Sei es der lang diskutierte Mietpreisdeckel, großzügige Förderungen beim Heizungstausch oder neue Mindestrücklagen für Wohnungseigentum: 2024 stehen in Österreich einige Änderungen rund ums Wohnen, Heizen und Sanieren bevor, die Mieter:innen wie Eigentümer:innen betreffen. 

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit dem 1. April 2024 greift erstmals der Mietpreisdeckel für Altbau- und Genossenschaftswohnungen. 
 
  • Durchschnittlich 75 % Kostenübernahme für den Tausch von Gas- und Ölheizungen. 
 
  • 2024 und 2025 sind Photovoltaik-Anlagen inklusive Installation und Zubehör umsatzsteuerfrei.

 

  • Ab Juli 2024 sind Eigentümer:innen sämtlicher Wiener Altbauten dazu verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu führen. 
 
  • Die Mindestrücklage für Wohnungseigentum steigt von 0,90€ auf 1,056€ pro Quadratmeter.

Was ist der Mietpreisdeckel und welche Mieten sind betroffen?

Wie bereits in Deutschland, wird nun auch in Österreich eine Mietpreisbremse eingeführt. Der Mietpreisdeckel wird ab 2024 die Erhöhung der Richtwertmieten, Kategoriemieten und Mieten im öffentlichen Wohnbau auf maximal 5 % pro Jahr begrenzen.

Betroffen sind die ohnehin schon günstigeren Altbau- und Genossenschaftswohnungen. Nicht betroffen sind Wohnungen des sogenannten freifinanzierten Neubaus von gewerblichen oder privaten Bauträgern. Auch Richtwert-Mietverträge, die unter dem aktuellen Niveau des Richtwertmietzinses liegen, können (bis zum Richtwert) erhöht werden.

Laut Angaben der Bundesregierung betrifft die neue Regelung rund 75 % aller Mietverhältnisse in Österreich. Diese Mieten sollen dadurch nicht mehr als 5 % jährlich ansteigen können, auch wenn die Inflationsrate über diesem Niveau liegt.  

Darüber hinaus wird die Berechnung der Mieterhöhung bei den betroffenen Mieten nicht mehr auf Grundlage der jährlichen Inflationshöhe, sondern der durchschnittlichen Inflation der vergangenen drei Jahre erfolgen.

Alle Details zum 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz gibt es hier.

Förderung für den Heizungstausch

Derzeit heizen noch rund 1,5 Mio. Haushalte in Österreich mit Öl- oder Gasheizungen. Um die Bewegung hin zu klimafreundlichen Alternativen voranzutreiben, werden beim Heizungstausch künftig durchschnittlich 75 % der Kosten für eine neue Heizung übernommen. Haushalte im untersten Einkommensdrittel bekommen 100 % der Kosten einer neuen Heizung gefördert. Zudem werden die Förderpauschalen für die thermische Gebäudesanierung verdreifacht. Ab 1. Jänner 2024 gelten technologiespezifische Förderpauschalen, je nach Heizsystem und Leistung der neuen Anlage. Sie gelten sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau.
 
Alle aktuellen Förderpauschalen, Kostenobergrenzen und weitere Infos zum Förderpaket gibt es hier.

Ausstieg aus fossilen Heizungen

Die österreichische Bundesregierung hatte bereits 2022 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) angekündigt, welches die Dekarbonisierung der Raumwärme bis ins Jahr 2040 vorantreiben sollte. Der ursprüngliche Entwurf beinhaltete einen verpflichtenden Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2035. Nun wurde das Maßnahmenpaket in abgeschwächter Form beschlossen und beinhaltet ein Gasheizungsverbot in Neubauten und ein Budget von 3 Mrd. Euro an Förderungen für erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen. Konkrete energiepolitischen Maßnahmen beinhalten etwa die Förderungen für Heizungstäusche und die Umsatzsteuerbefreiung privater PV-Anlagen. Die früher geplante Verpflichtung zum Austausch von bestehenden Gas- Kohle- und Ölheizungen wurde nicht eingeführt.

Mehr Infos gibt es hier.

Umsatzsteuerfreie Photovoltaik

Für Private wird 2024 die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 35 kW ausgesetzt (sogenannter "Nullsteuersatz" oder "echte Umsatzsteuerbefreiung"). Das betrifft nicht nur die Paneele, sondern auch die Installation und etwaiges Zubehör, wie Speicher. Balkonkraftwerke sind ebenfalls miteingeschlossen. Vorerst ist diese Regelung in Österreich auf 2024 und 2025 befristet. Der Wegfall von bisher notwendigen, zeitaufwändigen Förderanträgen soll die Installation von PV-Anlagen für Privatpersonen attraktiver machen. 

Alle Infos gibt es hier.

Bauwerksbuch für Wiener Eigentümer:innen

Eigentümer:innen sämtlicher Altbauten in Wien sind nun dazu verpflichtet, bis spätestens Ende 2027 ein sogenanntes Bauwerksbuch zu führen und in einer eigens geschaffenen Bauwerksbuchdatenbank registrieren zu lassen. Ab Juli 2024 soll diese Datenbank eingerichtet und zu befüllen sein. Für die Erstellung eines Bauwerksbuchs ist die Beauftragung eines externen Prüfers erforderlich. Zunächst sind alle Wiener Gebäude betroffen, die vor 1919 errichtet wurden und somit auch sämtliche Gründerzeitzinshäuser. Etwas länger, bis Ende 2030, haben Eigentümer:innen von Häusern Zeit, die zwischen 1919 und 1945 errichtet wurden. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von unter 50 Quadratmetern.

Details zum Bauwerksbuch sind im Landesgesetzblatt mit der Wiener Bauordnungsnovelle nachzulesen.

Bundesregierung will Holzbau vorantreiben

Da der Bau und der Betrieb von Gebäuden derzeit für 36 % der EU-Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, will man den Einsatz von Holz als nachhaltigen Rohstoff im großvolumigen Wohnbau sowie in öffentlichen Bauten und in der Infrastruktur fördern. In drei Themenfeldern will die österreichische Bundesregierung konkrete Fortschritte machen: Erstens sollen öffentliche Bauten wie Schulen, Kindergärten und Gesundheitseinrichtungen öfter aus Holz gebaut werden, um eine Vorbildfunktion für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu übernehmen. Zweitens soll der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung und sonstige Förderinstrumente, wie die "Holzinitiative" des Landwirtschaftsministeriums, den Holzbau forcieren. Drittens soll es Wohnbauförderungen für mehrgeschoßigen Wohnbau aus Holz geben.

Mindestrücklage für Wohnungseigentum steigt

Wohnungseigentümer:innen müssen in Österreich gemäß § 31  Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen bilden, insbesondere für Aufwendungen zur thermischen Sanierung oder der energietechnischen Verbesserung des Gebäudes. Mit der WEG-Novelle 2022 wurde festgelegt, dass sich der angeführte Mindestbetrag ab 2024 jedes zweite Jahr auf Basis des Verbraucherpreisindex vermindert oder erhöht. Die Mindestrücklage steigt somit ab 1. Jänner 2024 von 0,90€ auf 1,056€ pro Quadratmeter.

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