Wer energieeffizient heizt, wird finanziell gefördert: Für den Austausch Ihrer Wärmepumpe, den Neubau von Solaranlagen und weitere Maßnahmen können Sie einen Energiebonus beantragen.
Ein neues Förderprogramm ermutigt Privathaushalte zum energieeffizienten Heizen. Für den Um- und Neubau von Heizanlagen kann ein Energiebonus beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der zu beheizenden Fläche und dem Baujahr der Wohnung ab. Die Liste der geförderten Maßnahmen soll demnächst erweitert werden.
Seit dem 1. Jänner 2015 gilt in Österreich das Energieeffizienzgesetz. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen. Unternehmen und Energielieferanten sind verpflichtet, im Gesetz enthaltene Richtlinien umzusetzen. Privathaushalte werden in Form von Förderprogrammen zum Mitmachen motiviert. Eines dieser Förderprogramme ist der Energiebonus, der sich aus Geldern der Energieversorger speist.
Die Bonuszahlung kann für alle oben genannten Maßnahmen und Anschaffungen beantragt werden, die nach dem 1. Jänner 2014 in Betrieb gegangen sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie für die Investition nicht bereits eine Bundes- oder Landesförderung beantragt haben und Umrüstung oder Neubau in Österreich erfolgen.
Um langwierige Förderanträge zu umgehen, ist eine Antragstellung im Internet möglich. Auf diesem Wege können auch alle nötigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu zählen Hersteller- und Typenangaben von Alt- und Neugerät, Kontaktdaten des Installationsunternehmens und die Rechnung der neuen Geräte. Anschließend überprüft eine Monitoringstelle die Maßnahme oder Investition. Bei positivem Ergebnis wird der Energiebonus spätestens zwei Monate nach Antragstellung ausbezahlt.
Die Höhe der Bonuszahlung hängt von mehreren Faktoren wie Heizfläche, Isolierung des Boilers oder Wohnungsbaujahr ab. Hier einige Beispiele:
Errichtung einer neuen Heizung im Einfamilienhaus:
Errichtung einer neuen Gas-Kombitherme in einer Wohnung:
Austausch eines Warmwasserboilers:
Solaranlage: