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Vorkaufsrecht

Mit Vorkaufsrecht eine Immobilie sichern

Ein Vorkaufsrecht kann auf jede Immobilie angewendet werden. Der Rechteinhaber sichert sich damit die Chancen auf seine Wunschimmobilie. Dass er sie erhält, ist aber nicht unbedingt garantiert.

Was wird unter einem Vorkaufsrecht verstanden?

Wer das Recht auf Vorkauf innehat, wird im Falle eines Immobilien- oder Grundstücksverkaufs gegenüber anderen Kaufinteressenten bevorzugt. Die verbindliche Vereinbarung ist im Grundbuch festgehalten.

Das Recht bleibt bis zum Tod des Rechtsinhabers oder dessen schriftlichem Rücktritt bestehen. Es gilt somit auch, wenn eine Immobile an Dritte verkauft wird. Das Recht zu vererben ist nicht möglich, da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt.

Welche Vertragskonditionen gelten bei einem Kauf?

Der Begünstigte wird als Käufer insofern bevorzugt, als er einen Kaufanspruch auf die Immobilie hat. In Bezug auf den Kaufpreis und die Vertragsgestaltung hat er durch das Vorkaufrecht jedoch keine Vorteile. Das bedeutet, dass er den höchsten Preis, welcher dem Verkäufer von einem Dritten geboten wird, bezahlen muss, um sein Recht geltend zu machen.

Der Kaufvertrag hat den Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zu entsprechen.

Welche Pflichten haben Verkäufer und Rechteinhaber?

Sobald ein Dritter einen rechtsgültigen Kaufvertrag unterzeichnet hat, muss der Verkäufer ihn dem Begünstigen vorlegen. Dieser hat von da an dreißig Tage Zeit, ein Gegenangebot zu machen. Ist er dazu nicht in der Lage, verstreicht die Chance auf den Kauf und er muss auf die nächste Kaufgelegenheit warten. Das bedeutet, dass nicht garantiert ist, dass der Rechtsinhaber tatsächlich zum Eigentümer wird.

Wie ist die Gesetzeslage bei einer Schenkung?

Wird eine Immobilie oder ein Grundstück verschenkt, kann die Option auf einen Kauf nicht geltend gemacht werden. Allerdings bleibt das Vorkaufsrecht weiterhin bestehen.

Wann ist ein Vorkaufsrecht sinnvoll?

Das Recht wird vor allem bei Mietwohnungen, Doppelhaushälften und in Erbfällen, wenn eine Immobilie unter mehreren Familienmitgliedern aufgeteilt wird, vereinbart.

Für die Immobilie bedeutet ein entsprechender Vermerk im Grundbuch eine Wertminderung.