In rund 30 Meter Entfernung befindet sich die Straßenbahnhaltestelle (Linie 4); von dort sind es 5 Stationen bis zum Grazer Hauptplatz. Die AutobahnauffahrtGraz-Ost ist rund 1,5 km entfernt. Parkmöglichkeiten gibt es in der hauseigenen neuen Messegarage mit insgesamt 1.500 KFZ-Stellplätzen auf 3 Ebenen. Überdachte Fahrradabstellplätze im Außenbereich und in der Tiefgarage
Einmalige Kosten
Preisinformation: Auf Anfrage
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Merkmale
Verfügbar ab Q4 2025
Büro
Gesamtfläche 900 m²
Bürofläche 900 m²
Ausstattung
Klimatisiert
Barrierefrei
– Zutrittskontrolle mit Video-Gegensprechanlage – Heizung mittels Fernwärme – Kühlung im Büro mittels Split-Geräten – Abgehängte Rasterdecke – Mechanische Be- und Entlüftung mit erhöhtem Luftwechsel, Luftwechselrate (Büros: 2-fach, Konferenz: 6-fach) – Doppelboden – Internetanbindung: Glasfaser – Beleuchtung mittels LED-Hängepaneele oder Downlights – PKW Stellplätze und E-Ladestationen in der Tiefgarage mit Kennzeichenerkennungssystem – Sonderausstattung möglich – ÖGNI und klimaaktiv Zertifizierung
Beschreibung
Im Neubauprojekt MQG Messequadrant Graz entstehen bis Q4/2025 rund 6.600 m² moderne Büro- und Kommunikationsflächen und rund 2.200 m² ebenerdige Handels- und Gewerbeflächen auf sieben Ebenen. In perfekter Lage inmitten Messe Congress Graz, Stadthalle Graz, Styria Media Tower und Merkur Campus bietet ein gut abgestimmter Nutzermix gepaart mit der hervorragenden Infrastruktur und Verkehrsanbindung ein ideales Arbeitsumfeld. Die Mietflächen werden individuell nach den Wünschen der Nutzer ausgebaut und schlüsselfertig übergeben.
Zwischen der Messegarage und der Tiefgarage im MQG wird unterirdisch ein PKW Verbindungstunnel und eine unter und oberirdische Fußgängeranbindung zum Messevorplatz errichtet.
Die gesamte oberirdische Bebauung wird mit großzügigen Grünflächen, Geh- und Radwegen mit Anbindung an den Grazer Süden und teilweise als öffentlich zugänglicher Park gestaltet. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt.