Das Grundstück befindet sich in Waidring, einer Gemeinde in Tirol, inmitten der eindrucksvollen Bergwelt. Die Lage ist geprägt von alpiner Umgebung und einem ruhigen, ortstypischen Wohnumfeld. Durch die Position im Ort bietet die Immobilie ein ansprechendes Umfeld für Personen, die Wohnen in einer Berggemeinde mit regionalem Charakter schätzen.
Waidring liegt in einer landschaftlich reizvollen Region Tirols und ist von den umliegenden Bergen geprägt. Die Umgebung vermittelt ein hohes Mass an Wohnqualität und eignet sich für alle, die eine Lage abseits grosstädtischer Strukturen bevorzugen, ohne auf die Vorzüge eines gewachsenen Ortes verzichten zu müssen.
Einmalige Kosten
Kaufpreis495.000 €
Kaufpreis pro m²667,12 €
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Merkmale
Grundstück
Projektiert
Grundstücksfläche 742 m²
Garten
Ausstattung
Garten
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück in Waidring mit einer Grundstücksfläche von ca. 742 m². Die Liegenschaft befindet sich im Ort Waidring und verfügt über eine Wohngebietswidmung. Es besteht die Möglichkeit, das ursprüngliche Grundstück mit insgesamt ca. 1.483 m² zu teilen. Dabei entstehen zwei Teilflächen mit jeweils rund 742 m².
Die projektierte Entwicklung eröffnet unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten für das ursprüngliche Grundstück mit ca. 1483m2. Laut vorliegenden Angaben wäre die Errichtung einer Wohnanlage mit sieben Wohnungen auf drei Etagen sowie 14 PKW-Stellplätzen möglich. Alternativ kann auf den geteilten Grundstücken jeweils ein Einfamilienhaus errichtet werden, wobei je Haus eine Wohnnutzfläche von ca. 185 m² realisierbar wäre.
Für die Gesamtliegenschaft mit ca. 1.483 m² beträgt der Kaufpreis EUR 990.000. Bei einer Teilung liegt der Kaufpreis für eine Teilfläche mit rund 742 m² bei EUR 495.000.
Die Liegenschaft eignet sich für Käuferinnen und Käufer, die ein Grundstück mit Wohngebietswidmung in Waidring suchen und ein Bauvorhaben nach eigenen Vorstellungen entwickeln möchten. Bauliche Details, Teilung, Bebauungsmöglichkeiten und Bewilligungen sind im Zuge der weiteren Planung mit den zuständigen Behörden abzuklären. Eine rechtskräftige Baugenehmigung liegt derzeit nicht vor.