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Maklersuche - Den richtigen finden

10 goldene Regeln für die Maklersuche

Die Suche nach dem passenden Immobilienmakler bereitet Ihnen Bauchschmerzen? Unsere Tipps helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.

Bei der Besichtigung ist der Makler zusammen mit dem Interessenten zum allerersten Mal in der Immobilie? Der Makler kommt zehn Minuten zu spät zum Termin und findet dann den richtigen Schlüssel nicht? Er hat keine Ahnung, wie hoch die Betriebskosten sind? Bei jedem Anruf erreicht man stets nur seine Mailbox und wartet vergeblich auf den Rückruf? Damit das Ihrem zukünftigen Käufer oder Mieter nicht passiert: Hier ein paar Tipps zur Auswahl eines seriösen Immobilienmaklers.

  • Die Maklersuche beginnt im Netz - Ohne Online-Immobilienplattformen kann ein Profimakler heutzutage nicht mehr arbeiten. Daher gilt: Gehen Sie selbst online und machen Sie sich auf Online-Immobilienplattformen schlau. Ihre Region ist der Startpunkt. Wer inseriert hier? Wer vermittelt in Ihrer Gegend Objekte?
  • Gute Erfahrungen von Freunden und Nachbarn -  Fragen Sie auch in der Nachbarschaft oder bei Freunden und Bekannten nach Empfehlungen. Ein Makler, der mit Ihrer Wohngegend vertraut ist, hat meist bereits eine Liste mit Interessenten, die ebendort suchen und kann diesen Markt besonders genau einschätzen.
  • Was spricht mich selbst an? - Schauen Sie sich Objekte in Ihrer Region online an: Wer bemüht sich sichtlich bei der Aufbereitung seines Objektangebotes? Welche Anzeigen sprechen Sie an? Prüfen Sie auch Exposés jener Immobilienmakler, die für Sie in Frage kommen. Wie professionell und ansprechend sind diese gestaltet? Wie gut und zahlreich sind die Fotos, wie detailliert die Informationen? Fühlen Sie sich davon angesprochen? Dann wird dies ein möglicher Käufer oder Mieter wahrscheinlich auch tun.
  • Die Visitenkarte zählt - Checken Sie auch den Internet-Auftritt der Immobilienmakler, die Sie in die engere Auswahl genommen haben. Wie gut ist ihr Eigenmarketing? Verfügen sie über eine eigene Website, ist diese professionell und übersichtlich gestaltet? Kurzum: Vertrauen Sie ihrer „Visitenkarte nach außen“? Haben sie eine gültige Gewerbeberechtigung? Verfügen sie über die „Immobiliencard“ der Wirtschaftskammer Österreich? Sind sie Mitglied einer angesehenen Maklervereinigung? Verfügen sie über einen fixen Bürostandort?
  • Der frühe Vogel fängt den Wurm - Der Profi-Makler, mit dem Sie zusammenarbeiten wollen, ist jemand, der zeitnah auf Ihre Anfrage reagiert. Wichtig: Anrufen ist bei Maklern nicht immer opportun, untertags sind sie mit Kunden bei Objektbesichtigungen unterwegs. Aber innerhalb eines Tages sollte man mit einer Antwort rechnen können. Wenn Sie das Gefühl haben, der Makler Ihrer Wahl ist schwer erreichbar, dann werden mögliche Käufer oder Mieter Ihrer Immobilie das auch so sehen.

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  • Das will der Profimakler von Ihnen wissen - Es gibt ein paar wesentliche Fragen, die Ihnen ein Experte stellen wird. Nicht zuletzt daran erkennen Sie, ob Sie einem Profi gegenübersitzen: Dazu gehören Fragen nach Grundriss- und Lageplänen Ihres Objekts, nach dem Energieausweis, nach der Betriebskostenübersicht. Aber auch Fragen zum Objekt selbst: Wann wurde gebaut, wann renoviert, wie ist die Bausubstanz beschaffen? Wenn Sie diese Unterlagen vorbereiten, sind Sie für das Gespräch auch gut gerüstet.
  • Zum richtigen Preis kommen - Vorsicht vor Maklern, die Ihnen „das Blaue vom Himmel versprechen“ oder umgekehrt die Immobilie im ersten Termin kaputtreden. Objektvergleiche, Referenzobjekte und ähnliches sind heutzutage schnell zu erheben, der Profi-Makler bringt diese auch mit. Checken Sie vorher selbst auf Online-Immobilienplattformen ab: Wie hoch ist das Preisniveau für eine Immobilie wie Ihre - mit ähnlicher Lage und Ausstattung - am Markt? Wenn Sie sich vorab informiert haben, können Sie die Aussagen Ihres Maklers besser beurteilen.
  • Strenge Rechnung, guter Deal - Ein seriöser Makler spricht im Gespräch mit Ihnen aktiv das Thema Maklerprovision an und schlägt eine Vereinbarung vor. Sie müssen und wollen schließlich wissen, was Sie die Dienstleistung kostet. Die Höhe der Maklerprovision können Sie im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandeln. Sie richtet sich nach der Marktlage, dem Preis der Immobilie und den am Markt üblichen Konditionen. Der Profi formuliert Ihren Auftrag schriftlich, hält Ihre Mindestbedingungen für den Verkauf (die Vermietung) und die Provisionshöhe.
  • Die Chemie muss stimmen - Wie bei allen Beziehungen im Leben gilt: Die Chemie muss stimmen. Nicht jeder Deckel passt auf jeden Topf, und Sie werden schließlich eine Zeit lang gemeinsam arbeiten. Treffen Sie die Makler auf Ihrer „Shortlist“ und bilden Sie sich einen persönlichen Eindruck. Welcher der Profis, die Sie identifiziert haben, ist Ihnen auch sympathisch?
  • Und zuletzt: Es geht los - Wenn Sie die Entscheidung getroffen und die Zusammenarbeit schriftlich fixiert haben, kann es losgehen. Der Profi-Makler bleibt mit Ihnen regelmäßig in Kontakt, berichtet Ihnen über seine Werbeaktivitäten, Anfragen von Interessenten oder den Stand von Gesprächen und Verhandlungen. Seien Sie offen für das Feedback des Immobilienprofis. Ein guter Makler wird auch Verbesserungsmöglichkeiten offen ansprechen und mit Ihnen gemeinsam einen Weg suchen, Ihre Immobilie erfolgreich zu vermarkten. Und er verlangt keine Vorauszahlung!

Maklervertrag und Rücktrittsrecht

Haben Sie den richtigen Makler gefunden, dessen Dienste Sie in Anspruch nehmen wollen, kommt ein Maklervertrag zustande. Dieser garantiert, dass der Vermittler nach Abschluss eines Mietervertrages eine Provision für seine Dienstleistung erhält.

Seit dem 13. Juni 2014 haben Wohnungssuchende nach Abschluss eines Maklervertrages 14 Tage nach Unterzeichnung das Recht, diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die neue Regelung gilt, insofern der Vertrag außerhalb des Maklerbüros, also per Telefon, Internetportal, E-Mail oder Brief abgeschlossen wurde. Grundlage der Änderung ist das neue Fernabsatz-  und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Es ist Teil der zeitgleich in Kraft getretenen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.

Der Vermittler hat die Pflicht, Sie vor Abschluss des Maklervertrages über diese Möglichkeit zu informieren. Klärt der Makler darüber nicht auf, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um ein Jahr. Ein Rücktritt vom Vertrag ist somit ein Jahr und zwei Wochen lang legitim.

Der Makler beginnt sofort mit der Immobiliensuche

Theoretisch könnte ein Wohnungssuchender seinem Makler nach erfolgreicher Immobilienvermittlung während der ersten zwei Wochen kündigen und ohne Zahlung der Provision Kontakt zum Vermieter oder Eigentümer aufnehmen. Um dieses Risiko zu umgehen und damit unentgeltlich zu arbeiten, sichern sich viele Makler durch einen Zusatz im Vertrag ab. Darin fordert der Auftraggeber den Vermittler auf, sofort mit der Suche nach Ihrer Wunsch-Immobilie zu beginnen – nicht erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Als Makler-Kunde verzichten Sie damit gleichzeitig auf das Widerrufsrecht, wenn während der ersten 14 Tage ein passendes Objekt gefunden wird.

Finanziell ändert sich nichts für Sie. Wie bisher müssen Sie dem Makler nur eine Provision zahlen, nachdem eine erfolgreiche Vermittlung inklusive Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande gekommen ist. Sollten Sie nach der Besichtigung kein Interesse mehr an einer Immobilie haben, müssen Sie den Vertrag nicht widerrufen. Der Makler bekommt dann wie bisher keine Provision.

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