Ein Mietzinsabschlag mit 2 Jahren Laufzeit ab Mietbeginn:
745,57 EUR anstatt 876,74 EUR
Die geförderte Wohneinheit ist wie folgt gegliedert:
Ein Vorraum, ein Wohn-Esszimmer, einer separaten Küche, ein Schlafzimmer, ein Bad mit Badewanne, ein separates WC und einen innenliegenden Abstellraum.
Weiters ist ein Personenaufzug sowie ein KFZ-Abstellplatz vorhanden. Die Wohnung wird mittels Pelletsheizung beheizt.
Sollten Sie weitere Fragen/Anliegen haben bzw. einen Besichtigungstermin erwünschen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <350m
Apotheke <500m
Klinik <350m
Kinder & Schulen
Schule <425m
Kindergarten <175m
Nahversorgung
Supermarkt <175m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <9.900m
Sonstige
Bank <300m
Geldautomat <300m
Post <450m
Polizei <825m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <1.100m
Bahnhof <1.100m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html