Die Voraussetzungen, die Makler:innen erfüllen müssen, um ihr Gewerbe ausführen zu dürfen, unterscheiden sich von Land zu Land. Während in Deutschland der Vorschlag, einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler:innen zu verlangen, gescheitert ist und stattdessen lediglich eine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung als Kriterium festgelegt wurde, sind die Regeln in Österreich etwas strenger und sind in der Gewerbeordnung von 1994 festgelegt.
Das Gewerbe des Immobilienmaklers gehört hier zu den sogenannten reglementierten Gewerben. Das bedeutet, dass angehende Makler:innen, die selbstständig arbeiten möchten, statt eines Sachkundenachweises einen Befähigungsnachweis erbringen müssen, der sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Dieser Befähigungsnachweis kann durch einen entsprechenden Abschluss in einem passenden Fach an einer Universität oder Fachhochschule sowie einer mindestens ein Jahr andauernden wirtschaftlichen Tätigkeit erworben werden. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann seine Gewerbeberechtigung direkt bei der Wirtschaftskammer beantragen.