Die geförderte Wohnung (ohne Befristung) bezugsfertig ab 01.01.2027 besteht aus:
Zwei Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Bad mit Badewanne, nein extra WC, eine Terrasse sowe ein Vorraum sowie Abstellraum.
Zusätzlich sind noch zwei PKW-Abstellplätze inkludiert (ein Carport) sowie ist ein Kellerabteil vorhanden.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <1.275m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <875m
Kindergarten <775m
Universität <6.225m
Nahversorgung
Supermarkt <825m
Bäckerei <1.900m
Einkaufszentrum <2.300m
Sonstige
Bank <1.500m
Post <1.500m
Geldautomat <1.500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <150m
Autobahnanschluss <3.425m
Bahnhof <900m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Eur
2 Personen 80.000,00 Eur
Jede weitere Person 10.000,00 Eur