Die zulässige Bebauung ist gemäß OÖ-Raumordnungsgesetz § 22 (5) als „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet MB – unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen“ ausgewiesen.
Abs. 5: Als gemischte Baugebiete sind solche Flächen vorzusehen, die dazu dienen,
1. Klein- und Mittelbetriebe aufzunehmen, die auf Grund ihrer Betriebstype die Umgebung nicht wesentlich stören;
2. Lagerhallen sowie nicht wesentlich störende Lagerplätze zu errichten;
3. sonstige Bauwerke und Anlagen, die in Wohngebieten (Abs. 1) errichtet werden dürfen, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude aufzunehmen.
Vom Grundstück 69/1 (im Foto "DORIS Gesamtes Grundstück" ist es blau hinterlegt) wurde ein Teil mit einer Größe von 549m² abgetrennt.
Das hier zum Kauf angebotene Grundstück erhielt die Grundstücksnummer 69/4 und ist im "Teilungsplan_neues_Grundstück_69_4" ersichtlich.
Infos auf einen Blick
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <1.000m
Krankenhaus <3.000m
Klinik <3.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <4.500m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.500m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <3.500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <7.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap