Die Suche nach dem passenden Immobilienmakler bereitet Ihnen Bauchschmerzen? Unsere Tipps helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.
Bei der Besichtigung ist der Makler zusammen mit dem Interessenten zum allerersten Mal in der Immobilie? Der Makler kommt zehn Minuten zu spät zum Termin und findet dann den richtigen Schlüssel nicht? Er hat keine Ahnung, wie hoch die Betriebskosten sind? Bei jedem Anruf erreicht man stets nur seine Mailbox und wartet vergeblich auf den Rückruf? Damit das Ihrem zukünftigen Käufer oder Mieter nicht passiert: Hier ein paar Tipps zur Auswahl eines seriösen Immobilienmaklers.
Haben Sie den richtigen Makler gefunden, dessen Dienste Sie in Anspruch nehmen wollen, kommt ein Maklervertrag zustande. Dieser garantiert, dass der Vermittler nach Abschluss eines Mietervertrages eine Provision für seine Dienstleistung erhält.
Seit dem 13. Juni 2014 haben Wohnungssuchende nach Abschluss eines Maklervertrages 14 Tage nach Unterzeichnung das Recht, diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die neue Regelung gilt, insofern der Vertrag außerhalb des Maklerbüros, also per Telefon, Internetportal, E-Mail oder Brief abgeschlossen wurde. Grundlage der Änderung ist das neue Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Es ist Teil der zeitgleich in Kraft getretenen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
Der Vermittler hat die Pflicht, Sie vor Abschluss des Maklervertrages über diese Möglichkeit zu informieren. Klärt der Makler darüber nicht auf, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um ein Jahr. Ein Rücktritt vom Vertrag ist somit ein Jahr und zwei Wochen lang legitim.
Theoretisch könnte ein Wohnungssuchender seinem Makler nach erfolgreicher Immobilienvermittlung während der ersten zwei Wochen kündigen und ohne Zahlung der Provision Kontakt zum Vermieter oder Eigentümer aufnehmen. Um dieses Risiko zu umgehen und damit unentgeltlich zu arbeiten, sichern sich viele Makler durch einen Zusatz im Vertrag ab. Darin fordert der Auftraggeber den Vermittler auf, sofort mit der Suche nach Ihrer Wunsch-Immobilie zu beginnen – nicht erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Als Makler-Kunde verzichten Sie damit gleichzeitig auf das Widerrufsrecht, wenn während der ersten 14 Tage ein passendes Objekt gefunden wird.
Finanziell ändert sich nichts für Sie. Wie bisher müssen Sie dem Makler nur eine Provision zahlen, nachdem eine erfolgreiche Vermittlung inklusive Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande gekommen ist. Sollten Sie nach der Besichtigung kein Interesse mehr an einer Immobilie haben, müssen Sie den Vertrag nicht widerrufen. Der Makler bekommt dann wie bisher keine Provision.