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Bonität - Absicherung für Eigentümer

Erst Bonität prüfen, dann Haus (ver-)kaufen

Die Prüfung der Bonität gehört mittlerweile zu den Standardmaßnahmen beim Verkaufen oder Vermieten einer Immobilie. Die Vermieter und Verkäufer möchten sich absichern, dass der Interessent tatsächlich auch zahlen kann. Diese Prüfung ist absolut legitim und sehr zu empfehlen. Wer diese Prüfung durchführen darf und wie du selbst Einblick in deine Bonität erhältst, erklären wir hier.

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Was ist die Definition von Bonität?

Die Bonität bemisst die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit von Personen oder Unternehmen und damit ihre Kreditwürdigkeit. Sie bezeichnet also die Zuverlässigkeit, mit der der Geldgeber mit einer Rückzahlung rechnen kann. Basis für die Prüfung der Bonität sind in erster Linie die persönlichen, fachlichen und finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers. Für die Beurteilung der persönlichen Bonität des Darlehensnehmers werden vor allem Auskunfteien wie der Kreditschutzverband (KSV) herangezogen. Zur Beurteilung der sachlichen Bonität werden sämtliche Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben geprüft.

In Bezug auf den Immobilienmarkt wird nicht nur die Bonität bei Käufern oder Häuslebauern geprüft, die ihre Immobilie mittels eines Bankkredites finanzieren möchten, sondern auch immer häufiger bei Mietern. Die Bonitätsauskunft soll den Vermieter vor Mietnomaden schützen und die Einnahmen garantieren. Anders als bei einem Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger geht es hier nicht um eine Kreditwürdigkeit, sondern um die Zahlungsfähigkeit, weshalb die Bonität eher gegeben ist. 

Wer darf die Bonität prüfen?

Eine Auskunft beim KSV können nur Personen, die eine Selbstauskunft wollen, beantragen, oder Kunden, die ein berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse haben, wie z.B. eine Wirtschaftsauskunftei oder ein Inkasso-Büro. Über eine Privatperson sind interne und externe Zahlungserfahrungen, Insolvenzdaten und ein Wirtschaftlichkeitsindex, der eine Zahlungsauffälligkeitswahrscheinlichkeit bemisst, enthalten. Dabei werden nicht alle Daten ein Leben lang gespeichert. Laut österreichischem Datenschutzgesetz gibt es verpflichtende Löschfristen. Eintragungen müssen bei vollständiger Zahlung nach fünf Jahren, bei einer Schuldenregulierung nach sieben Jahren gelöscht werden

Darf eine Auskunft über die Bonität beim Mieten vorausgesetzt werden?

Selbstauskünfte beim Vermieten sind durchaus erlaubt. Sie können vor der Vertragsunterzeichnung eingefordert werden. Der Mieter ist laut österreichischem Datenschutzgesetz zur Auskunft nicht verpflichtet, jedoch ist die Verweigerung für viele Vermieter ein Grund, den Bewerber auszuschließen.

Wo wird die Bonität vorausgesetzt?

Bei den Banken ist eine Bonitätsprüfung im Rahmen einer Kreditvergabe selbstverständlich. Erscheint der Kreditnehmer auf der Warnliste, verschlechtern sich seine Chancen auf einen Kredit. Wird ein Kredit trotz Warnliste genehmigt, geht er oft mit schlechteren Konditionen wie hohen Zinsen einher, da die Bank mit dem Kreditnehmer ein erhöhtes Risiko eingeht.

Warum es sich lohnt, die eigene Bonität zu prüfen

Wer ein Bauvorhaben umsetzen möchte, muss zunächst sehr genau kalkulieren, was er sich überhaupt leisten kann. Häufig schätzen Eigentümer ihre Liquidität selbst falsch ein. Deshalb ist zu empfehlen, eine Bonitätsprüfung über die eigene Person vornehmen zu lassen. Nur so kann relativ gut geschätzt werden, wie hoch ein möglicher Kredit sein kann und welche Immobilien leistbar sind.

Eine Selbstauskunft kann ganz einfach beim KSV beantragt werden. Wenn sie nicht für Dritte bestimmt ist, ist pro Jahr eine Auskunft kostenlos. Dient sie zur Vorlage, kostet sie aktuell ca. 29,90 Euro bzw. bei einer persönlichen Abholung 22 Euro. 

Auskunfteien wie der KSV, die die Kreditwürdigkeit prüfen, erhalten ihre Informationen von Vertragspartnern, die Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden mit dem KSV teilen. Dazu gehören neben Banken auch Versandhandelsunternehmen, Telekommunikationsanbieter oder Energieversorger. Die entsprechenden Unternehmen teilen nicht nur ihre Informationen, sondern können im Umkehrschluss auch die Kreditwürdigkeit prüfen. Insbesondere bei Neukunden sind sie an verlässlichen Prognosen zur Kreditwürdigkeit des Kunden interessiert.

Wie kann man die Bonität kostenlos prüfen?

Für ein Abfragen der Bonitätsdaten ist nicht immer gleich ein Antrag beim KSV1870 notwendig. Auch wer seine bisherigen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt, das vorhandene Kapital addiert, bestehende Verpflichtungen berücksichtigt und bezüglich der laufenden Kosten gut kalkulieren kann, kann seine Bonität selbst sehr gut einschätzen.

Welche Auskunft gibt der Bonitätsindex?

Um die Bonität einer juristischen oder natürlichen Person richtig einzuschätzen, wurde ein Bonitätsindex eingeführt. Anhand des Eigenkapitals, des Zahlungsverhaltens, der Liquidität usw. werden der Person verschiedene Zahlungswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 0,02 % ist von einer ausgezeichneten Bonität die Rede, ab ca. 7 % gilt die Bonität bereits als schwach.