Die Liegenschaft befindet sich im 10. Wiener Gemeindebezirk Nahe dem Erholungsgebiet Wienerberg.
Die Wohnhausanlage wurde ca. 1973 erbaut und besteht aus Keller, Erdgeschoss, 1. bis 6. Stock und Terrassengeschoss. Die massiven Außenwände haben eine Stärke von ca. 19cm. Im Jahr 2012 wurde das Wohnhaus thermisch saniert und eine Wärmedämmung an der Fassade angebracht.
Die Wohnung befindet sich im 3. Liftstock und besteht aus Vorraum, Zimmer mit Loggia, Kabinett, Küche, Abstellraum, Badezimmer und WC. Die Wohnung hat laut Grundrissplan eine Wohnnutzfläche von ca. 57,29m² und einer Loggiafläche von 3,72m² (Gesamtfläche 61,01m²). Die Wohnung ist südostseitig auf die Straße ausgerichtet.
Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung der Wohnung erfolgt über eine Zentralheizung. Die Loggia wurde verglast. Die Wohnung hat Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Innenjalousien, vermutlich aus dem Jahr 2001.
Im Bauakt der Liegenschaft sind keine Unterlagen zur Loggiaverglasung und zum Fenstertausch enthalten, es wird angenommen, dass diese Einbauten ohne Bewilligung bzw. Bauanzeige erfolgten.
Die Wohnung befindet sich in renovierungsbedürftigem Zustand, die Ausstattung und technischen Anlagen sind veraltet und stammen aus der Zeit des Baujahres.
Zum Wohnungseigentumsobjekt gehört ein Kellerabteil.
Der Stand der Reparaturrücklage beträgt per März 2024 ca. € 240.000,-. Laut Auskunft der Hausverwaltung sind in nächster Zeit folgende Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen vorgesehen: Erneuerung Terrassengeländer bei einer noch fehlenden Wohnung, Erstellung einer Energieanalyse, Stiegenhaus ausmalen inkl. Bodenbelag erneuern.
Monatliche Vorschreibung der Hausverwaltung, per 04/2024:
Rücklage € 56,91
Betriebskosten € 119,26
Verwaltung € 22,64
Heizkosten € 51,26
Warmwasser € 17,09
Netto gesamt € 267,16
10% USt € 15,90
20% USt € 10,25
Summe € 293,31
Im Wohnungseigentumsvertrages wurde vereinbart, dass die Aufwendungen der Liegenschaft im Verhältnis der Nutzflächen aufgeteilt werden, wobei Loggienflächen zur Gänze zur Nutzfläche gerechnet werden und Kfz-Stellplätze mit einem Drittel der Fläche. Terrassenflächen und Kellerabteile werden bei der Aufteilung nicht berücksichtigt. Die Vereinbarung über die Aufteilung von Aufwendungen wurde im C-Blatt des Grundbuchsauszugs ersichtlich gemacht.
Für weitere Informationen bzw. eine Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap