Die Wohngebäudeversicherung geht bei einem Eigentumswechsel an den Hauskäufer über. Deine anderen Versicherungen kannst du normalerweise einfach ummelden, damit sie an deiner neuen Adresse gültig sind. Hier erfährst du, welche Versicherungen du als Hausbesitzer haben solltest, wie du beim Hausverkauf damit umgehst und welche Versicherungsurkunden du aushändigen musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung ist objektgebunden und geht normalerweise direkt an den neuen Eigentümer über.
  • Die Haushalts- und Haftpflichtversicherungen hingegen sind personengebunden und gehören dir; beim Eigentumswechsel hast du Anzeigepflicht und solltest der Versicherung schnellstmöglich deine neue Adresse melden.
  • Ein guter Makler erzielt für dich einen guten Verkaufspreis. Hier kannst du dir einen Makler aus deiner Region empfehlen lassen.
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Welche Versicherungen sind wichtig für Hausbesitzer?

Als Hausbesitzer bist du hoffentlich gut abgesichert, denn Schaden an deinem vermutlich größtem Wertgegenstand können dich teuer zu stehen kommen. Normalerweise haben Hausbesitzer die folgenden relevanten Versicherungen:

  • Gebäudeversicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Mietobjekten und unbebauten Grundstücken

Die Gebäudeversicherung schützt alle Gebäudebestandteile, die du bei einem Umzug nicht mitnehmen würdest, vor Schäden durch Sturm, Wasser, Feuer und Hagel. Je nach Lage deines Hauses kannst du dich zusätzlich vor weiteren sogenannten Elementarschäden schützen, die beispielsweise durch Erdbeben oder Erdrutsche auftreten könnten.

Die Haushaltsversicherung hingegen ist für alle beweglichen Bestandteile deines Haushaltes zuständig. Sie versichert den Hausrat gegen Schäden durch die Elemente, aber auch gegen Schäden durch Einbruch. Auch diese Versicherung kannst du an deine Bedürfnisse anpassen, sodass etwa Fahrräder, teure Instrumente oder Sportausrüstung darin enthalten sind.

Die Haftpflichtversicherung schützt vor Unfällen auf deinem Grundstück und innerhalb deiner Immobilie, für die entweder du selbst oder andere Personen verantwortlich sind. Dies gilt für private Häuser und Eigentumswohnungen. Wenn du das Objekt, das du besitzt, nicht selbst nutzt, solltest du dich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Schäden schützen.

 

Welche Versicherungen sind vom Eigentumswechsel betroffen?

Prinzipiell sind all deine genannten Versicherungen betroffen, wenn du deine Immobilie verkaufst. Das heißt, es ist Vorsicht geboten und du solltest dich gut erkundigen, wie du am besten vorgehst. Erkundige dich auch, ob durch den Eigentumswechsel eventuell Neuverhandlungen bei den Kosten möglich sind.

Beachte unbedingt, dass die Wohngebäudeversicherung objektgebunden ist. Das bedeutet, dass sie automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, sobald dieser in der Abteilung I des Grundbuchs als Eigentümer eingetragen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt musst du die Versicherung weiterhin bezahlen. Der neue Besitzer der Immobilie darf die Wohngebäudeversicherung auf Wunsch vier Wochen nach dem Stichtag der Grundbucheintrag mit außerordentlicher Frist kündigen und eine neue Versicherung suchen.

Die gleiche Regelung gilt auch für eventuelle Zusatzversicherungen zur Wohngebäudeversicherung. Wenn du etwa eine Glasversicherung, eine Mietverlustversicherung oder eine Schwamm- und Hausbockkäferversicherung hast, gehen diese automatisch auf den neuen Besitzer über.

Mit deinen weiteren Versicherungen solltest du beim Hausverkauf wie folgt vorgehen:

  • Die Haushaltsversicherung ist personengebunden und sollte mitgenommen werden. Der Wert der versicherten Gegenstände ändert sich normalerweise nicht. Du hast aber eine Anzeigepflicht bei der Versicherung.
  • Die Haftpflichtversicherung ist personengebunden und daher unabhängig von deinem Wohnort; informiere die Versicherung dennoch zeitnah über deine neue Adresse.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erlischt nach dem Hausverkauf automatisch. Der neue Besitzer muss sich um eine eigene Versicherung kümmern.

Wie gehe ich mit den Versicherungsurkunden vor?

Mit der Schlüsselübergabe solltest du dem neuen Eigentümer auch die vorhandenen Versicherungsurkunden für die Wohngebäudeversicherung und eventuelle Zusatzversicherungen aushändigen. Außerdem ist es hilfreich, wenn du ihm exemplarisch die Kosten für die personengebundenen Versicherungen, die du nicht kündigen oder auf andere Personen übertragen wirst, vorlegen kannst.

Beachte, dass viele Kaufinteressenten die Versicherungskosten schon bei der Hausbesichtigung sehen möchten. Diese können ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein. Daher solltest du die Kosten rechtzeitig in einem aussagekräftigen Exposé zusammentragen. Ein Makler kann dir dabei helfen und auch erklären, welche Dokumente zusätzlich zu den Versicherungsurkunden wichtig für den Hausverkauf sind. 

 


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