die Kosten für die Hausräumung oder eventuelle Sanierungsmaßnahmen zu bezahlen.