• nur wenige Minuten entfernt von der Seestadt Aspern, die zahlreiche Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet - • Nähe Naturschutzgebiet Lobau • verschiedene Schulen in der näheren Umgebung
Verkehrsanbindung: • Autobus: 26A, Station Flugfeldstraße in 160 m Entfernung • U-Bahn: U2-Station Aspernstraße in 2 km Entfernung - Autobahn: A23 (Exit Stadlau) 4 km
Einmalige Kosten
Kaufpreis278.800 €
Kaufpreis pro m²5.162,96 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Laufende Kosten
Alle Steuern154 €
Hallo neues Zuhause!
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Merkmale
Verfügbar ab Sofort
Etagenwohnung
Baujahr 2021, Neubau, Erstbezug, Unterkellert, 2. Etage, Insgesamt 4 Etagen
Gesamtfläche 54 m²
1 Balkon 10 m²
Terrasse
2 Zimmer
1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, Gäste WC
Ausstattung
Einbauküche, Badewanne
Barrierefrei, Personenaufzug
Heizung
Zentralheizung, Fernwärme
Heizwärmebedarf (HWB)
28,05 kWh/(m²a)
B
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
0,79
A
Beschreibung
Im 22. Wiener Gemeindebezirk entsteht nahe der Lobau und südlich der Seestadt Aspern das aufstrebende Stadtentwicklungsgebiet – Flugfeldstraße. Im ersten Schritt werden 750 Wohneinheiten realisiert. Anlage: Die MIGRA errichtet eine Wohnhausanlage mit rund 53 Wohneinheiten. Jede der 1 bis 4 Zimmer Wohnungen verfügt über großzügige private Freibereiche, in Form von Terrassen, Loggien oder Eigengärten. Neben einer Tiefgarage und Einlagerungsräume, werden Zusatzangebote wie Gemeinschaftsraum, Waschsalon, Fahrradabstell- und Kinderwagenraum geboten. Der bestehende Supermarkt auf der östlichen Nachbarliegenschaft liefert bereits heute alles für den täglichen Bedarf. Der Kleinkinderspielplatz in der eigenen Anlage, sowie der Jugendspielplatz und der Kindergarten in der westlichen Nachbarliegenschaft, macht das Wohnungsangebot vor allem für Familien besonders attraktiv Für den Bau und die Ausstattung gelten grundsätzlich alle Gesetze, Verordnungen, in der jeweils für das Bauvorhaben gültigen Fassung. Alle sonstigen technischen Regelwerke, wie z.B. Normen finden auf den Bau und die Ausstattung dann keine Anwendung, wenn sie geltenden Gesetzen widersprechen, oder Bereiche regeln die bereits durch Gesetze oder Verordnungen ausreichend geregelt sind (z.B. Umfang der OIB-Richtlinien), oder nicht dem Stand der Technik entsprechen, bzw. dies nicht ausreichend belegt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Bau und die Ausstattung eine andere als die in technischen Regelwerken vorgesehene Lösung umgesetzt werden kann, sofern diese Lösung technisch gleichwertig ist bzw. unter dem Aspekt des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses besser geeignet erscheint. Explizit weisen wir darauf hin, dass die ÖVE/ÖNORM E8015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“, nicht zur Anwendung kommt. In Abweichung gilt die dieser Bau- und Ausstattungsbeschreibung genannte Anzahl der Stromkreise, Elektroauslässe, Steckdosen, Schalter und Beleuchtungskörper als vereinbart. Die Einlagerungsmöglichkeiten werden ohne eine Steckdose ausgestattet.