Das Bieterverfahren bietet die Möglichkeit, den Marktwert einer Immobilie schnell herauszufinden und das Objekt eventuell sogar über diesem Wert zu verkaufen. In diesem Beitrag erfährst du, wie der Verkauf per Bieterverfahren funktioniert, welche Unterschiede zur Auktion bestehen, wie ein Immobilienmakler hilft und wann sich das Bieterverfahren eignet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ähnlich wie bei einer Auktion legst du beim Bieterverfahren keinen festen Verkaufspreis fest, sondern verkaufst deine Immobilie normalerweise an den Höchstbietenden.
  • Im Gegensatz zur Auktion kannst du dich beim Bieterverfahren aber auch für einen anderen Interessenten entscheiden.
  • Das Bieterverfahren muss einem bestimmten Ablauf folgen und eignet sich nicht für jeden Immobilienverkauf. Lasse dich am besten von einem erfahrenen Makler unterstützen.
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Welche Optionen habe ich beim Immobilienverkauf?

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Ist der vom Sachverständigen veranschlagte Kaufpreis bereits das Ende der Fahnenstange oder sind einige Interessenten bereit, eine höhere Summe hinzublättern? Über ein Bieterverfahren kannst du den gegenwärtigen Marktwert deiner Immobilie unverbindlich und schnell herausfinden.

Der größte Unterschied zwischen dem Bieterverfahren und den gängigeren Verkaufsstrategien ist, dass der Verkäufer den Kaufpreis der Wohnung oder des Hauses nicht im Vorfeld festlegt. Stattdessen konkurrieren die Kaufinteressenten um den Zuschlag, indem sie ein Kaufgebot abgeben, das ihrer Einschätzung des Immobilienwertes entspricht. Dieses kann weit unter dem anvisierten Verkaufspreis des Eigentümers liegen, diesen aber auch deutlich übersteigen.

Wie kann ich per Bieterverfahren eine Immobilie verkaufen?


Die Entscheidung ist gefallen: Das Haus oder die Wohnung soll per Bieterverfahren zum höchstmöglichen Preis verkauft werden. Jetzt muss das Verfahren Schritt für Schritt eingeleitet werden. Das geschieht folgendermaßen:

  1. Schritt: Wähle einen Immobilienmakler aus, der nachweislich Erfahrungen auf dem Gebiet des Bieterverfahrens mitbringt.
  2. Schritt: Der Makler begeht das Verkaufsobjekt. Danach setzt er einen realistischen Verkaufswert fest und erstellt ein Exposé für die Immobilie. 
  3. Schritt: Der Makler inseriert das Objekt in bewährten Verkaufskanälen wie ImmoScout24.
  4. Schritt: Beim veranschlagten Besichtigungstermin begehen die Interessenten gemeinsam mit dem Makler die zum Kauf angebotene Wohnung oder das zum Kauf angebotene Haus. Hier gilt: Je mehr Kaufinteressenten aufeinandertreffen, desto größer der Wettbewerb. Durch den hohen Konkurrenzdruck können sich die gebotenen Kaufpreise später erheblich in die Höhe schrauben.
  5. Schritt: Der Makler räumt den Interessenten nach dem Besichtigungstermin eine Bietfrist von etwa drei Wochen ein. Innerhalb dieser Zeitspanne können diese in der Regel ein einziges schriftliches Kaufpreisangebot für das Objekt abgeben. Sobald die Frist abgelaufen ist, musst du dich als Eigentümer entscheiden: Verkaufen oder nicht?

Was passiert nach der Entscheidung im Bieterverfahren?


Die Besonderheit beim Bieterverfahren für Immobilien ist, dass die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend gewinnt. Liegen dem Verkäufer alle Angebote vor, kann er selbst entscheiden, ob das Höchstgebot für ihn rentabel genug ist. Er darf die Gebote jedoch auch ablehnen, sich für ein anderes als das höchste Gebot entscheiden oder mit dem Höchstbietenden über eine weitere Preissteigerung verhandeln.

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Wichtig zu beachten:

Als Eigentümer bist du im Bieterverfahren also bei der Verkaufsentscheidung völlig frei. Im Gegenzug dürfen allerdings auch die Bieter von ihren Geboten zurücktreten. Weder Gebote noch Angebot sind beim Bieterverfahren rechtlich bindend. Das ändert sich erst dann, wenn der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beglaubigt ist.

Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Bieterverfahren?


Neben der Möglichkeit, über ein Bieterverfahren den höchstmöglichen Kaufpreis und den Marktwert der Immobilie unverbindlich zu ermitteln, zählt auch die schnelle Verkaufsabwicklung zu den Vorteilen des Bieterverfahrens. Diese nimmt in der Regel nur wenige Wochen in Anspruch – sofern ein passendes Gebot abgegeben wird.

Zudem bietet der Makler nicht mehrere Besichtigungstermine wie bei anderen Verkaufsmethoden an, sondern bündelt die Kaufinteressenten bei einer einzigen Besichtigung des Kaufobjekts. Das ist weniger aufwendig und spart erheblich Zeit und Mühe.

Was einerseits zu den Vorteilen des Eigentümers zählt, kann andererseits auch ein Nachteil bedeuten: die Unverbindlichkeit des Bieterverfahrens. Denn unter den potenziellen Käufern können sich Interessenten befinden, die ein Objekt nur zum Schnäppchenpreis kaufen möchten. Dann kann es passieren, dass viele Angebote hereinflattern, die weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegen.

Zudem können Bieter auch kurz vor Vertragsabschluss von ihrem Angebot zurücktreten, sodass die Suche nach einem Käufer von Neuem beginnt. Das ist dann der Fall, wenn Bieter unter Zeit- und Konkurrenzdruck ein höheres Gebot abgeben, als ihnen ihre Einkommensverhältnisse und der Kontostand erlauben.

Was sind die Unterschiede zwischen dem Bieterverfahren und der Auktion oder Versteigerung?



Der größte Unterschied zwischen den Verkaufsformen liegt in der Verbindlichkeit der Angebote. Der Immobilienverkäufer ist beim Bieterverfahren nicht dazu verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Bei der Auktion bzw. Versteigerung dagegen ist das höchste abgegebene Gebot rechtlich bindend und erhält den Zuschlag. Sowohl Verkäufer als auch Bieter haben hier, im Gegensatz zum Bieterverfahren, nicht die Möglichkeit, vom Angebot zurückzutreten oder es zu ändern.


Selbst oder mit Makler verkaufen?
Der Verkauf einer Immobilie erfordert viel Zeit und Detailwissen. Ob du den Verkauf selbst in die Hand nimmst wollen oder lieber einen Makler deines Vertrauens beauftragst, machst du bestenfalls von deinen eigenen Erwartungen und Fähigkeiten abhängig.
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Welche Rolle hat der Immobilienmakler beim Bieterverfahren?


Der Immobilienmakler ist für den gesamten Ablauf des Verfahrens zuständig. Nachdem er das zum Verkauf gestellte Objekt besichtigt hat, erstellt er ein ausführliches Exposé. Durch seine Erfahrung und zahlreichen Marktkenntnissen ist er in der Lage, den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln. Alternativ kannst du als Verkäufer auch einen Sachverständigen beauftragen, der per Wertgutachten den Verkehrswert deiner Immobilie berechnet.

Insgesamt dauert es circa zwei Wochen, bis der Immobilienmakler alle nötigen und relevanten Unterlagen gesammelt und auf Grundlage dessen ein Exposé verfasst hat. Ist dies erledigt, widmet er sich der anschließenden Bewerbung der Immobilie. Hierfür benötigt er etwa ein bis zwei Monate. Bei der Anzeigenschaltung der Immobilie muss er stets darauf hinweisen, dass es sich bei dem Angebot um ein Bieterverfahren handelt und dass der Eigentümer das Entscheidungsrecht besitzt.

In welchen Fällen lohnt sich ein Bieterverfahren?


In der Regel ist ein Bieterverfahren dann sinnvoll, wenn die Immobilie einen hervorzuhebenden Pluspunkt oder genau das Gegenteil zu bieten hat. Handelt es sich beispielsweise um ein Haus, das renovierungsbedürftig ist, aber eine gute Lage aufweist, stellt ein Bieterverfahren eine passende Alternative dar. Denn meistens wird der Wert in solchen Fällen sehr unterschiedlich eingeschätzt, sodass per Bieterverfahren der Anbieter den Marktwert ganz einfach herausfinden kann.

Auch wenn es um eine schwer verkäufliche Immobilie geht, bist du mit einem Bieterverfahren gut beraten, da hier die Wahrscheinlichkeit einen Käufer zu finden um einiges höher ist als über den üblichen Weg.

Aufgrund der relativ schnellen Verkaufsabwicklung ist das Bieterverfahren letztendlich auch die optimale Lösung, wenn die Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden soll oder du als Anbieter schnellstmöglich Geld benötigst.



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