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Lageplan

Der Lageplan verschafft einen Überblick

Ein Lageplan ist Bestandteil des Einreichplans zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Neben der Darstellung des Geländes ist der Plan wichtig für die Bau-Planung. Er stellt die verschiedenen Bedingungen und Regeln einer Bebauung auf einem Grundstück dar. Deshalb darf dieser nur von einem Ingenieur oder einer ähnlich befugten Person erstellt werden.

Was zeigt der Lageplan?

Der Plan beinhaltet einen schriftlichen und einen zeichnerischen Teil. Der schriftliche Teil enthält eine wörtliche Beschreibung des Grundstücks und der Umgebung, eine Feststellung der Baulasten sowie die Nennung des Bauherrn. Weiters werden alle für die Baugenehmigung relevanten Zahlen aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise die Grundfläche, die Etagenzahl und die Baumassenzahl. Auch die erlaubten Baustoffe sind im Plan festgelegt.

Im zeichnerischen Teil wird das Grundstück aus der Vogelperspektive abgebildet, meist im Maßstab 1:200. Der genaue Maßstab unterscheidet sich je nach Gemeinde und Grundstück. Neben dem konkreten Baugrundstück werden auch die Umgebung und die anliegenden Grundstücke dargestellt. Diese sind wichtig, da sie beispielsweise die Höhe und Breite der Bebauung beeinflussen können. Auch Abstandsflächen zu umliegenden Gebäuden sind einzuhalten. Zusätzlich werden Grünflächen separat hervorgehoben. Dies dient auch dem geplanten oder bestehenden Baumbestand.

Aufgrund dieser Faktoren ist der Lageplan ein essentieller Faktor bei der Baugenehmigung. Verstöße gegen einzelne Teile des Plans können einen Baustopp nach sich ziehen, im schlimmsten Fall ist der Häuslbauer zum Rückbau verpflichtet.

Was ist bei der Erstellung eines Lageplans zu beachten?

Die Pläne dürfen nur von vereidigten Fachleuten zur Bemessung, von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder ähnlichen befähigten Personen erstellt werden. Dabei muss die amtliche Liegenschaftskarte beachtet werden. Diese legt die Abgrenzungen und Lagen der einzelnen Grundstücke sowie deren Besitzer fest. Es gibt in den meisten Gemeinden eine Vermessungsabteilung, die für die Überprüfung zuständig ist. Neben den baulichen Daten müssen auch sämtliche Eigentümer, Anrainer und deren Adressen genannt werden.