Welche Förderungen kommen für Ihre Immobilie infrage?

In Österreich gibt es viele Möglichkeiten, sich beim Hauskauf oder -bau finanziell unterstützen zu lassen. Hier erhältst du eine Übersicht.

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In den letzten Jahren ist das Bedürfnis der Österreicher nach handfesten Sicherheiten spürbar gestiegen. Das Ersparte wird in relativ wertbeständigen Immobilien und Grundstücke angelegt. Das große Angebot an Fördermöglichkeiten in Österreich macht die Investition in eine Immobilie zusätzlich attraktiv.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Immobilienmarkt in Österreich ist stark und stabil, weshalb sich die Investition in ein Haus lohnt.
  • Zusätzlich kannst du eine Förderung in Anspruch nehmen, wobei die Bundesländer die wichtigste Vergabestelle darstellen.
  • Optionen wie das Bausparen, der Sanierungsscheck, die Wohnbauförderung und der Klima- und Energiefonds sind besonders interessant.

Wie sieht der österreichische Immobilienmarkt aus?

62 Prozent der Österreicher besitzen mindestens eine Immobile oder ein Grundstück. Innerhalb der letzten Jahre ist der Anteil an Eigentümern in der Bevölkerung um acht Prozent gewachsen, mit weiterhin steigender Tendenz. Dabei ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden immer noch die Hauptmotivation für den Immobilienkauf oder -bau. Fast ein Drittel aller Immobilienbesitzer gibt an, dass es sich für sie in erster Linie um eine Wertanlage handelt. 

Diese positive Lage auf dem Markt bedeutet für dich, dass es sich tendenziell um eine gute Zeit für den Immobilienkauf handelt. Neben der stabilen Wertentwicklung profitierst du auch von unterschiedlichen Förderinstrumenten für den Kauf oder Bau eines Hauses. Diese Optionen gibt es zur Förderung:

  • Bausparen
  • Sanierungsscheck
  • Österreichischer Klima- und Energiefonds
  • Wohnbauförderung 

Im Folgenden gehen wir näher auf diese verschiedenen Varianten ein. Außerdem erhältst du einen Überblick der Wohnbauförderung in den Bundesländern Österreichs. 

Wo erhalte ich eine Förderung?

Die Anzahl an Förderungen des Bundes in Österreich ist relativ begrenzt, auch wenn die Ausschüttungen recht großzügig sind. Auf Landesebene sieht es deutlich besser aus: Für die Vergabe der Wohnbauförderung mit all ihren Spezialbereichen wie Eigenheim, Wohnhaussanierung, Jungfamilienförderung usw. sind die einzelnen Bundesländer beziehungsweise die Ämter der Landesregierungen zuständig. 

Die Auswahlkriterien und die Höhe der Förderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Lass dich daher von einem Experten beraten. Die folgenden Vergabestellen geben dir außerdem einen guten Eindruck davon, wo wer welche Förderung erhält: 

Förderung Vergabestelle Zielgruppe

Photovoltaik-Anlagen

österreichischer Klima- und Energiefonds

natürliche und juristische Personen mit Neubauten oder einem geplanten Wechsel der Energiequelle

Holzheizungen

österreichischer Klima- und Energiefonds

private Haushalte

Solaranlagen

österreichischer Klima- und Energiefonds

private Haushalte

Sanierungsscheck

österreichische Bausparkassen bzw. Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Privatpersonen, die bereits eine Immobilie besitzen oder eine sanierungsbedürftige Immobilie kaufen möchten

Bauspardarlehen

österreichische Bausparkassen

Privatpersonen mit Bau- oder Kaufvorhaben

Eigenheimförderung

Ämter der Landesregierungen

Privatpersonen

Jungfamilienförderungen

Ämter der Landesregierungen

Personen unter 35 Jahren mit Kind

Wohnhaussanierung

Ämter der Landesregierungen

Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter

Wohnbeihilfe

Ämter der Landesregierungen

Privatpersonen mit geringem Einkommen

Sanierungsförderung

Ämter der Landesregierungen

thermische Sanierungen, Photovoltaik, Solaranlagen, Feuchtigkeitsschutz, Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen

Kaufförderung Mietkaufwohnung

Ämter der Landesregierungen

Mieter einer geförderten Mietwohnung mit geringem Einkommen

Grundsteuerbefreiung

Finanzamt

Personen, die eine Wohnung errichten bzw. kaufen möchten

Welche Vorteile bietet das Bausparen?

Etwa 60 Prozent aller Österreicher haben einen Bausparvertrag. Besonders jetzt, wo der Leitzins so niedrig wie noch nie ist, hat das Bausparen an Attraktivität gewonnen. Denn zusätzlich zu den Sparzinsen ist eine staatliche Förderung von bis zu 1.200 Euro pro Jahr möglich. Seit einigen Jahren liegt die Prämie bei 1,5 Prozent, sie kann aber in Zukunft wieder auf bis zu 4 Prozent ansteigen. 

Nach Ablauf der auf sechs Jahre befristeten Laufzeit eines Bausparvertrags kannst du als Sparer bis zu 7.200 Euro an Förderung in Anspruch nehmen. Nach dem Auslaufen des Vertrages bist du nicht an die Verwendung für ein bestimmtes Bau- oder Kaufvorhaben gebunden. Will der Vertragsnehmer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, das ihm durch die vorangegangene Sparphase in Aussicht steht, ist dieses jedoch zweckgebunden. Ein Bausparvertrag kann bei den österreichischen Bausparkassen abgeschlossen werden.  

Wie funktioniert der Sanierungsscheck?

Auch für den Sanierungsscheck sind die österreichischen Bausparkassen (Bankfilialen, Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Bausparkasse Wüstenrot AG) die Anlaufstelle. Die staatliche Förderung wird für die folgenden Vorhaben vergeben:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Geschoßdecken
  • Dämmung von Dächern und Kellerböden 
  • Austausch von Fenstern vergeben. 

Der Sanierungsscheck gilt für Einfamilienhäuser, Zweifamilien- und Reihenhäuser und kann von Eigentümern, Mietern oder Bauberechtigten beantragt werden. Je nach Sanierungsumfang sind zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro an einmaliger Förderung möglich. Werden nachwachsende Rohstoffe, wie z.B. Baumwolle, Flachs, Holz oder Kork zum Dämmen verwendet, ist nochmals ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich.

Wie kann ich meine Immobilie vom österreichischen Klima- und Energiefonds fördern lassen?

Für private Häuslbauer gibt es heuer drei Fördertöpfe vom Klima- und Energiefonds, und zwar für Photovoltaik, Holzheizungen und Solaranlagen. Gefördert werden neu installierte Heizungen respektive Energiequellen, durch die der Einsatz fossiler Brennstoffe nachweislich reduziert wird. 

Das dazugehörige Gebäude beziehungsweise die bestehende Anlage muss mindestens zehn Jahre in ordnungsgemäßem Betrieb bleiben. Die Montage und Installation der zu fördernden Anlagen müssen von einem kompetenten Fachmann durchgeführt werden. Die Förderungen werden in Form von einmaligen Zuschüssen ausgeschüttet. Je Anlage darf nur ein Förderantrag gestellt werden.

Bei den verschiedenen Anlagen gilt es noch weitere individuelle Voraussetzungen zu beachten. Auch die Fördersätze fallen von Anlage zu Anlage unterschiedlich aus. Hier siehst du, welche Voraussetzungen für welchen Fördersatz des Klima- und Energiefonds gelten: 

  Individuelle Voraussetzungen Fördersätze
Photovoltaik

  • maximale Förderung darf 5 kWpeak nicht überschreiten 

  • 200€ - 375€/kWpeak

 

Holzheizungen

  • automatische Brennstoffzufuhr im Brennraum

  • österr. Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 muss bei Volllast erfüllt sein 

  • Kesselwirkungsgrad muss min. 85 % betragen

  • Nennleistung von 50 kW darf nicht überschritten werden

  • ordnungsgemäßer Anschluss der Holzheizung an den Rauchfang

  • maximal 35 % der anerkennbaren Investitionskosten (unabhängig von den Pauschalbeträgen von 500 € bis 2.000 €) 

Solaranlagen
  • Bruttokollektorfläche muss min. 4m2 betragen

  • Gütesiegel des Verbandes Austria Solar oder

  • Zertifizierung nach “Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen” ODER 

  • Zertifizierung nach “Solar-Keymark”-Richtlinie, keine galvanische Beschichtung und Nachweis einer zehnjährigen Garantie für die Kollektoren

  • maximal 35 % der förderfähigen Investitionskosten (unabhängig vom Pauschalsatz von 700 €)

Wie funktioniert die Wohnbauförderung in Österreich?

Da die Wohnbauförderung Sache der Bundesländer ist, lassen sich keine allgemeinen Aussagen bezüglich der Höhe und der Kriterien treffen. So gelten bei der Wohnbauförderung in Niederösterreich bspw. andere Kriterien als in Vorarlberg. 

Grundsätzlich umfasst die Wohnbauförderung viele Bereiche – zum Beispiel den Bau und Kauf eines Eigenheims oder einer Wohnung, Sanierungen, Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien, energiesparsame Bauweisen, Wohnraumschaffung und barrierefreies Wohnen. 

Für dich als Häuslbauer bedeutet das, dass du dich genau darüber informieren musst, welche Förderungen in deinem Bundesland möglich sind. Dabei kann es durchaus sein, dass die Förderprogramme sich ändern oder zeitlich begrenzt sind. Deshalb gilt es, sich rechtzeitig zu erkundigen und die Fristen zu beachten. Ein Gespräch mit einem Energieberater oder der Hausbank, bei der zwecks Finanzierung ein Kredit aufgenommen werden soll, kann dafür sorgen, dass alle möglichen Fördertöpfe ausgeschöpft werden.

Die Wohnbauförderung in den österreichischen Bundesländern im Vergleich

Wohnbauförderung in Vorarlberg

Für eine Neubauförderung beträgt die Einkommensgrenze bei Singlehaushalten 3.100 Euro pro Monat oder bei Mehrpersonenhaushalten 5.500 Euro. Kindergeld wird bis zu einer Höhe von 800 Euro pro Monat nicht berücksichtigt. Die Förderung in Vorarlberg liegt zwischen 300 Euro pro Quadratmeter für Eigenheime und bis zu 800 Euro pro Quadratmeter für Zubauten, Umbauten und Wohnungserweiterungen. Der Kinderbonus beträgt je Kind 50 Euro und ab drei Kindern je 75 Euro. 

Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs oder die Senkung von CO2-Emissionen wird mit bis zu 180 Euro bezuschusst. Daneben gibt es noch einen Umweltbonus zwischen 20 und 150 Euro für Holzfassaden, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe oder PVC-freie Fenster und die Verbesserung des OI3-Index.

Wohnbauförderung in Tirol

Bei den Förderungen in Tirol handelt es sich in erster Linie um günstige Kredite. Vom Land kann eine nicht zurückzuzahlende Förderung in Form eines Wohnbauchecks mit einem Fixbetrag von 13.300 Euro in Anspruch genommen werden, oder auch ein Kredit mit einem Fixbetrag von 38.000 Euro. Für eine verdichtete Bauweise werden zum Beispiel abhängig vom Energieverbrauch Kredite mit einem Fixbetrag zwischen 620 und 1.050 Euro je Quadratmeter möglich. 

Daneben gibt es noch attraktive Zusatzförderungen wie etwa für die Verbesserung des Heizwärmebedarfs, die Verwendung von Biomasseheizungen, einen Fernwärmeanschluss oder eine Wärmepumpe und eine ökologisch vorteilhafte Bauweise. Die Förderungswürdigkeit einer Immobilie wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je besser die zu erwartenden Werte und je nachhaltiger die Maßnahmen, desto höher die Punktzahl. Die Einkommensgrenzen für eine Förderung liegen zwischen 2.850 Euro pro Monat für eine Person und 5.350 Euro für vier Personen. Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Grenze um je 350 Euro.Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs oder die Senkung von CO2-Emissionen wird mit bis zu 180 Euro bezuschusst. Daneben gibt es noch einen Umweltbonus zwischen 20 und 150 Euro für Holzfassaden, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe oder PVC-freie Fenster und die Verbesserung des OI3-Index.

Wohnbauförderung in Salzburg

Der Grundfördersatz für die Errichtung einer Immobilie im Bundesland Salzburg liegt aktuell bei 280 Euro je Quadratmeter und bei Zu-, Auf-, Einbau sowie Häuser in der Gruppe sogar bei 300 Euro pro Quadratmeter. Kinderreiche Familien erhalten außerdem einen Zuschuss von 100 Euro, auch barrierefreies Bauen oder energieökologische Maßnahmen werden mit weiteren fünf Euro je Quadratmeter gefördert. Für den Kauf einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe gibt es die Aussicht auf eine Förderung in Höhe von 320 Euro je Quadratmeter. Sanierungen werden mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert. Unterstützt werden eine Verbesserung des Wärmeschutzes und Feuchtigkeitsschutzes, die Errichtung oder Erneuerung von Photovoltaik und Solaranlagen, Dachsanierungen, Badsanierungen oder auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Wohnbauförderung in Oberösterreich

In Oberösterreich liegen die Einkommensgrenzen bei 37.000 Euro pro Jahr für Singlehaushalte bzw. bei 55.000 für Zwei-Personen-Haushalte. Für jede weitere Person verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben. Gefördert werden die Errichtung von Eigenheimen oder zweiten Wohnungen in einer Immobilie, für die innerhalb der letzten zehn Jahre die Baubewilligung erteilt wurde. 

Förderungen werden in Form von Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank oder eines einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschusses in Höhe von sechs Prozent des Hypothekendarlehens ausgezahlt. Sind Kinder im Haushalt, steigert sich das Darlehen um 12.000 Euro, für barrierefreies Bauen gibt es 3.000 Euro mehr. Eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist eine energiesparende Bauweise, die mit dem Energieausweis nachgewiesen werden muss.

Wohnbauförderung in Niederösterreich

In Niederösterreich erfolgt die Eigenheimförderung in Form eines Darlehens des Landes. Die Immobilie muss dazu nachweislich energiesparsam betrieben werden können, zum Beispiel durch den Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage. Die Förderungswürdigkeit einer Immobilie wird anhand eines Punktesystems berechnet, wobei Hausform, Größe, A/V-Verhältnis, Energiekennzahl, Maßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, begrünte Dächer, eine ökologische Gartengestaltung usw. in die Berechnung einfließen. Insgesamt sind bis zu 30.000 Euro Fördersumme möglich. Die Grenzen für das Einkommen liegen bei 40.000 Euro pro Jahr für eine und 65.000 Euro für zwei Personen. Jede weitere Person hebt die Grenze um 8.000 Euro an.

Wohnbauförderung in Wien

Aufgrund des akuten Wohnraummangels konzentriert sich die Wohnbauförderung in Wien auf die Unterstützung von leistbarem Wohnen. Es werden insbesondere Eigenheime und Reihenhäuser, Mietwohnhäuser, Eigentumswohnhäuser, Dachgeschossausbauten und Kleingartenwohnhäuser gefördert. Für geförderten Wohnraum in Wien, beispielsweise Eigentumswohnungen oder Eigenheime, liegen die Einkommensgrenzen für ein Förderungsdarlehen für Privatpersonen zwischen 52.020 Euro pro Jahr bei einer Person und 97.900 Euro bei vier Personen. Für jede weitere Person werden 5.710 Euro zugelassen. Für Mietwohnungen liegt die Spanne für eine Förderung zwischen 45.510 Euro und 85.670 Euro, der Zuschlag für jede weitere Person beträgt 5.000 Euro.

Wohnbauförderung in der Steiermark

In der Steiermark gibt es Fixbeträge als Förderung. Diese liegen zwischen 10.000 Euro und 12.000 Euro. 2.000 Euro zusätzlich gibt es jeweils für das Einhalten von Passivhausstandards, für Holzkonstruktionen, Eigenheime mit Siedlungsschwerpunkt oder in einer Berggemeinde und für Eigenheime, die in Gruppen errichtet werden. Allgemein ist der Nachweis der Energiesparsamkeit durch eine amtlich anerkannte Energieberatungsstelle Voraussetzung. Wird ein Darlehen aufgenommen, erhöht sich der Förderungsbetrag um das Fünffache, sofern mindestens eine zehn Jahre dauernde Laufzeit gilt. Die Einkommensobergrenzen sind 34.000 Euro pro Jahr für eine Person und 51.000 Euro für zwei Personen, jede weitere Person wird mit zusätzlichen 4.500 Euro berücksichtigt. Pro 900 Euro, um die die Grenze überschritten wird, wird die Förderung um 20 Prozent verringert.

Wohnbauförderung in Kärnten

In Kärnten werden der mehrgeschossige Wohnbau mit Miet- oder Eigentumswohnungen, Eigenheime, der Ersterwerb von Wohnraum (Wohnbauscheck) und Wohnhaussanierungen gefördert. Außerdem gibt es einen Eigenmittelersatzkredit oder einen Wohnfonds mit Chance auf ein Fertigstellungsdarlehen. Für die Förderung der Errichtung eines Eigenheims liegt das höchstzulässige Jahreseinkommen zwischen 38.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und bis zu 67.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, für jede weitere Person werden 6.000 Euro eingeplant.

Die Höhe der Wohnbauförderung hängt von der Hausform beziehungsweise von der Größe der Außenfläche und der Nutzfläche, den Werten des Energieausweises und dem Heizwärmebedarf ab. Für Jungfamilien, bei denen beide Elternteile unter 35 Jahre alt sind, gibt es einen Zuschuss. Die Förderung gestaltet sich in Form von zinsbegünstigten Krediten oder von Annuitätenzuschüssen zu den Rückzahlungsraten. Die Basisförderung beträgt 300 Euro je Quadratmeter. Zusätzliche Förderungen können geltend gemacht werden, wenn beispielsweise eine verdichtete Bauweise gegeben ist. Hier liegen die Förderungssätze zwischen 50 und 150 Euro pro Quadratmeter.

Wohnbauförderung im Burgenland

Im Burgenland kann die Wohnbauförderung bis zu 70 Prozent der Gesamtbaukosten ausmachen. Je Quadratmeter Wohnnutzfläche werden 1.200 Euro für Neubauten und 1.000 Euro für Aufstockungen gewährt. Ein Neubaudarlehen oder Sanierungsdarlehen wird mit einem Grundbetrag von maximal 40.000 Euro bezuschusst. Für jedes Kind unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag von 11.000 Euro geltend gemacht, daneben gibt es noch einen einkommensabhängigen Sozialzuschlag, der zwischen 3.700 Euro und 15.000 Euro ausmacht. Weitere Zuschüsse gibt es in Form von einem Ortskernzuschlag, einem Ökozuschlag oder für barrierefreies Bauen.