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Studentenwohnung - Günstiges Wohnen für Studenten

Wie zum Semesterstart die passende Wohnung gefunden wird

Nach dem Schulabschluss ziehen viele junge Menschen in ihre erste eigene Wohnung. Doch meist ist es gar nicht so einfach, gleich nach der Zusage für den Studienplatz die passende Unterkunft zu finden, denn das Wohnungsangebot ist knapp und das Budget begrenzt.

 

Einzimmerwohnung oder Wohngemeinschaft?

Oft beziehen Studenten die erste Wohnung gar nicht allein, sondern leben in einer Wohngemeinschaft. Sie mieten also lediglich ein Zimmer und teilen sich Küche und Bad mit den übrigen Mitbewohnern. Das spart Geld und kann Spaß machen, erfordert aber auch eine gewisse Kompromissbereitschaft.

Wer dazu nicht bereit ist, zieht womöglich in eine Einzimmerwohnung, denn für mehr reicht das Geld nur selten. Allgemein ist in großen Städten mit etablierten Universitäten das Angebot knapper und die Mietpreise dementsprechend höher. Der aktuelle Mietspiegel bietet eine erste Orientierung für Wohnungssuchende.
 

Studentenwohnungssuche regional - Das sind die beliebtesten Städte

Die Einzimmerwohnung: Ein Zimmer für alles

Eine Einzimmerwohnung kombiniert Wohn-, Schlaf-, Arbeits- und Essbereich in einem Raum. Die Küche beschränkt sich meist auf eine kleine Küchenzeile, welche sich entweder ebenfalls in dem Zimmer oder einem separaten Teil der Wohnung befindet. Dem Mieter steht außerdem ein eigenes Bad zur Verfügung. Eine Einzimmerwohnung wird üblicherweise allein bewohnt und hat eine durchschnittliche Gesamtgröße von etwa 20 bis 40 Quadratmetern. Es kommt jedoch nicht allein auf die Größe, sondern vorrangig auf die Aufteilung der Wohnung an. Durch einen gut geschnittenen Wohnbereich und sinnvolle Verhältnisse zwischen Bad, Küche, Flur und Zimmer kann auch eine kleine Wohnung punkten. Gerade Studenten, die in der Regel noch wenige Möbel besitzen, können den Platz mit ein paar Tricks effektiv nutzen.

So bietet sich beispielsweise eine Schlafcouch statt zwei separater Möbelstücke an, wenn es an Platz mangelt. Auch ein Tisch, der sich ausklappen lässt, kann im Alltag für mehr Bewegungsfreiraum sorgen. Wandschränke und Regale sorgen für Stauraum und die richtige Beleuchtung sowie helle Farben lassen den Raum größer erscheinen.

 

Wie sich das Zusammenleben in der WG organisieren lässt

Die Wohngemeinschaft ist eine Studentenwohnung von beliebiger Größe. Häufig sind große WGs mit vielen Mitbewohnern die günstigste Variante. Einige Gemeinschaften leben nur zusammen, um Kosten zu sparen. Diese Form nennt sich Zweck-WG. Andere Studenten unternehmen gern etwas miteinander und führen ein gemeinschaftliches Zusammenleben. Die Erwartungen sollten vorab abgeglichen werden, um Enttäuschungen und Unzufriedenheit zu vermeiden.

In beiden Fällen muss es Regeln für die gemeinsame Nutzung der Wohnung geben. Was Ordnung und Sauberkeit betrifft, setzt jede WG natürlich selbst ihre Maßstäbe. Häufig gibt es einen Putzplan für die gemeinschaftlich genutzten Räume. Wichtiger ist die Organisation der Mietzahlung. Auf welchem Weg der Vermieter sein Geld erhält, hängt maßgeblich vom Vertrag ab – sind alle Mieter gleichgestellt oder gibt es einen Hauptmieter?

 

Wie gestaltet sich der Mietvertrag in der WG?

Wenn die Wohnung an einen Hauptmieter vermietet ist, dann ist dieser der Vertrags- sowie Ansprechpartner und trägt die alleinige Verantwortung für die Mietzahlung. Er hat also Pflichten, jedoch auch mehr Rechte als die Untermieter, an welche er einzelne Zimmer weitervermietet. Er entscheidet darüber, wer in der Wohnung leben darf und kann gegebenenfalls Kündigungen aussprechen. Wird der Hauptmieter gekündigt, so muss die gesamte WG zum Kündigungstermin ausziehen.

Hat jeder Mieter einen eigenen Vertrag, so haben sie untereinander keine vertragliche Bindung. Jeder ist selbst für die Zahlung der Miete verantwortlich und kann unabhängig von den übrigen Mietern gekündigt werden. Der Vermieter entscheidet hier darüber, wer einziehen darf. Häufig darf sich die WG jedoch an die Auswahl eines neuen Mitbewohners für ihre Studentenwohnung beteiligen. Dem Vermieter ist meist nur die Zahlungsfähigkeit wichtig. Als Nachweis kann eine Elternbürgschaft hilfreich sein. Viele WGs richten ein Gemeinschaftskonto ein, von dem auch zusätzliche Kosten wie beispielsweise die Rundfunkgebühr gezahlt werden kann.

Die dritte Variante eines WG-Mietvertrags ist, dass die WG gemeinschaftlich einen Vertrag mit dem Vermieter abschließt, in dem alle Mieter Hauptmieter sind. Der Vermieter muss also immer alle Bewohner gleichermaßen über Änderungen informieren und die Mieter können nur gesammelt wichtige Entscheidungen wie eine Kündigung treffen. In diesem Fall müssen Details individuell festgehalten werden.

 

Wo Studentenwohnungen angeboten werden

Eine Studentenwohnung für eine einzelne Person findet sich auf Immobilienportale, im Anzeigebereich von Zeitungen oder mithilfe eines Maklers. Letzterer spart Zeit und Aufwand, ist aber aufgrund der Provision mit zusätzlichen Kosten verbunden. Um als Student provisionsfrei an eine Wohnung zu gelangen, bietet sich auch der Blick auf das schwarze Brett der Universität, interne Portale oder Studentenzeitungen an.

Über diesen Weg lassen sich in der Regel auch WG-Zimmer finden. Einige allgemeine Immobilienportale verfügen ebenfalls über Inserate für einzelne Zimmer, andere sind auf die Vermittlung dieser spezialisiert. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Studenten möglichst kostengünstig eine Unterkunft finden möchten, werden Studentenwohnungen für gewöhnlich eigenständig und ohne Makler gesucht.

Eine Ausnahme bildet die WG-Neugründung. Hierbei wird auf dem klassischen Weg eine Mehrzimmerwohnung gesucht, um dort mit mehreren Studenten einzuziehen. Eine Wohnung zu finden, stellt dabei meist weniger ein Problem dar als das Einverständnis des Vermieters zu erhalten, dort eine Wohngemeinschaft zu gründen. Ob dies möglich ist, sollte in jedem Fall schon bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.

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