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Bonitätsauskunft

Eine seriöse Baufirma für Ihr Bauvorhaben finden

Es ist wohl eines der schlimmsten Szenarien, das sich ein Häuslbauer vorstellen kann: Das Haus befindet sich mitten im Bau und plötzlich meldet die Baufirma Insolvenz an. Wer sich jedoch rechtzeitig über die Bonität der Bauunternehmen informiert, kann sich vor diesem Albtraum schützen. Hier gilt das Motto: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

Die Bonitätsauskunft ist wichtig für die Wahl der Baufirma

Die Zusammenarbeit mit einer Baufirma kann inklusive Planungsphase schnell ein ganzes Jahr in Anspruch nehmen. Deshalb sollte sie gut gewählt und mit anderen Anbietern verglichen werden. Die Bonitätsauskunft sollte für die Wahl von entscheidender Bedeutung sein. Eine solche Auskunft ist in diesem Fall nicht nur Unternehmen vorbehalten, sondern es können auch Privatpersonen eine Auskunft beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass nachweislich ein wirtschaftliches Interesse an der Bonität des Unternehmens gegeben ist. Das ist beim Bau eines Hauses mit möglicher Vertragspartnerschaft gegeben.

Wo kann die Bonität abgefragt werden?

Die Auskunft kann bei einer Auskunftei, einem Anwalt, einem Notar oder direkt beim KSV beantragt werden. Allgemein ist zu empfehlen, sich nicht nur über die finanzielle Situation der Baufirma, sondern auch die des Elektrikers, des Fliesenlegers, des Dachdeckers usw. zu informieren. Insbesondere in ländlichen Regionen, in denen kleine Privatunternehmen diese Dienste anbieten, kann es schnell zu einer Insolvenz kommen, da die Firmen aufgrund einer geringeren Liquidität besonders stark von der Zahlungsmoral der Kunden abhängig sind.

Was kostet die Bonitätsauskunft?

Mitglieder des KSV1870 erhalten wöchentlich eine komplette Liste der Insolvenzen und auch auf der Homepage des KSV1870 werden viele der aktuellen Insolvenzfälle gelistet. Für einen Häuslbauer ist es dann aber freilich schon zu spät. Sollte das selbst beauftragte Unternehmen dort zu finden sein, muss er sich beim KSV schnellstmöglich als Gläubiger melden.

Eine rechtzeitige Abfrage der Bonität bereits bei Geschäftsanbahnung kann verhindern, in die Insolvenz eines Schuldners verstrickt zu werden. Eine solche Auskunft kostet je nach Umfang zwischen 6,90 und 80,70 Euro. Grundsätzlich ist mindestens das Unternehmensprofil Compact oder Standard zu empfehlen. Diese Abfragen kosten 27,40 bzw. 60,90 Euro und beinhalten neben den Stammdaten und einem Rating auch Auskünfte zur aktuellen finanziellen Situation, zum Einzelhöchstkredit und zum Zahlungsverhalten sowie Inkassodaten. Sollten mehrere Abfragen zu verschiedenen Unternehmen gemacht werden, empfiehlt sich, diese bei einer Auskunftei oder einem Anwalt in Auftrag zu geben und eine Pauschale dafür zu vereinbaren. Sie sind meist Mitglieder des KSV und müssen deshalb weniger für die Abfrage bezahlen.

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So schützen sich Häuslbauer vor einer Insolvenz der Baufirma

Sollte es trotz guter Bonität dazu kommen, dass eine Baufirma insolvent wird und den Betrieb einstellt, ist jeder Bauherr froh, wenn er wenigstens nur für die Leistungen bezahlt, die bereits erbracht wurden. Deshalb ist eine Ratenzahlung üblich. Abgesehen von einer ersten Anzahlung für die Planung und die Bestellung des Baumaterials werden alle weiteren Leistungen schrittweise nach deren Erbringen bezahlt. Auch kann der Bauherr sich drei Prozent der gesamten Bausumme als Rückstellung vorerst einbehalten. Sollten innerhalb von drei Jahren nach Bauende keine Ausbesserungen notwendig geworden sein, muss er freilich den offenen Betrag an die Baufirma zahlen.

Was tun, wenn die Baufirma insolvent ist?

Sobald die Baufirma Konkurs angemeldet hat, sollte der Bauherr sofort die Zahlungen einstellen und die Zusammenarbeit auf Eis legen. Ist kein Abwenden der Insolvenz in Sicht, sollte die Baufirma um ein Auflösen des Vertrages gebeten werden. Achtung! Trotz des bestehenden Vertrages ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung zu beauftragen sollte vermieden werden. Sollte sich die Baufirma erholen, kann sie vertraglich vereinbarte, aber bereits von einer anderen Firma geleistete Arbeiten trotzdem in Rechnung stellen. Also immer erst einen klaren Schnitt mit der alten Firma machen und dann eine neue beauftragen. Sehr hilfreich kann dabei ein vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin sein. Hat das Unternehmen diesen nicht eingehalten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Jedenfalls sollte auch bei der neuen Firma wieder nicht die Bonitätsprüfung vergessen werden.

Wurden bereits Vorauszahlungen geleistet, sollte der Bauherr so schnell wie möglich seine Forderungen anmelden.

So wird das Insolvenzrisiko durch eine Fertigstellungsbürgschaft minimiert

Mit der Fertigstellungsbürgschaft sichern sich Bauherren, dass der Vertrag auch im Falle einer Insolvenz erfüllt wird. Die Bank wird zum Bürgen, d. h. sie muss sich um die Fertigstellung des Bauvorhabens kümmern. Häufig muss zum Durchsetzen dieser Bürgschaft ein Anwalt hinzugezogen werden, doch diese Kosten sind deutlich geringer, als wenn der Häuslbauer auf einem unfertigen Bau sitzenbleibt.