Bei Immobiliengeschäften unumgänglich

Beim Immobilienkauf wird zwangsläufig ein Notar benötigt. Welche Kosten dabei anfallen und wie hoch diese sein können, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Notar übernimmt zahlreiche Aufgaben, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Dazu gehört zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch, ohne die der Verkauf nicht rechtskräftig ist. 
  • Das Honorar des Notars hängt in der Regel vom Wert der Immobilie ab. Das Notariatstarifgesetz gibt an, welche Höchstsätze dabei nicht überschritten werden dürfen. Es können Pauschalpreise oder ein prozentualer Wert vereinbart werden. 
  • Die Kosten für den Notar trägt im Normalfall der Käufer des Hauses.
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Wofür wird ein Notar beim Immobilienkauf oder -bau benötigt?

Ein Notar wird immer dann gebraucht, wenn Dokumente zu beglaubigen sind. Im Rahmen von Immobiliengeschäften ist das etwa dann der Fall, wenn ein neuer Eigentümer oder bestimmte Rechte Dritter ins Grundbuch einzutragen sind, wenn mehrere Personen gleichzeitig als Eigentümer gelten oder wenn die Immobilie vererbt oder weiterverschenkt werden soll. Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und übernimmt die Funktion eines Treuhänders. Er richtet ein Treuhandkonto ein, über das der Kauf abgewickelt wird.

Wie hoch sind die Notarkosten in Österreich?

Das Honorar von Notaren ist in Österreich durch das Notariatstarifgesetz geregelt. Darin wird zwischen

  • Wertgebühren, 
  • Zeitgebühren, 
  • Abschriftenbeglaubigungsgebühren, 
  • Entfernungsgebühren und 
  • Kanzleigebühren

unterschieden. Je nach Wert der Immobilie und Leistungsumfang betragen die Kosten für den Notar zwischen einem und drei Prozent des Kaufpreises.

So macht zum Beispiel eine einfache Zeitgebühr 9,90 Euro je angefangener halber Stunde aus. Fällt sie aber für das Erstellen eines Erbvertrages an, beträgt sie das Vierfache. Personen, die einen Notar benötigen, sollten sich deshalb in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben lassen. Zwar lassen sich beim Hauskauf beziehungsweise Hausverkauf Notarkosten nicht vermeiden, sie können durch die Vorabinformation aber im Budget rechtzeitig berücksichtigt werden. Für das Erstgespräch darf ein Notar keine Gebühren verrechnen.

Beispielrechnung Notarkosten beim Immobilienverkauf

Kaufpreis der Immobilie 250.000 Euro
Vereinbarter Honorarsatz 2,00 %
Höhe des Notarhonorars 5.000 Euro
Gesamtpreis* 255.000 Euro

*Weitere Nebenkosten, die beim Kauf fällig werden, wie die Grunderwerbsteuer oder eine Provision für den Makler sind in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt.

Welche Leistungen sind in den Notarkosten inklusive?

Im Rahmen eines Immobilienkaufs umfassen das Honorar eines Notars die Prüfung, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer ist und ob eine Hypothek auf dem Haus lastet, die Verständigung des Finanzamtes über den Kauf und die Überwachung der vollständigen und pünktlichen Zahlung des Kaufpreises.

Wie hoch sind die Kosten für einen Treuhänder?

Fungiert der Notar zusätzlich als Treuhänder, dann richtet er für seinen Klienten ein Treuhandkonto, auch bekannt als Anderkonto, ein. Für diese Verwaltungstätigkeit ist eine Hebegebühr zu zahlen. Sie richtet sich nach dem Aufwand und der Höhe des Betrags und wird anhand von Gebührenrichtsätzen berechnet. Zusätzlich zu dieser Gebühr sind die Kontoführungsgebühren der Bank vom Käufer zu übernehmen. Bei einem Immobilienkauf bleibt das Geld so lange auf dem Treuhandkonto, bis die Eintragung ins Grundbuch erfolgt und der Rechtsakt abgeschlossen ist. Erst dann wird der Betrag an den Verkäufer ausbezahlt und die Notar- und Grundbuchkosten werden fällig.

Ich möchte mein Haus verkaufen – wer zahlt den Notar?

Im Normalfall müssen beim Immobilienverkauf die Notarkosten nicht durch den Verkäufer beglichen werden, denn der Käufer profitiert von den Notarleistungen am meisten. Die Zahlung ist spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung fällig beziehungsweise wenn das Geld vom Treuhandkonto an den Verkäufer überwiesen wird.

Es steht dem Notar allerdings frei, bereits vorab eine Anzahlung zu verlangen. Als Verkäufer müssen Sie die Notarkosten in der Regel nicht übernehmen. Lediglich wenn es beispielweise um die Löschung von Rechten Dritter aus dem Grundbuch geht, ist eine Kostenübernahme für diese Teilleistung von Seiten des Verkäufers der Standard.

Zu beachten: Der Notar ist auch dann zu bezahlen, wenn das Geschäft letztendlich nicht zustande kommt. Weigert sich der Käufer in diesem Fall das Honorar zu begleichen, muss der Verkäufer für die entstandenen Kosten aufkommen.

Warum darf der Notar nicht mit einem Anwalt verwechselt werden?

Ein Notar hat zwar die Ausbildung eines Anwalts, darf in seiner Funktion aber nicht Partei ergreifen. Er ist als Träger eines öffentlichen Amtes dazu verpflichtet, unparteiisch zu sein und sich an die zivilrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen zu halten. Gibt es zum Beispiel ein eingetragenes Wohnrecht im Grundbuch, kann er dieses nicht einfach auf Wunsch des Kaufinteressenten streichen. Der Notar hat keine Rechtsbefugnis, kann aber Urkunden beglaubigen, sodass diese vor Gericht und Behörden als rechtsgültige Beweise gelten.

Wo finden Interessenten einen Notar?

In Österreich gibt es etwa 500 Notariate. Die Verteilung über das Land und die Anzahl sind gesetzlich geregelt. Um einen Notar zu finden, können Sie sich an die Österreichische Notariatskammer wenden. Auch Immobilienmakler können bei der Suche helfen.