Zur Homepage

Bürgschaft - Wissenswertes

Die Bürgschaft als Sicherheit

Wer nicht genug Rücklagen oder Sicherheiten in Form von Immobilieneigentum hat, kann sich einen Bürgen suchen. Meist werden Kreditnehmer innerhalb der Familie fündig. Eine Bürgschaft ist aber eine große Bürde. Beide Parteien sollten sich gut überlegen, ob es das Risiko wert ist.

Eine schlechte bzw. unsichere Bonität führt zu teuren Krediten. In solchen Fällen kann eine Bürgschaft dem Kreditinstitut gegenüber als Sicherheit geboten werden, die Konditionen inklusive Zinsen können dadurch besser werden.

file

Wie funktioniert eine Bürgschaft?

Für viele Berufssparten in Österreich, wie z.B. Selbstständige und neue Freie, aber auch Studenten, Senioren oder alleinerziehende Elternteile ist es oft sehr schwer, einen fairen Kredit zu bekommen. Eine schlechte bzw. unsichere Bonität führt zu teuren Krediten. In solchen Fällen kann eine Bürgschaft dem Kreditinstitut gegenüber als Sicherheit geboten werden, die Konditionen inklusive Zinsen können dadurch besser werden.

Eine dritte Person erklärt einer Bank, dass der eigentliche Schuldner seine Schuld begleichen wird. Ist dies nicht der Fall, wird der Dritte für den Zahlungsausfall belangt. Die häufigste Form in Österreich nennt sich „Bürge und Zahler“. Wird nicht gezahlt, kann das Kreditinstitut sowohl vom Kreditnehmer, als auch vom Bürgen das fehlende Geld verlangen und entsprechende rechtliche Schritte ergreifen.

Im Falle eines Bauvorhabens gibt es noch eine weitere Sicherheit, die für den Eigentümer von großer Relevanz ist: Die Gewährleistungsbürgschaft. Der Bauunternehmer oder Bauträger garantiert mit dieser Sonderform dafür, dass innerhalb einer vereinbarten Frist keine Mängel auftreten werden. Ansonsten muss er sie kostenlos beseitigen.

Wer kommt als Bürge in Frage?

Einen Bürgen zu finden, um ein Bau- oder Kaufvorhaben durch einen Kredit zu finanzieren, ist Aufgabe des Kreditnehmers. Die Suche danach sollte schon zu Beginn der Planung erfolgen, da dadurch ein besserer Überblick über die finanziellen Möglichkeiten gegeben werden kann. Für gewöhnlich werden Freunde aus dem engen Bekanntenkreis oder Verwandte dazu herangezogen, am häufigsten bürgen Ehepartner. Voraussetzung dafür ist, dass der Bürge volljährig und geschäftsfähig ist und genug Sicherheiten vorweisen kann, um die unsichere Lage des Kreditnehmers auszugleichen.

Worauf muss bei der Wahl des Bürgen geachtet werden?

Diese Chance zur Finanzierung ist gleichzeitig auch eine heikle Angelegenheit. Der Bürge muss absolut vertrauenswürdig sein. Dadurch, dass es sich bei Bauvorhaben um große Summen handelt, werden beide Parteien durch den Bürgschaftsvertrag lange Zeit miteinander verbunden sein. Kommt es in dieser Zeit zum Streit, kann ein solcher Vertrag von der Gegenseite als Druckmittel verwendet werden.

Besonders gut muss sich aber der Bürge das Bürgen überlegen und eine Wahl zwischen verschiedenen Bürgschaftsformen treffen. Als Solidarbürge haftet er als Bürge und Zahler, und zwar „ungeteilt“. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, haftet er für die ganze Schuld. Bei einem Zahlungsverzug kann er außerdem vor dem eigentlichen Kreditnehmer zum Zahlen aufgefordert werden, da sich das Kreditinstitut aussuchen kann, wen es zuerst belangt. Die sicherere Variante als die Solidarbürgschaft ist für den Bürgen die Ausfallbürgschaft, bei der er nur belangt werden kann, wenn bereits eine Klage und Exekution beim Schuldner durchgeführt wurde.

Wie hoch kann eine selbstschuldnerische Bürgschaft sein?

Es ist durchaus üblich, das Bürgen an einen Höchstbetrag zu binden, d.h. der Bürge haftet für einen vertraglich festgelegten Betrag. Sollte dieser nicht bezahlt werden, wird der Bürge belangt, alle weiteren Schulden muss er aber nicht zahlen. Auch eine solche begrenzte Bürgschaftserklärung kann bei der Kreditvergabe sehr hilfreich sein. Sie wird von der Bank als Sicherheit betrachtet, und je mehr Sicherheiten, umso günstiger sind die Kreditkonditionen.

Die Bürgschaft für die Miete einer Wohnung

Nicht immer muss es bei einer Bürgschaftserklärung um hohe Beträge zur Finanzierung eines Immobilienkaufs gehen. Auch für die Miete einer Wohnung kann ein Bürge zur Seite stehen. Das ist z.B. bei Studierenden oder Lehrlingen der Fall, die selbst noch kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Hier stehen für gewöhnlich die Eltern Bürge für ihre Kinder und legen dem Makler oder Vermieter ein entsprechendes Formular vor, in dem sie bestätigen, die Zahlung der Miete zu übernehmen, falls die Kinder dem nicht nachkommen.

Trotz der Bürgschaft bleibt der Mieter bzw. die Mieterin der Hauptschuldner bzw. die Hauptschuldnerin und damit erster Ansprechpartner des Vermieters. Außerdem können von dem Nebenschuldner maximal drei Monatsmieten eingefordert werden.

Wie sieht die Vorlage für eine Bürgschaft für eine Wohnung aus?

In einem Bürgschaftsvertrag müssen die Namen und Geburtsdaten von Schuldner und Mitschuldner genannt werden sowie die Adresse des Mieters und die Summe, für die gebürgt wird, also drei Nettokaltmieten. Wichtig ist der Zusatz, dass die Bürgschaft mit Beendigung des Mietverhältnisses endet. Nur mit dem aktuellen Datum und der Unterschrift des Bürgen ist das Dokument gültig. Im Internet gibt es viele kostenlose Formulare für eine solche Bürgschaft, die relativ formlos abgeschlossen werden kann. Bei einer Bürgschaft für eine Immobilie ist es freilich komplizierter, da es um wesentlich mehr Geld und eine größere Verantwortung geht. Hier muss die Bürgschaftsform von einem Notar beglaubigt werden.

Wie sieht das Muster beim Abschluss einer Bürgschaft aus?

Sobald ein zukünftiger Kreditnehmer einen Bürgen für sein Immobilienprojekt gefunden und in das Investitionsvorhaben eingeweiht hat, sollte zur weiteren Abwicklung neben der Bank auch ein in Österreich zugelassener Anwalt zur Beratung hinzugezogen werden. Dabei können eventuelle Unklarheiten, wie z.B. eine begrenzte Laufzeit oder Haftung, geklärt werden und mögliche Streitpunkte vorab aus dem Weg geräumt werden.

In den letzten Jahren wurden in Österreich immer häufiger sittenwidrige Verträge vor Gericht verhandelt. Sie haben inhaltliche Fehler, sind auf eine schlechte Informiertheit des Bürgen zurückzuführen, haben ein Ungleichgewicht zwischen Verbindlichkeiten und Einkommen oder ein zu gering kommuniziertes Risiko usw. In solchen Fällen wurde in den Urteilen nicht der Kreditnehmer, sondern der Kreditgeber belangt.

Eine Bürgschaft ist für beide Parteien eine große Verpflichtung, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Rechtlich wirksam ist der Vertrag nur, wenn er schriftlich festgehalten wird. Eine E-Mail ist nicht ausreichend.

Ist es möglich, eine Bürgschaft zu kündigen?

Wer finanziell gut aufgestellt ist, ist häufig dazu bereit, eine Bürgschaft für nahe Verwandte zu übernehmen. Doch Achtung: Die Bürge kann eine jahrelange Verpflichtung sein und ist nicht kündbar! Wer als Bürge selbst in finanzielle Schwierigkeiten kommt, ist gleich doppelt belastet. Außerdem sinkt die eigene Bonität und damit auch die Kreditwürdigkeit. Eine Bürgschaft ist kein freundschaftlicher Gefallen, sondern ein Vertrag mit entsprechender Verbindlichkeit.

Wer bürgt und selbst nicht zahlen kann, ist auf das richterliche Mäßigungsrecht angewiesen, das einen wichtigen Konsumentenschutz darstellt. Demnach kann der Richter die Verbindlichkeit mäßigen oder ganz erlassen, wenn die Schuld gemessen an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen unverhältnismäßig hoch ist. Auf die Möglichkeit einer Mäßigung verlassen sollten sich Schuldner und Bürge allerdings nicht, denn es liegt auch im Interesse des Staates, dass der Gläubiger sein Geld bekommt.