Dokumente nach Hausverkauf archivieren und aufbewahren

Im Rahmen eines Verkaufsprozesses entstehen zahlreiche Dokumente, die unterschiedlich wichtig sind. In diesem Beitrag erfährst du, welche Hausverkauf-Unterlagen du aufbewahren musst und welche Regelungen insbesondere Käufer beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notariell beglaubigte Urkunde sollten lebenslang aufbewahrt werden, während du andere Unterlagen am besten mindestens fünf Jahre lang aufhebst.
  • Eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren besteht bei handwerklichen Rechnungen.
  • Käufer sollten beachten, dass sie die Unterlagen auch für den Fall eines Weiterverkaufs benötigen werden, da so u.a. der Verkehrswert der Immobilie besser bestimmt werden kann.
  • Ein guter Makler erzielt für dich einen guten Verkaufspreis. Hier kannst du dir  einen Makler aus deiner Region empfehlen lassen.
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Nach dem Hausverkauf: Unterlagen wie lange aufheben?

Privatpersonen sind nur in wenigen Fällen dazu verpflichtet, Unterlagen aufzubewahren. Es wird jedoch dazu geraten beim Hausverkauf wichtige Unterlagen aufzubewahren, um mögliche rechtliche Konflikte beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu vereinfachen. Grundsätzlich gilt, dass die meisten Unterlagen zwischen zwei und 30 Jahren lang aufgehoben werden sollten.

In dieser Übersicht siehst du, was für die unterschiedlichen Dokumente gilt:

  • Notariell beglaubigte Unterlagen: Alle notariell beglaubigten Dokumente sollten optimalerweise lebenslang aufbewahrt werden. Wurde ein Gutachten zur Immobilie verfasst, solltest du dieses auch lebenslang aufheben.
  • Übergabeprotokoll: Das Übergabeprotokoll, das dem Vertrag beiliegt, solltest du mindestens drei Jahre lang aufheben. Insbesondere, wenn sich Klauseln zu Gewährleistungsansprüchen im Vertrag befinden, ist der Nachweis, in welchem Zustand die Immobilie an den Käufer übergeben wurde, besonders wichtig.
  • Handwerkerrechnungen: Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Dokumenten gilt für Handwerkerrechnungen. Dies betrifft handwerkliche Leistungen wie Renovierungsarbeiten, Bauleistungen, planerischen Leistungen und Reinigungsarbeiten. Der Handwerker ist dazu verpflichtet, in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Unterlagen mindestens 24 Monate archiviert werden müssen.

Wie lange sollte der Käufer der Immobilie die Unterlagen aufheben?

Käufer sollten die Unterlagen und Verträge, die sich auf den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beziehen, langfristig aufbewahren. In jedem Fall sollten sie die Hauskauf-Unterlagen so lange aufbewahren, wie sie im Besitz des Wohneigentums sind. Wenn du planst, die Immobilie später wieder zu verkaufen, helfen diese Dokumente dabei, den Verkehrswert der Immobilie zu schätzen.

Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 2:
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