Die zentral begehbare 3 Zimmerwohnung befindet sich im ersten Stock eines Mehrparteienhaus (insgesamt 4 Parteien). Zur Wohnung gehören ein Carportparkplatz und ein geräumiges Kellerabteil. Im Keller gibt es einen allgemeinen Waschraum, wenngleich die Wohnung auch über einen Waschmaschinenanschluss verfügt, sowie einen allgemeinen Fahrradraum und ein zur Wohnung zugewiesenen geräumiges Kellerabteil. Vom Wohnzimmer aus ist ein ca. 6 m² großer Balkon mit süd/west Ausrichtung begehbar. Das Gebäude verfügt über keinen Lift.
Ggf. besteht die Möglichkeit einzelne Möbelstücke vom Vormieter zu übernehmen. Dabei handelt es sich u.a. um neuwertige Schränke, eine Kommode und ein Bett.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <2.500m
Flughafen <5.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Aufgrund des geltenden Bestellerprinzips kommt der Vermieter für die Provision auf.