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Meldestelle für Hinweisgeber:innen

Das zentrale Hinweisgebersystem von Scout24 steht hinweisgebenden Personen zur Verfügung, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, aber auch Compliance-Verstöße aufdecken möchten.

Der Schutz von Hinweisgebern steht an erster Stelle. Meldende Personen sollen sich bei der Abgabe einer Meldung sicher fühlen und keine Konsequenzen für sich selbst fürchten müssen. Aus diesem Grund haben wir ein sicheres Meldesystem eingerichtet. Bei unseren Vertrauensanwälten und -anwältinnen sind anonyme Meldungen möglich, sie sind jedoch auch telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Unter folgendem Link gelangen Sie zum Kontakt der von der Scout24-Gruppe beauftragten und auch für www.immobilienscout24.at zuständigen Vertrauensanwälte und -anwältinnen.

https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/compliance/compliance-meldestelle/unternehmen-organisationen/scout24-gruppe

Sollten Sie sich mit ihrer Meldung an externe Meldestellen wenden wollen, die beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eingerichtet sind, finden Sie weitere Informationen zum Meldeverfahren unter folgendem Link: https://www.bak.gv.at/601/.

Zudem gibt es EU-Meldestellen, die zur Hinweisgebung zur Verfügung stehen. 

Die Europäischen Kommission, das Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung sowie die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde haben entsprechende Meldestellen. Andere Organe, Einrichtungen und sonstiger Stellen der Europäischen Union stehen ebenfalls als externe Meldestellen zur Verfügung.