Alle wichtigen Informationen über das eigene Grundstück

Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch eines Grundstücks. Wie und wo du einen Grundbuchauszug beantragst, liest du hier.

grundbuchauszug-grundbuch-auszug

Wie hoch sind die Kosten für einen Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug hängen davon ab, wie detailliert die Informationen sein sollen. Die Suche nach der Adresse ist kostenlos, sofern nur der Straßenname benötigt wird. Wird auch die Hausnummer benötigt, ist dies bereits kostenpflichtig.

Auch eine Grafik-Datei aus der Digitalen Katastralmappe (DKM), eine komplette aktuelle Grundbuchsabfrage, das Einlageprotokoll, ein Auszug aus dem Grundstückverzeichnis und viele weitere Auszüge sind separat zu bezahlen. Je nach Aufwand kosten die einzelnen Posten im Schnitt zwischen einem und vier Euro zuzüglich einem Verrechnungsaufschlag von maximal einem Euro.

Je nach Umfang eines Grundbuchauszugs sind die Kosten unterschiedlich hoch. In der folgenden Tabelle findest du einen Überblick über sämtliche Grundbuchauszugs-Kosten:

Art der Abfrage Gebühren

Aktueller Auszug aus dem Grundbuch (Vollabfrage einer Einlagezahl)

3,53 €

Aktueller Teilauszug (Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer Einlagezahl)

1,88 €

Abfrage der letzten Tagebuchzahl (Plombe)

0,44 €

Abfrage der Urkundensammlung (je abgefragter Urkunde)

1,10 €

Abfrage des Personenverzeichnisses (je abgefragter Person)

1,76 €

Abfrage der historischen Einlagezahl
(Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
für die letzten fünf Jahre

1,76 €

Abfrage der historischen Einlagezahl
(Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
ohne zeitliche Beschränkung

4,19 €

Abfrage der KG-Änderungsdaten (je abgefragter KG)

0,44 €

Abfrage der Informationen zu einer Tagebuchzahl (Zusatzinformation)

1,76 €

Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde

1,76 €

Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis

1,76 €
Abfrage aus der DKM-Grafik
bis zu 500 m
bis zu 1.000 m
bis zu 2.000 m
3,53 €
12,20 €
46,00 €
 

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(für ein bis zu zehn Grundstücke)

3,53 €  

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(für 11 bis 100 Grundstücke)

12,20 €  

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
(für ein bis zu zehn Grundstücke)

3,75 €  

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
(für 11 bis zu 100 Grundstücke)

14,40 €  

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu zehn Treffern)

1,10 €  

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 100 Treffern)

3,53 €  

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 1.000 Treffern)

36,00 €  

Abfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts (ausgenommen Abfragen der letzten Tagebuchzahl und der KG-Änderungsdaten)

1,66 €  

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600340.html

Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Für Behörden nicht geeignet!

Wenn du beispielsweise hinsichtlich einer Vorlage bei einer Behörde einen Auszug aus dem Grundbuch benötigst, solltest du darauf achten, dass dieser beglaubigt ist. Bei folgenden Anlaufstellen erhältst du beglaubigte Grundbuchauszüge:

  • Grundbuchsabteilung des Bezirksgerichts
  • Notar
  • Vermessungsamt oder Zivilingenieur im Vermessungswesen (in Vermessungsangelegenheiten)

Den Grundbuchauszug online beantragen

Da das Grundbuch mittlerweile online verfügbar und damit elektronisch einsehbar ist, ist die einfachste Variante, um Grundbuchauszüge zu beantragen, das Nutzen eines entsprechenden Onlinedienstes. Hier werden oftmals Pauschalen angeboten. Ein Grundbuchauszug online zu beantragen gestaltet sich nicht schwer: Nach der Angabe der Grundstücksnummer, der Kastralgemeindenummer und der Rechnungsadresse erhält der Interessent in kürzester Zeit einen entsprechenden Auszug aus dem Grundbuch.

hint
Hinweis:

Ein Auszug aus dem Grundbuch, der persönliche Informationen wie Nachname, Vorname und Geburtsdatum betrifft, ist nur für Berechtigte einsehbar!

Wer kann einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn er Interesse an dem Grundstück hat. Das Anführen von Gründen für die Einsichtnahme ist in der Regel nicht notwendig. Neben der Grundstücksdatenbank sind auch der Kataster und die digitale Katastralmappe veröffentlicht. Um eine Grundbuchabfrage zu machen beziehungsweise einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Angaben zur Katastralgemeinde und zur Einlagezahl der Grundbuchseinlage gemacht werden.

Die Grundstücksnummer kann über die Adresse ermittelt werden. Über das Personenverzeichnis werden nur die Eigentümer des Grundstückes informiert, Dritte haben dazu bei einer einfachen Grundstückabfrage keinen Zugriff. Bei Bedarf kann ein entsprechender Antrag beim Grundbuchsgericht eingereicht werden.

Wie sieht das Muster für einen Grundbuchauszug aus?

Die Eintragungen ins Grundbuch sind, wenn man das für den Grundbuchauszug zugrundeliegende Muster einmal erfasst hat, relativ übersichtlich gestaltet. Neben der Adresse des zuständigen Bezirksgerichts und der Einlagezahl erhält der Interessent Auskunft über

  • die Größe der Gesamtfläche,
  • die Baufläche für Gebäude,
  • die befestigte Baufläche,
  • das Datum des Kaufvertrags,
  • das Eigentumsrecht sowie
  • mögliche Wohnungsrechte und Pfandrechte.

Wenn du beispielsweise aufgrund eines anstehenden Immobilienkaufs Informationen zur betreffenden Liegenschaft benötigst, wird der Grundbuchauszug folgendes Muster aufweisen:

Kopf: Hier sind Katastralgemeinde, Einlagezahl, das zuständige Gericht sowie die Seitennummer vermerkt.

Aufschrift: Hier finden sich Informationen zur letzten Tagebuchzahl (TZ) und zu (vorläufigen) Plomben. Des Weiteren enthält die Aufschrift Hinweise auf besondere rechtliche Umstände (Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht).

A1-Blatt: Auf diesem Teil befinden sich die Grundstücksnummer, die Zugehörigkeit zum Grenzkataster, das Flächenausmaß und die Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke.

A2-Blatt: Auf dem A2-Blatt sind Änderungen am Grundbuchkörper, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen sowie dingliche Berechtigungen vermerkt.

B-Blatt: Dieser Teil des Grundbuchauszugs informiert über Miteigentumsanteile.

C-Blatt: Hier sind sämtliche Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit, etc.) inklusive rechtserheblicher Tatsachen enthalten.

Hinweis/Ende: In diesem Teil erhältst du Informationen über die Ausgabestelle, gebührenpflichtige Zeilen sowie Abfragegebühren. Weiters sind hier Hinweise auf Gebührenbefreiung und ein Sicherheitscode enthalten.

Was beim Anfordern zu beachten ist

Die Grundstücksdatenbank umfasst das Grundbuch und einen Katasterplan. Der Katasterplan beinhaltet Informationen über

  • die Grenzpunkte,
  • Triangulierungspunkte,
  • Einschaltpunkte,
  • die Kastralgemeinde und
  • die regionale Einteilung.

Der Katasterplan ist dahingehend für Eigentümer und Interessenten von Belang, da der Ausschnitt über die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse informiert. Besonders die verbindliche Definition der Grenzen ist wichtig. Auch die Luftbilder und Pläne können für ein Bauvorhaben sehr hilfreich sein.

Urkunden, die mit dem Grundstück zusammenhängen, sind bei einer einfachen Grundbuchabfrage nicht einsehbar. Ihre Abfrage muss beim Grundbuchsgericht beantragt werden.

tipp
Tipp von ImmoScout24:

Die Katastralmappe gibt es nicht nur in analoger, sondern auch in digitaler Form!

Wieviel kostet der Eintrag in ein Grundbuch?

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss dies im Grundbuch vermerken lassen. Die Eintragung kostet mindestens 44 Euro plus 1,1 Prozent vom Preis, der im Kaufvertrag vereinbart wurde. Da dieser Schritt meist von Notaren übernommen wird, kommen auch noch Notariatskosten von bis zu drei Prozent vom Kaufpreis dazu.

Auch Namensänderungen, Adressänderungen des Eigentümers, Pfandrechte und das Löschen eines Wohngebrauchsrechtes müssen zum ehestmöglichen Zeitpunkt vermerkt werden. Die Kosten für eine Eingabe liegen bei 42 Euro, wird ein Pfandrecht vermerkt, müssen 1,2 Prozent des Pfandbetrages gezahlt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Kauf der Immobilie mithilfe eines Kredites erfolgt.

Erklärung zum Nutzen eines solchen Auszugs

Der Auszug aus dem Grundbuch ist besonders für Kaufinteressenten und Häuslbauer interessant. Soll ein Grundstück gekauft oder das bestehende Grundstück erweitert werden, muss sich der Käufer unbedingt über mögliche Verbindlichkeiten informieren. Es kann durchaus sein, dass noch Hypotheken auf dem Haus lasten oder eine Person das Recht auf lebenslanges Wohnen in der Immobilie hat. Eine professionelle Rechtsberatung ist bei der Einsicht der Urkundensammlung absolut zu empfehlen.

Woher stammt der Grundbuchauszug?

Die Grundbuchdatenbank beziehungsweise Grundbuchauszüge werden vom Grundbuchamt verwaltet. Das Amt ist dafür verantwortlich, dass das Grundbuch immer auf dem aktuellen Stand der Dinge ist. Das Anrainerverzeichnis, Eigentumsverhältnisse und Grundschulden sind bei Änderungen sofort schriftlich zu vermerken. Das Grundbuch ist ein rechtliches Dokument, das zur Grundlage von Kaufverträgen und Bauverhandlungen gemacht wird. Die Richtigkeit muss somit zu 100 Prozent garantiert sein.