{"obj_regio1":"004","obj_regio2":"004001","obj_regio3":"004001006","obj_ityp":"0","obj_zipCode":"4040","obj_title":"Erstbezug: Gartenwohnung am Pöstlingberg mit ca. 48 m² Wohnfläche, ca. 17 m² Terrasse und ca. 30 m² Garten in absoluter Ruhelage","obj_picture":"https://pictures.immobilienscout24.de/prod.www.immobilienscout24.at/pictureserver/loadPicture?q=70&id=012.0012000001E84eT-1690970097-037e8139976d41669cfc487992f6ba94","obj_exclusiveExpose":"false","obj_cwId":null,"obj_purchasePrice":null,"obj_purchasePriceRange":null,"obj_baseRentRange":"6"}
  • Provisionsfrei
  • Parkplatz
  • Terrasse
  • Garten
  • Video Live-Besichtigung

Erstbezug: Gartenwohnung am Pöstlingberg mit ca. 48 m² Wohnfläche, ca. 17 m² Terrasse und ca. 30 m² Garten in absoluter Ruhelage

910
 
49 m²2 ZimmerGarten, Terrasse 18 m²
EtageErdgeschoss
Befristung5 Jahre
Kaution4.000 €
ASW Immobilien Service & Consulting GmbHHerr Roland Lakovsek
Immobilie hat viele AnfragenMit Plus stichst du positiv hervor!
Spazenhofstraße, 4040 Linz
Linz/Urfahr, Pöstlingberg

Laufende Kosten

Monatliche Kosten910 €
Preis pro m²18,71 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Gesamtbelastung Netto827,27 €
USt. Gesamtbelastung82,73 €
Miete719,3 €
USt. Miete71,93 €
Betriebskosten107,97 €
USt. Betriebskosten10,8 €

Einmalige Kosten

Preisinformation: Bruttogesamtmiete inkl. BK und Steuern EXKLUSIVE: Warmwasser, Strom, Heizung, etc.
Provision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
ImmoScout24 Tipp: Seit dem 01.07.2023 gilt das Bestellerprinzip. Die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete über Inserate ist seitdem für Suchende provisionsfrei.
Kaution: 4.000,00 €

Hallo neues Zuhause!

Einfacher ins neue Heim mit Plus.

auf 2000+ exklusive Immobilien zugreifenAnfragen-Anzahl jeder Immobilie sehenEinkommen diskret nachweisen
Plus locked

Merkmale

befristet auf 5 Jahre
Wohnung
Baujahr 2023, Neubau, Erstbezug, Massivbauweise, Parkett, Fliesen, Erdgeschoss
Wohnfläche 48,65 m²
Gartenfläche 30,02 m²
1 Terrasse 17,55 m²
Garten
2 Zimmer
Kellerfläche 7,59 m², 1 Badezimmer, 1 Toilette
Tiefgarage
1 Parkmöglichkeit

Ausstattung

Offene Küche, Dusche
Barrierefrei, Personenaufzug

Heizung

Fußbodenheizung, Luftwärmepumpe
Heizwärmebedarf (HWB)
38,3 kWh/(m²a)
B
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
0,73
A

Beschreibung

Sehr moderne und exklusive Gartenwohnung, in bester Ruhelage am Pöstlingberg:

- geräumiger Wohn-/Essbereich mit moderner Einbauküche und Abstellraum 
• schönes Schlafzimmer 
• Badezimmer mit bodenebener Dusche, Einzelwaschtisch und Waschmaschinenanschluss, WC separat
• großzügiger sonniger Balkon (vom Wohnzimmer und Schlafzimmer aus begehbar)
• Ein KFZ-Tiefgaragenabstellplatz ist verpflichtend anzumieten (€ 110,– monatlich)

Flächenaufstellung:
Diele/Garderobe 5,20 m²
WC 1,81 m²
Bad 3,97 m²
Kochen/Essen/Wohnen 23,90 m²
Abstellraum 1,62 m²
Schlafen 12,15 m²

Terrasse 17,55 m²
Eigengarten 30,02 m²

Kellerabteil A01-1 | 3,19 m2 + A01-2 | 4,40 m2

Info: Der Eigentümer gestattet keine Haustiere

Ausstattung
Massivbauweise, Fußbodenheizung, großformatige Fliesen (60x60cm), Landhausdiele, Bad mit Dusche, getrennte Toilette, Terrassentüren mit barrierefreien Schwellen, zentrale Heizanlage, dezentrale Wohnraumlüftung
Im Wohnbereich findet man edle Holzböden (Landhausdiele Eiche). Das Badezimmer, und WC sind mit großformatigen Feinsteinzeugfliesen ausgestattet. Die Kunststoff-Alu Fenster in den Wohnräumen sind mit einem elektrischen Sonnenschutz versehen.

Wohnen am Fuße des Pöstlingbergs – ländlich und trotzdem stadtnahe
Urfahr gehört zu einer der beliebtesten Wohngegenden von Linz und zeichnet sich durch erstklassige Lebensqualität und weitläufige Grünflächen aus. Die exklusive Lage des Objekts bietet daher viel Raum zur Erholung und einen direkten Zugang zur Natur. Ob bei einem gemütlichen Spaziergang oder einer Fahrt mit der legendären Pöstlingbergbahn, hier können die Bewohner ihre Seele baumeln lassen und den herrlichen Ausblick auf die Linzer Innenstadt genießen.

Lassen auch Sie sich von unserer exklusiven Mietwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktieren

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <1.000m
Krankenhaus <2.000m
Klinik <1.500m

Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <750m
Universität <250m
Höhere Schule <2.000m

Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <1.250m

Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.250m
Polizei <750m

Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <500m
Flughafen <5.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Plus Insider

Chancencheck

Online seit
Gesehen
Kontaktiert
Gemerkt

Anbieter:in

GewerblichASW Immobilien Service & Consulting GmbHHerr Roland Lakovsek
Video Live-Besichtigung
 Verifiziert von ImmoScout24
Premium Partner 2023 Award

Erfahre mehr über die Immobilie

Nachricht
Anrede
Vorname
Nachname
E-Mail
Telefon