Diese zauberhafte, ruhig gelegene Wohnung mit SO ausgerichtetem rd. 6 m2 großem Balkon eignet sich hervorragend für all jene, die urbane Vielfalt kombiniert mit Natur, Sport- und Freizeitmöglichkeiten suchen. Besonders hervorzuheben ist die großzügige Gesamtgestaltung dieser Immobilie. Neben einem hellen und freundlichen Wohnbereich mit rd 24 m2 und dem anschließenden 13,7 m2 großem Schlafzimmer rundet eine separate, kompakte, voll ausgestattete Küche, ein hübsches Badezimmer mit Badewanne und Handtuchtrockner die behagliche Atmosphäre ab. Die durchdachte Planung zeigt sich in Elementen wie einem Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss, einem ausziehbaren Schuhschrank und dem eleganten Einbauschrank im Schlafzimmer. Kurz gesagt: Die gelungene Raumaufteilung sorgt dafür, dass die vorhandene Wohnfläche optimal genutzt wurde und sich gleichzeitig ein besonders angenehmes Ambiente bietet.
Lage: Erdberg zählt aktuell zu den besonders begehrten Bezirken Wiens. In zentraler Lage zwischen Erdbergstrasse und dem Donaukanal gelegen, gelangt man auf kurzem Weg zu zahlreichen wesentlichen Verkehrsmitteln, wie der U3 Erdberg, der Linie 18 Richtung Prater oder in der Gegenrichtung zu Haupt- und Westbahnhof sowie die Autobuslinie 80A zum Praterstern. Den grünen Prater erreicht man in wenigen Minuten fußläufig oder über die gut ausgebauten Radwege. Das Angebot an Bildungs- und Kultureinrichtungen ist ebenso mannigfaltig und die kulinarische Vielfalt lässt keine Wünsche offen. Hinweis: zwei Bilder wurde KI unterstützt. Sie zeigen wie der Wohnraum unmöbliert aussieht, um eigene Vorstellungen der Interessenten einfließen zu lassen. Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen und ausführliche Besichtigungen zur Verfügung.
Barbara Karoline Preis
geprüfte Immobilienmaklerin
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.