Da in Österreich auch sehr viele Unternehmer über betriebliche Fremdwährungskredite verfolgen, ist ihre steuerliche Behandlung von großem Interesse:
Betrieblicher Bereich (Bilanzierer & Einnahmen/Ausgaben-Rechner)
- Konvertierung des Fremdwährungskredits in eine Währung, die zum Euro kurslabil ist, zB Franken, Yen, Dollar: einkommensteuerfrei.
- Konvertierung des Fremdwährungskredits in den Euro oder eine Währung, die zum Euro kursstabil ist: einkommensteuerpflichtig.
- Tilgung des Fremdwährungskredits: einkommensteuerpflichtig im Zeitpunkt und Ausmaß der Tilgung.
Außerbetrieblicher Bereich (z.B. Vermietung & private Fremdwährungskredite)
- Konvertierung des Fremdwährungskredits in eine Währung, die zum Euro kurslabil ist, z.B. Franken, Yen, Dollar: einkommensteuerfrei.
- Konvertierung des Fremdwährungskredits in den Euro oder eine Währung, die zum Euro kursstabil ist - innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr: einkommensteuerpflichtig.
- Konvertierung des Fremdwährungskredits in den Euro oder eine Währung, die zum Euro kursstabil ist - außerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr: einkommensteuerfrei.
- Tilgung des Fremdwährungskredits: einkommensteuerfrei.