Bei einem Vorvertrag für den Verkauf einer Immobilie handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, durch den sich Käufer und Verkäufer verpflichten, in Zukunft einen weiteren – den Hauptvertrag – abzuschließen. Im Vorvertrag, der teils auch als Kaufanbot bezeichnet wird, werden neben dem Kaufpreis auch bestimmte Bedingungen festgehalten, unter denen der folgende Hauptvertrag abgeschlossen wird. Im folgenden Ratgeber erfährst du, was beim Abschluss eines Vorvertrags zu beachten ist.
Beim Verkauf deiner Immobilie wirst du unter Umständen viele Angebote von unterschiedlichen Interessierten erhalten. Unterbreitet dir ein Interessent ein besonders gutes Angebot, solltest du jedoch nicht vorschnell allen anderen Interessenten absagen. Ein Vorvertrag kann hier als Absicherung dienen, dass letztendlich auch wirklich ein Kaufvertrag zustande kommt. Der Vorvertrag dient dementsprechend als Versprechen zum Kauf der Immobilie. Bei Nichteinhaltung des potenziellen Käufers stehen dir als Verkäufer Schadensersatzansprüche zu. Ebenso gilt dies jedoch, wenn sich deine Konditionen verändern. Ein Vorvertrag sollte somit beiderseits nicht unüberlegt unterschrieben werden.
Für die Absicherung zum definitiven Verkauf ist es sinnvoll, einen solchen Vorvertrag mit dem potenziellen Käufer zu vereinbaren:
Nach §936 im ABGB ist der Vorvertrag die Vereinbarung zum Abschluss eines Hauptkaufvertrags, weshalb die wesentlichen Punkte des geplanten Kaufvertrags bereits enthalten sein sollten. Falls im Vorvertrag nicht anders festgehalten, kann bei Nichteinhaltung einer Jahresfrist eine Klage auf den Abschluss des Vertrags eingereicht werden. Nach einem Jahr erlischt dieses Recht für gewöhnlich, die Länge der Frist kann jedoch je nach Vertrag variieren. Laut der Umstandsklausel können Änderungen der im Vorvertrag festgehaltenen Umstände zu seiner Ungültigkeit führen.
Folgende Punkte sollten im Vorvertrag für eine Immobilie enthalten sein:
Vorlagen und Formulare für einen solchen Vorvertrag werden oft von sachkundigen Maklern oder Notaren angeboten.
Wenn der Interessent unerwartet innerhalb der Frist abspringt, steht dir als Verkäufer nach Abschluss eines Vorvertrags Schadensersatz zu. Die Höhe des Anspruchs wird für gewöhnlich bereits im Vorvertrag geregelt. In folgenden Fällen kann der potenzielle Käufer jedoch auch ohne Schadensersatzforderungen deinerseits vom Vorvertrag zurücktreten:
Selbst wenn dir als Verkäufer beim Abschluss eines Vorvertrags bei Nichterfüllung Schadensersatzzahlungen zustehen, sollte ein solcher Vertrag nicht ohne Überlegung und gegebenenfalls Prüfung eines Notars abgeschlossen werden. Die Nichterfüllung des Vorvertrags bringt immer aufwändige juristische Folgen mit sich, die den letztendlichen Verkauf deiner Immobilie verzögern können.