Ableseturnus - Auskünfte zur Abrechnung

Die Ablesung der Verbrauchsmessgeräte durch den Wärmemessdienst erfolgt in der Regel alle 12 Monate. Bei Ablesungen zum Jahresende können sich durch Ferien und Feiertage aber kleinere Verschiebungen ergeben. Hier erfährst du mehr zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Nebenkostenabrechnung, die alle 12 Monate ansteht, gehört die Ablesung der Verbrauchsmessgeräte.
  • Als Vermieter solltest du wissen, wo sich die Messgeräte befinden und wie du diese korrekt abliest.
  • Erst nach der kompletten Heizkostenabrechnung kannst du die Nebenkostenabrechnung erstellen.

Wie funktioniert die Ablesung?

Die korrekte Ablesung der Verbrauchsmessgeräte kannst du als Vermieter entweder selbst vornehmen oder durch Experten durchführen lassen. Je nach Gerät erhältst du die Daten per Funk direkt an ein Endgerät oder musst sie direkt vor Ort ablesen. Beachte dabei diese Hinweise:

  • Verdunstungsheizkostenverteiler sollten in Augenhöhe abgelesen werden, weil sich bei schräger Draufsicht Verzerrungen ergeben können. Welche Stelle des Flüssigkeitsstandes verwendet wird, unterscheidet sich bei den Messdienstunternehmen. So kann es die Unterkante des Flüssigkeitsspiegels, die Oberkante, aber auch der Mittelwert sein. Meistens ist das auf der Rückseite des Ablesebelegs erläutert.
  • Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte über ein LCD-Display bzw. über ein Rollenzählwerk an.

Wie sieht der Abrechnungszeitraum aus?

Der Zeitraum für eine Heizkostenabrechnung beträgt in der Regel 12 Monate. Die Abrechnung muss aber nicht kalenderjährlich erfolgen, sondern kann durchaus auch in einem Sommermonat beginnen und enden. Festgelegt wird das vom Hausbesitzer oder der Eigentümergemeinschaft. Der Abrechnungszeitraum kann aus organisatorischen Gründen um einige Tage vom Ablesezeitraum abweichen.

Falls du nicht sicher bist, wie der Abrechnungszeitraum aussieht, kannst du den Verwalter fragen. Auch im Mietvertrag oder anhand des Datums der letzten Nebenkostenabrechnung findest du Hinweise auf den Zeitraum. Entsprechend solltest du den Ableseturnus planen.

Was muss ich bei der Anmeldung zur Ablesung beachten?

Für die Anmeldung zur Ablesung gibt es bei den Messdienstunternehmen verschiedene Methoden. Meistens erfolgt sie an den Hausbesitzer/-verwalter, der daraufhin die Mieter oder Wohnungseigentümer informiert. Bei größeren Objekten oder bei gesondertem Auftrag hängt der Ableseservice oder der Hausmeister auch Plakate mit den Ableseterminen aus. Gelegentlich wird gegen Aufpreis von den Messdienstunternehmen auch eine individuelle Anmeldung bei jedem Bewohner per Postkarte angeboten.

Welche Auskünfte benötige ich zur Abrechnung?

Das Ablesepersonal kann nur bedingt Auskünfte erteilen. Insbesondere zum Zeitpunkt der Ablesung können noch keine Angaben über die Höhe der zu erwartenden Heizkostenabrechnung erteilt werden. Für die umfassende Heiz- und Wasserkostenabrechnung sind technische Unterlagen, die Auswertung der gesamten Gebäudeablesungen und die Rechnungen der angefallenen Brennstoff- und Nebenkosten erforderlich, die ein Ablesemitarbeiter nicht besitzt. Bei Rückfragen sollte man sich deshalb besser an die Hausverwaltung wenden.

Erst, wenn du die Abrechnungen aller Nebenkosten erhalten hast, kannst du die Nebenkostenabrechnung an jeden Mieter verschicken. Plane daher den Ableseturnus so ein, dass ausreichend Zeit bleibt. Beispielsweise kann der Ablesezeitpunkt ein bis zwei Monate vor Versand der Nebenkostenabrechnung liegen.

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