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Wohnung vermieten

So einfach funktioniert die Vermietung von Wohnungen

Je nach Lage und Art sind Wohnungen meist schneller vermietet als verkauft. Dennoch sollte rechtzeitig inseriert werden, damit die Mieteinnahmen von Anfang an garantiert sind. Wer geplant hat, die eigene Wohnung zu vermieten, sollte folgende Tipps beachten.

Die Mietersuche für das Vermieten von Wohnungen rechtzeitig beginnen

Möchten Besitzer einer Eigentumswohnung ihre Wohnung nicht selbst bewohnen, können sie diese vermieten. Obwohl sich die private Wohnungsvermietung in der Regel schneller abwickeln lässt als ein Hausverkauf, solltest du dich auch bei der Vermietung von Wohnungen rechtzeitig um einen Mieter kümmern. Erfahrungsgemäß sind für die Suche sechs bis acht Wochen zu kalkulieren. Am erfolgreichsten ist ein Online-Inserat, denn im Internet tummeln sich die meisten Immobilien-Suchenden, weshalb Immobilien-Portale die größte Reichweite für private Vermieter besitzen.

So lässt sich der Mietinteressent sorgfältig prüfen

Bei einem Besichtigungstermin sollte ein ausführliches Interessentengespräch stattfinden, in dem der Mieter sich vorstellt. In einem Selbstauskunftsbogen können neben seinen persönlichen Daten ebenso Einkommen und Arbeitgeber sowie Name und Anschrift des vorherigen Vermieters festgehalten werden. Auch eine Bonitäts-Auskunft über den Mietinteressenten darfst du als Vermieter mit dessen Einverständnis einholen. Das ist ein wichtiger Punkt, wenn es um die private Vermietung der Wohnung geht. Schließlich möchte kein Vermieter im Nachhinein aufgrund einer schlechten Zahlungsmoral ewig hinter seinem Geld hinterherlaufen.

Bei der Mietersuche zählt nicht allein Menschenkenntnis. Vor dem Vertragsabschluss sollten potenzielle Mieter einige grundlegende Angaben machen. Folgende Fragen können dabei helfen, ein aussagekräftiges Profil des Mietinteressenten zu erstellen:

  • Wie viele Personen werden in der Wohnung wohnen?
  • Ist ein Haustier vorhanden oder dessen Haltung geplant?
  • Spielt der Mieter oder ein Familienmitglied ein Musikinstrument?
  • Wie lauten Name und Anschrift des bisherigen Vermieters?
  • Ist der Mieter mit einer Bonitätsprüfung durch Selbstauskunft einverstanden?
  • Ist gegen den Mieter ein schwebendes Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig?

Welche Angaben der Mietvertrag enthalten muss

Ein wirksamer Mietvertrag muss beide Mietvertragsparteien namentlich nennen und das Mietobjekt exakt bezeichnen – inklusive Nebenräumen, Garage, Garten und Kellerräumen. Neben der vereinbarten Miethöhe müssen auch die Betriebskosten aufgeführt sein, ebenso wie Beginn und Ende des Mietverhältnisses.

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses. Folgende Grundsätze gelten beim Aufsetzen eines Vertrags für die Vermietung von Wohnungen:   

  • Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
  • Das Mietobjekt muss exakt bezeichnet werden. Hierzu zählen auch mitvermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz oder andere Teilbereiche der Immobilie.
  • Die vereinbarte Miethöhe muss genannt sein; gegebenenfalls unterteilt in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten (Nebenkosten).
  • Der Beginn und gegebenenfalls das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein.

Auf die Gemeinschaftsordnung achten

Die Gemeinschaftsordnung ist eine Art Satzung, in der die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb einer Gemeinschaft festgelegt sind. Deswegen gilt für Wohneigentümer, sich möglicherweise eine Zustimmung der Hausverwaltung für die Vermietung einzuholen.

Wohnung privat vermieten oder mit einem Makler?

Grundsätzlich haben Wohnungsbesitzer die Möglichkeit, privat eine Wohnung zu vermieten, ohne einen Makler einzuschalten. Es gibt viele Interessenten auf Inserate für eine private Vermietung, da der Umgang von Privatpersonen miteinander meistens viel angenehmer ist, als wenn es sich um einen großen und unpersönlichen Vermieter handelt.

Entscheidest du dich als Wohnungsbesitzer dazu, Vermietungen der Wohnungen privat zu realisieren, wird die Maklerprovision eingespart. Da freut sich sicherlich auch der Mieter, wenn er keine Provision an den Makler zahlen muss. Auch das ist ein Grund, warum die Vermietung der Wohnung von privat so beliebt ist. Wer möchte schon hohe Gebühren bezahlen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist?

Falls du aber ein „problematisches“ Objekt hast, weil beispielsweise die Wohngegend nicht beliebt oder in unmittelbarer Nähe ein Flughafen gelegen ist, geht die private Wohnungsvermietung womöglich nicht so leicht von Hand, als würde dies mit einem Makler erfolgen. Als Vermieter sind längere Leerstandphasen ein Umstand, den es unbedingt zu vermeiden gilt.

Faustregel: Je schwieriger die private Vermietung ist, desto eher solltest du die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen.

Privatwohnungen vermieten und Kosten sparen

Eine Vermietung der Privatwohnung kann auch für den Verkäufer an einige Kosten gekoppelt sein. Wer beispielsweise noch keinen Energiepass hat, müsste sich diesen für die Eigentumswohnung vor der Vermietung ausstellen lassen. Die Ausstellung eines Energiepasses hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe und Aufwand ab. Außerdem ist es eine Verhandlungssache und muss mit den entsprechenden Spezialisten abgeklärt werden.

Für kleine Wohnungen ist möglicherweise schon ein Pass für unter 100 Euro möglich. Liegt bereits ein Energiepass vor, sparen sich Immobilienbesitzer diese Kosten. Den Kostenfaktor des Maklers sparen sich die Vermieter auf jeden Fall ein, wenn eine Vermietung von Wohnungen privat vorgenommen wird.

Ganz um die Kosten und den Zeitaufwand kommst du jedoch nicht herum, auch wenn du das private Vermieten der Wohnung anstrebst. Ein Exposé muss erstellt werden, aussagekräftige Bilder müssen her und Anzeigen müssen geschaltet werden, wenn die Vermietung der Wohnung privat angedacht ist.

Anzeigen kosten auch Geld. Das ist aber von dem Betrag her kein Vergleich mit den Maklerprovisionen. Maklergebühren werden in Österreich nämlich normalerweise auf beide Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, dass auch Vermieter einen Teil der Kosten übernehmen müssten, wenn sie die Wohnung nicht privat, sondern über einen Makler.