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Energieausweis

Alles, was du als Vermieter und Verkäufer wissen musst

Vermieter und Verkäufer müssen bereits bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen. Welche Kosten der Energieausweis verursacht, wie du die Werte liest und welche Ausnahmen für die Energieausweis-Pflicht gelten, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist der Energieausweis?

Das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) soll Bauherren und Eigentümer von Immobilien zu energieeffizienten Maßnahmen und Sanierungen ermutigen. Der Energieausweis wirkt sich nicht nur positiv auf die Umwelt aus, sondern auch auf die Betriebskostenabrechnungen der Käufer und Mieter. Zudem erleichtert er den objektiven Vergleich verschiedener Immobilien.

Warum ist der Energiepass Pflicht?

Im Energieausweis für Wohngebäude sind alle energierelevanten Daten eines Gebäudes festgehalten. Anhand der aufgeführten Daten wird der Gesamtenergiebedarf der Immobilie berechnet. Ziel ist es, europaweit die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Der Energieausweis wird so zum Energie-Gütesiegel für Wohnungen und Häuser. Er muss dem Käufer oder Mieter spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung vorliegen. Von da an ist er zehn Jahre gültig. In Inseraten müssen der im Ausweis genannte Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor angegeben werden.

Wozu braucht ein Haus einen Energieausweis?

Hauptsächlich brauchst du den Ausweis, um die Energieeffizienz deines Hauses nachzuweisen. Deshalb beinhaltet der Energieausweis Werte, die dir helfen können, deine Energiebilanz zu optimieren. Eine gute Energieeffizienz bedeutet, dass du deinen Teil zum Umweltschutz beitragen und zugleich durch ausreichende Isolation und Dämmung Geld einsparen kannst.

Was steht eigentlich im Energieausweis?

Bei der Ausstellung des Energieausweises wird generell zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden. Wichtig ist, dass in deinem Energieausweis diese Werte angegeben sind:

  • Heizwärmebedarf (HWB) – die Wärmemenge, die einem Raum zur Beheizung zugeführt werden muss
  • Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB) – Energiebedarf für Warmwasserbereitstellung
  • Heizenergiebedarf (HEB) – Aufzählung des Nutzenergiebedarfs sowie der Verluste durch die Haustechnik
  • Endenergiebedarf (EEB) – Zu kaufende Energiemenge
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) – Gebäudeeffizienz inklusive Haustechnik
  • Primärenergiebedarf (PED) – gesamte im Gebäude benötigte Energie, inklusive Energieaufbringungsaufwand
  • Kohlendioxidemissionen (CO2) – Kohlendioxidemission des gesamten Gebäudes
  • Empfehlung für Maßnahmen – Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz; nicht bei Neubauten

Weiters beinhaltet der Energieausweis Grundinformationen zum Gebäude, wie den Standort, den Gebäudetyp, die Gebäudeart, die Brutto-Grundfläche und die Klimaregion.

Wichtig ist, dass du weißt, dass der Energieausweis deines Hauses keinen garantierten Energieverbrauch aufzeigt. Der Verbrauch ist einzig vom Nutzungsverhalten der im Gebäude lebenden Personen abhängig.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

  • Die Vorlage des Energieausweises ist seit 1. Jänner 2008 bei allen Neubauten Pflicht.
  • Dasselbe gilt für den Verkauf und die Vermietung von Gebäuden oder einzelnen Wohneinheiten.
  • Wird eine Nettogrundfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern umfassend saniert.
  • Übersteigen Sanierungskosten ein Viertel des Bauwertes.
  • Werden drei oder zwei wichtige Bauteile und die Haustechnik saniert.

Ausnahmen: Ist der Energieausweis für Wohngebäude immer Pflicht?

Einige Wohngebäude sind von der Vorlagepflicht des Energieausweises ausgeschlossen:

  • Abbruchreife Immobilien
  • Provisorisch errichtete Objekte mit einer Nutzungsdauer unter zwei Jahren
  • Ferienimmobilien, die unter dem durchschnittlichen Energieverbrauch eines Vierteljahres liegen
  • Freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter 50 Quadratmetern

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Wer stellt einen solchen Ausweis aus?

Der Energieausweis ist nur gültig, wenn er von einem Sachverständigen ausgestellt wird. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Empfohlen werden Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater. Auf der Seite energieausweis.at findest du eine umfangreiche Übersicht aller Anbieter, die den Energieausweis für Wohngebäude ausstellen.

Was wird zur Erstellung des Energieausweises benötigt?

Der Energieausweis muss den Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr und seit Dezember 2012 den Gesamtenergieeffizienzfaktor enthalten. Auch Vorschläge für Energiesparmaßnahmen, ein Einreichplan inklusive Grundriss, Schnitt, Lageplan und Ansichten sowie Fotos von der Immobilie sind erforderlich. In einer Bauteilbeschreibung müssen zudem alle Bauteile aufgelistet sein, die für die Dämmung ausschlaggebend sind. Im Falle von Neubauten sind diese Bauteile im Bauplan enthalten.

Checkliste zur Bauteilbeschreibung bei bestehenden Immobilien

In die Bauteilbeschreibung gehören der Aufbau…

  • …der Wand zwischen Keller und Erdgeschoss, wenn der Keller nicht beheizt wird.
  • …der Wand zwischen Wohngebäude und unbeheizter Garage.
  • …des Bodens eines Wohnraumes, unter dem sich ein Balkon befindet.
  • …der Wand zum unbeheizten Dachraum.
  • …von Wänden, die direkt an den Erdboden grenzen.
  • …der Wand zum unbeheizten Spitzboden.
  • …des Bodens eines Wohnraumes, der über einem Außenbereich liegt.

Energieausweis-Werte: Diese Energiekennzahlen gehören in das Inserat

Vermieter und Verkäufer von Wohnungen sind verpflichtet, in Inseraten Informationen aus dem Energieausweis anzugeben. Konkret müssen der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor ausgewiesen werden – sowohl in Printmedien als auch im Internet. Wer dies unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro rechnen.

Die Energiebilanz in Anzeigen wird meist wie folgt angegeben:

Energieausweis inkludiert Warmwasser Ja/Nein
HWB (kWh/m2a) Zwischen 0 – 25
fGEE Zwischen 0,55 – 4,00

Was bedeutet das jetzt alles? Der Heizwärmebedarf HWB wird in Kilowattstunde pro Quadratmeter pro Jahr angegeben und ist energetisch gestaffelt.

Ein Neubau hat für gewöhnlich die Energieeffizienzklasse B; ein durchschnittlich gut saniertes Gebäude hat die Klasse E.

Beim Gesamtenergieeffizienzfaktor ist die Tabelle ähnlich gestaffelt:

Energieeffizienzklasse Faktor
A+ < 0,55
A 0,55 – 0,70
B 0,70 – 0,85
C 0,85 – 1,00
D 1,00 – 1,75
E 1,75 – 2,50
F 2,50 – 3,25
G 3,25 – 4,00
H > 4,00

Ein Haus muss nicht die gleiche Energieeffizienzklasse bei beiden Kriterien haben. Es ist durchaus möglich, eine HWB-Klasse A und eine fGEE-Klasse B zu haben.

Immobilienförderung mit dem Energieausweis für Wohngebäude

Um gewisse Förderungen zu beantragen, ist der Energiepass Pflicht. Das Land Wien beispielsweise benötigt den Energieausweis vor und nach der Sanierung, wenn du einen Förderungsantrag auf umfassende thermische Sanierung stellst. Im Burgenland musst du bei jedem Sanierungsförderungsantrag einen Energieausweis einreichen.

Welche Ausnahmen gelten für Ferienimmobilien?

Ausnahmen gibt es für Gebäude die nur frostfrei gehalten werden, abbruchreife Immobilien, religiöse Gebäude, provisorisch errichtete Objekte mit einer Nutzungsdauer unter zwei Jahren, Industrieanlagen und landwirtschaftliche Gebäude. Dies gilt auch für Ferienimmobilien die unter dem durchschnittlichen Energieverbrauch eines Vierteljahres liegen sowie freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter 50 Quadratmetern.

Welchen Vorteil hat der Energieausweis?

Der wesentliche Vorteil des Energieausweises liegt in der Transparenz für Käufer und Mieter. Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft oder mietet bekommt durch den Energieausweis rasch einen Überblick, welche Nebenkosten im Bereich Energie anfallen. Die Kostenplanung wird dadurch erleichtert. Zusätzlich werden die Verkäufer dazu ermutigt, ihre Immobilien auf den neuesten Sanierungsstand zu bringen – was im Endeffekt die Umwelt schont und einen positiven Effekt auf die Betriebskosten hat.

Wie hoch sind die Kosten für den Energieausweis?

Für Eigentümer verursacht der Energieausweis Kosten, die sich je nach Unternehmen stark unterscheiden können. Wie hoch die Kosten für den Energiepass in deinem Fall ausfallen, musst du individuell mit dem prüfenden Spezialisten aushandeln.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bei einem einfachen Wohnblock meist mit einem Preis in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter kalkuliert wird. Im Falle eines Einfamilienhauses musst du damit rechnen, dass der Energiebedarfsausweis Kosten verursacht, die schnell das Doppelte und mehr erreichen. Insbesondere Altbauten sind häufig schwieriger zu bewerten und führen zu entsprechend höheren Gebühren.

Aber: Die bei einem Energiepass anfallenden Kosten – so hoch sie auch sein mögen – lohnen sich auf jeden Fall. Ein Verkauf ohne Energieausweis wird deutlich teurer, denn hier musst du mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro rechnen.