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Bautagebuch

Die Bauentwicklung festhalten

Die Fortschritte von einem Bau können von Tag zu Tag aufs Neue beobachtet werden.Vor allem während der Rohbauphase geht das Bauprojekt sehr zügig voran.

Wie schnell und ordentlich die Arbeit gemacht wurde, wird bei jedem Bauvorhaben im Bautagebuch festgehalten. Das Tagebuch soll nicht als schöne Erinnerung dienen, sondern ist rechtlich verpflichtend.

Wieso muss ein Bautagebuch geführt werden?

Der Baubericht dient dazu, den Baufortschritt in Tagesetappen festzuhalten. Für beide Vertragspartner, d.h. den Eigentümer und die Baufirma, kann das Tagebuch eine Absicherung sein. Sollten nachträglich Mängel festgestellt werden, können diese eventuell auf falsches Arbeiten, Wassereinbruch aufgrund von Regen oder ähnliche Ursachen zurückgeführt werden. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kann das Bautagebuch vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden.

Welche Bestandteile muss ein Baubericht haben?

Bautagebücher unterliegen in Österreich der ÖNORM B 2110. Sie müssen neben den genauen Angaben zur Lage der Immobilie und den Namen von Auftragnehmer und Auftraggeber täglich neu festzuhaltende Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:

  • Datum,
  • Wetter,
  • Anzahl der Arbeiter am betreffenden Tag inklusive Arbeitsbezeichnung,
  • Gerätestand,
  • Materiallieferungen inklusive Prüfung der Vollständigkeit und der Qualität,
  • ausgeführte Arbeiten und Leistungsfortschritte,
  • Prüfungen und Begutachtungen und
  • Regieleistungen.

Mängel, die bereits während des Baus in Erscheinung treten, müssen unbedingt schriftlich und wenn möglich auch mit Fotos dokumentiert werden. So können z.B. Schäden, die an den Wänden entstanden sind, später aber durch die Verputzung nicht erkennbar sind, mit einem Fotobeweis leichter gefunden werden. Auch Unterbrechungen oder Verzögerungen, d.h. Abweichungen vom Zeitplan, müssen festgehalten werden.

Wer kann ein Bautagebuch führen?

Für gewöhnlich werden Bautagebücher von der Baufirma bzw. vom Bauleiter geführt, es ist aber auch möglich, dass der Bauherr diese Aufgabe übernimmt. In beiden Fällen muss der anderen Partei mindestens einmal pro Woche ermöglicht werden, Einsicht in die Aufzeichnungen zu nehmen. Wurde nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben, gilt das als Einverständnis.

Unabhängig davon, ob die Baufirma ein Tagebuch führt, sollte der Bauherr immer den Fortschritt schriftlich und mit Fotos dokumentieren und neben den Entwicklungen am Bau auch den Eingang der Rechnungen penibel festhalten. So erhält er eine genaue Übersicht darüber, wann wieviel Geld in den Bau investiert wurde und er kann die Kosten besser nachvollziehen. In jedem Fall sollte das Bautagebuch wöchentlich von beiden Parteien unterzeichnet werden.

In Bezug auf die Form gibt es keine verbindliche Vorlage, trotzdem sollte ein standardisiertes Formular dazu verwendet werden. Dies kann ganz einfach kostenlos über das Internet bezogen werden, auch entsprechende Software steht häufig frei zur Verfügung. Wird die Dokumentation über den Computer bevorzugt, sollten die Formulare aber trotzdem ausgedruckt und unterzeichnet werden, um den Vorwurf einer nachträglichen Manipulation von vornherein ausschließen zu können.

Wieso ist das Protokollieren so wichtig?

Für den Bauherrn kann das Protokollieren oder Prüfen des Fortschrittes eine sehr mühsame Aufgabe sein, trotzdem sollte er sich unbedingt jede Woche die Zeit dazu nehmen. Ein Bautagebuch ist nämlich im Falle eines Rechtsstreites ein wichtiges Dokument, das vor Gericht Bestand hat. Schäden, die erst viele Jahre nach dem Bauabschluss festgestellt werden, können so immer noch gut nachvollzogen werden und die Baufirma kann für deren kostenlose Beseitigung belangt werden, selbst wenn die Gewährleistungsfrist von drei Jahren bereits abgelaufen ist. Das schriftliche Protokoll ist für beide Seiten eine wichtige Absicherung vor nachträglichen Forderungen.