Du darfst deinem Mieter nur mit einem guten Grund kündigen. Denn während Mieter unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist problemlos kündigen können, ist dies für Vermieter aus Gründen des Mieterschutzes schwieriger. Hier erfährst du, wie die Eigenbedarfskündigung funktionieren kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs ist für Vermieter eine der besten Möglichkeiten, dem Mieter zu kündigen.
  • Dokumentiere den Eigenbedarf gut, um bei eventuellem Widerspruch des Mieters Beweismittel zu haben.
  • Der Eigenbedarf gilt nur für dich selbst, für enge Familienmitglieder und für Mitglieder deines Haushalts.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie funktioniert die Eigenbedarfskündigung?
  2. Für wen kann ich den Eigenbedarf geltend machen?

Wie funktioniert die Eigenbedarfskündigung?

Der beliebteste Grund für die Kündigung eines Mieters ist die Eigenbedarfskündigung. Es handelt sich um einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, der in den meisten Fällen gute Aussichten auf Erfolg bietet. Jedoch stößt nicht jeder Eigennutzungswunsch vor Gericht auf offene Ohren.

Die folgenden 7 Eigenbedarfswünsche haben sich vor Gericht bereits bewährt:

  1. Du möchtest deinen Lebensabend in der Wohnung verbringen
  2. Du musst aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln und die Mieterwohnung liegt näher an deinem neuen Arbeitsplatz.
  3. Der Einzug in die Mieterwohnung verkürzt deinen Arbeitsweg erheblich.
  4. Du benötigst dringend eine Wohnung, in der Platz für ein Arbeitszimmer ist.
  5. Du lässt dich scheiden und kündigst dem Mieter, weil du die Wohnung künftig selbst nutzen möchtest.
  6. Du bist nicht mehr gut zu Fuß und möchtest deshalb aus gesundheitlichen Gründen in die im Erdgeschoss gelegene Mieterwohnung ziehen.
  7. Deine bisherige Wohnung ist dir zu groß und zu teuer. Deshalb möchtest du in die kleinere und günstigere Mieterwohnung einziehen.

Für wen kann ich den Eigenbedarf geltend machen?

Du darfst nur dann den Eigenbedarf geltend machen, wenn du selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige in dem Mietobjekt wohnen möchten. Das Interesse eines Kumpels an deinem Mietobjekt zählt zum Beispiel nicht als Eigenbedarf.

Für die folgenden Personengruppen kannst du Eigenbedarf anmelden:

  • Mutter
  • Vater
  • Kinder
  • Enkel
  • Ehegatten
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Schwiegereltern
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Pflegeeltern
  • Pflegepersonal aus deinem Haushalt
  • Au Pairs aus deinem Haushalt

 

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