Maisonette Top 12 betritt man über einen großzügigen Vorraum mit Parkettboden. Weiters befinden sich auf der unteren Ebene zwei Schlafzimmer und ein Abstellraum sowie das Badezimmer mit WC. Unmittelbar neben der innenliegenden Treppe zur oberen Wohnebene befindet sich ein Luftraum mit Galerie-Charakter. Vom Wohn-Essbereich mit Küche gelangt man auf die ca. 7 m² große Dachterrasse mit Blick auf den Andreas Hofer Park. Zusätzlich steht eine große Terrasse mit ca. 18 m² mit Nachmittags- und Abendsonne zur Verfügung. Die Wohnung wird Ende Mai 26 an die Hausverwaltung rückgestellt - Besichtigungen können gerne nach Vereinbarung durchgeführt werden (die Fotos stammen vom Erstbezug - 2022 - Küche möbliert)
Gerne informieren wir Sie über weitere Details, bzw. stehen für eine unverbindliche Besichtigung zur Verfügung.
Petra Strobl - Anbieter kontaktieren
Lage:
Die Lage am Andreas-Hofer-Platz verspricht entspanntes Wohnen in einer verkehrsberuhigten Seitenstraße. Gleichzeitig profitieren die Bewohner von einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung, mit einer Straßenbahnhaltestelle in nur wenigen Gehminuten Entfernung, Nähe zum Linzer Bahnhof und einer gut erreichbaren Autobahnauffahrt. Alle notwendigen Nahversorger befinden sich in unmittelbarer Nähe, was die Infrastruktur zusätzlich bereichert.
Parken: Im Umkreis mit Bewohnerparkkarte der Stadt Linz - bei Bedarf kann ein Freistellplatz in unmittelbarere Nähe (monatliche Kosten 55,62 Euro inkl. UST) angemietet werden.
HINWEIS: Das Objekt wurde unter Zuhilfenahme von Fördermittelt saniert / errichtet:
W I C H T I G: Aufgrund von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ sind folgende Einkommens-Höchstgrenzen einzuhalten: 1 – Personen Haushalt € 50.000,00 netto pro Jahr 2 – Personen Haushalt € 85.000,00 netto pro Jahr (Ehepaare auch, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt) + jedes Kind im Haushalt € 7.500,00 + jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 7.500,00 Es gilt das Jahresnettoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist. Für diese Wohnung muss der Hauptwohnsitz – unter Aufgabe aller Nebenwohnsitze – angemeldet werden. Der Mieter muss österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) und volljährig sein.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <750m
Klinik <1.000m
Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <250m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <750m
Post <750m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <750m
Flughafen <3.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap