Ein strukturiertes Bieterverfahren, früher nur bei größeren Immobilieninvestments üblich, wird heuer bei immer mehr privaten Haus- und Wohnungsverkäufen verwendet. Es ist ein Instrument der Immobilienvermarktung und kann sich lohnen, wenn Verkäufer bei der Preisfindung unsicher sind oder der richtige Preis schwer zu finden ist.
Das private Bieterverfahren wird inzwischen immer öfter in der Immobilienvermarktung eingesetzt. Das Prinzip: Der Markt soll den Preis entscheiden. Im Ergebnis kann es bedeuten, je mehr Gebote kommen, desto höher ist der Verkaufspreis am Ende. Der Ablauf ist gut nachvollziehbar und folgt einem Zeit- und Marketingplan. In der Regel sind das die einzelnen Schritte:
Trotz Ähnlichkeiten ist das private Bieterverfahren weder eine Versteigerung noch eine Auktion. Denn als Ergebnis gibt es keinen Zuschlag. Auch fehlt die Verpflichtung des Verkäufers, das Höchstgebot annehmen zu müssen. Erst nach Einigkeit über Preis und Leistung wird ein notariell beglaubigter Kaufvertrag abgeschlossen.
Interessenten und Bieter müssen wissen, dass der in einer Anzeige genannte Preis nur ein "Richtpreis" oder "Mindestgebot" ist. Es ist nicht der Verkaufspreis. Deswegen wird in der Verkaufsanzeige auch der Hinweis „Gegen Gebot" oder „Bieterverfahren" gegeben. Zugleich werden Bieter darüber aufgeklärt, dass mit Abgabe des Höchstgebotes nicht automatisch das Recht besteht, die Immobilie zu kaufen oder die Wohnung zu mieten. Dem Eigentümer bleibt es in jedem Fall vorbehalten, zuzustimmen oder das Gebot abzulehnen.