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    Helle Wohnung in Ottakring mit Vorstadtflair und bester Infrastruktur

    Preis auf Anfrage
     
    89 m²3 Zimmer
    Preis / m²-
    Etage2
    Baujahr1971
    pegra immobilien treuhand gmbhFrau Petra Hasibar
    1160 Wien,Ottakring

    Hallo neues Zuhause!

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    Merkmale

    Wohnung
    Baujahr 1971, Neubau, Entkernt, 2. Etage, Insgesamt 7 Etagen
    Wohnfläche 88,81 m²
    3 Zimmer
    1 Badezimmer, 1 Toilette, Abstellraum
    Fahrradabstellraum

    Ausstattung

    Rolläden, Wäschetrockenraum
    Personenaufzug

    Heizung

    Etagenheizung, Gas
    Heizwärmebedarf (HWB)
    61,4 kWh/(m²a)
    C
    Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
    2,23
    D

    Beschreibung

    Auf fast 89 m² lässt sich hier jeder Wohntraum verwirklichen, denn die helle Neubauwohnung im 2. Liftstock am Johann-Nepomuk-Berger-Platz im 16. Wiener Gemeindebezirk ist komplett entkernt und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Auf Einrichtungsideen warten Wohnzimmer, Küche mit Essbereich, Schlafzimmer, Kabinett, Vorraum, Bad, WC und Abstellraum.

    Schlafzimmer und Kabinett liegen nordostseitig (Morgensonne), Wohn- und Essbereich südwestseitig (Nachmittags- und Abendsonne). Die Fenster sind dreifach verglast, Außengeräusche sind somit kaum wahrnehmbar. Zusätzliche Außenrollos sorgen für Lichtschutz und machen die Wohnung schalldicht. Dazu kommt, dass die Schlafzimmerseite direkt an den baumreichen Adele-Jellinek-Park grenzt, der erst vor wenigen Jahren anrainerfreundlich umgestaltet worden ist. Die Wohnzimmerseite bietet einen imposanten Ausblick auf das Wahrzeichen des 16. Bezirks: den Darreturm der Ottakringer Brauerei (der übrigens seit den 1980er-Jahren nicht mehr in Betrieb ist).

    Eine relativ neue Gastherme (8 Jahre alt) sorgt für Heizung und Warmwasser. Jetzt noch in der Küche montiert, ließe sich diese in den angrenzenden Abstellraum verlegen. Telefon-Festnetz-Anschluss (im Vorzimmer) und 2 Satelliten-TV-Anschlüsse (auf beiden Seiten der Wohnung) sind vorhanden. Im Haus für alle Wohnungseigentümer zugänglich sind ein Fahrrad- bzw. Kinderwagen-Abstellraum, eine Waschküche und der Müllraum. Zudem kann ein Garagenplatz im Erdgeschoß gemietet werden.

    Ein nicht zu widerlegendes Kaufargument sind die sehr niedrigen Fixkosten: Betriebskosten, Rücklage und Verwaltungskosten machen zusammen monatlich 288,28 Euro aus. Auch die Energiekosten halten sich aufgrund der Dreifachverglasung der Fenster, der Isolierung der Außenfassade und der rundherum beheizten Nachbarwohnungen in Grenzen.

    Am Johann-Nepomuk-Berger-Platz machen die Straßenbahnlinien 2, 9 und 44 Halt und führen in alle Himmelsrichtungen, in die Innenstadt genauso wie bis zu den Ausläufern des Wienerwalds. Es sind nur wenige Stationen stadteinwärts zur U6 bzw. stadtauswärts zur U3. Ein Taxistandplatz sowie eine Elektroladestation ergänzen das Mobilitätsangebot. Fußläufig gibt es vielfältige Einkaufsmöglichkeiten und ein breites gastronomisches Angebot.

    Facts:

    3-Zimmer-Wohnung, 88,81 m2

    Komplett entkernt

    Zentralheizung, Gastherme

    Dreifach verglaste Fenster, Außenrollos

    Festnetzanschluss

    2 Sat-TV-Anschlüsse

    Betriebskosten 288,28 Euro

    Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen seit dem 13. Juni 2014 aufgrund der neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Informationen zu unseren Objekten erst dann übersenden können, wenn wir Ihre Kontaktdaten haben und Sie bestätigen, dass Sie unser vorzeitiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Hierfür erhalten Sie nach Ihrer Anfrage eine Email mit den entsprechenden Unterlagen und einem Link, um diese Punkte zu bestätigen.

    Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

    Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.  Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.  Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

    Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Besondere Provisionsvereinbarung: Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart: dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.

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    * errechnete monatliche Kreditrate bei einem angenommenen Effektivzins von 1.6% p.a. Die Berechnung stellt einen unverbindlichen Richtwert dar und ist von der Bonität, Kredithöhe, Laufzeit, Verwendungszweck und Besicherung abhängig.

    Anbieter:in

    Gewerblichpegra immobilien treuhand gmbhFrau Petra Hasibar
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