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Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

262.000
 
FBI Immobilien GmbHHerr Friedrich Brunauer
5360 St. Wolfgang im Salzkammergut

Einmalige Kosten

Kaufpreis262.000 €
Preisinformation: Zwangsversteigerung: Kosten laut Gericht

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Merkmale

Sonstige
Grundstücksfläche 33.342 m²

Beschreibung

Versteigerung: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft am 23.05.2024 um 09:00 Uhr Bezirksgericht Bad Ischl, Stockwerk B, Verhandlungssaal I

Besichtigungszeit:15.05.2024, 08:00 Uhr

Mit dieser Anzeige wird lediglich auf die bevorstehende Versteigerung hingewiesen - es handelt sich um keine Makleranzeige!

Langgutachten im Internet abrufbar: 5360 St. Wolfgang - Graben 11 land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft - > https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ex/exedi3.nsf/suchedi?SearchView&subf=eex&SearchOrder=4&SearchMax=4999&retfields=~BL=3&ftquery=&query=%28%5BBL%5D%3D%283%29%29#1714763192844

Schätzwert: € 524.000,00

Geringstes Gebot - Ausrufpreis: € 262.000,00

Vadium (Mitzubringen in Form eines Sparbuchs zur Versteigerung): € 52.400,00

Teilauszug der Beschreibung aus dem Gutachten:

Die zu bewertende Liegenschaft besteht aus einem ca. 2,1 ha großen landwirtschaftlich genutzten Grundstück im Ortsteil Graben der Marktgemeinde St. Wolfgang sowie einem ca. 1,2 ha großen Waldgrundstück in der Nähe der sog. Haleswiesalm.  Das landwirtschaftliche Anwesen kann als freie, ruhige und sonnige Wohnlage bezeichnet werden. Die Wiesenfläche ist leicht hügelig und weist eine mäßig starke Neigung von Norden nach Süden auf. Das Waldgrundstück fällt steil nach Südosten ab und ist nur schwer mit zeitgemäßen Maschinen (Traktor) zu erreichen.

Die vorherrschende Bebauung erfolgte in offener Bauweise. Die zu bewertende  Liegenschaft ist mit einem landwirtschaftlichen Hauptgebäude, bestehend aus einem Wohnteil und einem Wirtschaftsteil, einem Holzschuppen und einigen kleinen Nebengebäuden in hüttenform bebaut. Die Abmessungen des Hauptgebäudes betragen ca. 28,70 m x 18,90 m, die Abmessungen des Holzschuppens betragen ca. 23,70 m x 4,70 m. Die übrigen Nebengebäude werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung pauschal gemeinsam mit den Außenanlagen bewertet.

Das Objekt Graben 11 besteht laut den Aufzeichnungen des Marktgemeindeamtes St. Wolfgang seit 1446, dürfte aber im Jahr 1750 erneuert bzw. wiedererrichtet worden sein. Der Wohntrakt des Gebäudes wurde in den Jahren 1980 bis 1985 teilweise saniert. Der Rinderstall wurde vor ca. 50 Jahren adaptiert und mit einer Massivdecke versehen. Im Jahr 1989 wurde eine Baubewilligung für den Zubau eines Stalles bzw. eines Maschineneinstellraumes erteilt. Dieser Zubau befindet sich erdgeschoßig im Rohbau, die Decke wurde in Form einer Stahlbetondecke aufgebracht. Im Obergeschoß ragen 4 Stahlbetonsäulen empor. Die Grundrissform ist rechteckig mit den Außenabmessungen von ca. 20,26 x 18,96 m ohne Stallzubau bzw. 28,71 x 18,96 m inkl. Stallzubau. Das Gebäude ist nicht unterkellert und besteht aus Erdgeschoß und Obergeschoß.

Sonstige Hinweise:

Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <5.000m
Apotheke <5.000m
Klinik <5.500m
Krankenhaus <8.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <3.500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <3.500m
Einkaufszentrum <9.000m

Sonstige
Geldautomat <3.000m
Bank <3.000m
Polizei <3.500m
Post <5.000m

Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <6.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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