Die Reallast wird im Grundbuch eingetragen und ist eine Belastung des Grundstücks. Mehr Informationen finden Sie bei ImmobilienScout24!

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Welche Formen der Reallast gibt es?

Im Gegensatz zu einer vereinbarten Dienstbarkeit kann bei der Reallast ein positives Tun vereinbart. Das bedeutet: Als Grundstückseigentümer verpflichten Sie sich nicht lediglich dazu, bestimmte Dinge zu dulden oder unterlassen, wie es beispielsweise beim Wegerecht oder dem Gebrauchsrecht der Fall ist. Vielmehr steht dem Berechtigten das Recht zu, zumeist wiederkehrende Leistungen vom Eigentümer zu verlangen. Diese Leistungen lassen sich in drei Kategorien einordnen:

  1. Finanzielle Verpflichtungen
  2. Dienstleistungen
  3. Naturalien

Während Naturalien vor allem bei landwirtschaftlich genutzten Objekten eine Rolle spielen, kommen die ersten beiden Formen der Reallast auch bei privat genutzten Immobilien und Grundstücken infrage. Die Reallast kann dabei sowohl auf Dauer oder zeitlich begrenzt vereinbart werden.

Welche Leistungen kann die Reallast umfassen?

Die konkrete Ausgestaltung der Reallast kennt nur wenige Grenzen. Anders als Servitute und Hypotheken sind die Reallasten im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch nicht konkret geregelt. Erlaubt ist, worauf sich Eigentümer und Berechtigter einigen können und was gegen keine geltenden Gesetze verstößt. Mögliche Inhalte der Reallast sind:

  • Instandhaltungsarbeiten von Wegen und Plätzen
  • Monatliche Geldrenten
  • Pflegeleistungen
  • Kinderbetreuung
  • Errichten von Gebäuden

Falls sich die Vertragsparteien unsicher bezüglich der Ausgestaltung der Reallast sind, ist es ratsam, sich bei einem Notar oder Anwalt beraten zu lassen.

Wann wird eine Reallast eingesetzt?

Die Reallast kommt häufig im Zusammenhang mit dem Altenteilsrecht zum Einsatz. Im Rahmen des Ausgedinges können Sie als Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs Ihren Hof schon zu Lebzeiten an Ihren Nachfolger übergeben und sich per Reallast zusichern, dass Sie im Gegenzug mit einer monatlichen Geldrente oder Pflegeleistungen versorgt werden.

Generell lässt sich eine Reallast aber jederzeit einsetzen, sofern Eigentümer und Berechtigter damit einverstanden sind.

Was wird für eine Reallast benötigt?

Um eine Reallast erwerben zu können, werden die entsprechenden Dokumente benötigt. Ein Vertrag oder Testament bilden zumeist die Grundlage, in der die Bedingungen festgelegt werden. Um die Reallast rechtskräftig zu machen, wird die Reallast im sogenannten C-Blatt im Grundbuch eingetragen. Erst durch diesen Schritt können bei Nicht-Lieferung der vereinbarten Leistungen entsprechende rechtliche Schritte bis hin zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Ein Vertrag allein ist nicht ausreichend, um die Ansprüche gegen den Eigentümer im Zweifelsfall bis zum letzten Schritt geltend machen zu können.