Viel Platz zum Wohlfühlen – gemütliches Wohnen mit großzügigem Balkon und besonderem Charme!
Diese attraktive Wohnung befindet sich im 1. Stock eines Mehrparteienhauses in sonniger und ruhiger Stadtrandlage von Bad Ischl.
Mit einer Wohnfläche von ca. 78 m² bietet die Wohnung ein großzügiges Raumangebot und eine angenehme Wohnatmosphäre. Besonders hervorzuheben ist der geräumige Wohnbereich mit gemütlichem Kachelofen, der für ein behagliches Ambiente sorgt und zum Entspannen einlädt.
Ein weiteres Highlight ist der ca. 12 m² große, nördlich ausgerichtete Balkon, der sich über die gesamte Wohnungsbreite erstreckt. Hier lässt sich die frische Luft genießen und der Alltag wunderbar ausklingen.
Die Wohnung verfügt über ein separates Schlafzimmer, einen großzügigen, offenen Wohnbereich, eine Küche sowie ein Badezimmer mit Badewanne und WC. Diese Wohnung bietet viel Platz für individuelle Wohnideen und eignet sich ideal für Singles oder Paare, die Wert auf großzügiges und gemütliches Wohnen legen.
Das Wohnhaus umfasst insgesamt 11 Wohneinheiten und überzeugt durch seine angenehme Wohnatmosphäre. Ein schöner Gemeinschaftsgarten lädt zum Entspannen und Verweilen im Grünen ein. Zusätzlich stehen den Bewohnern ein gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum sowie Parkmöglichkeiten nach Verfügbarkeit zur Verfügung.
Die Heizungsanlage des Hauses wurde im Jahr 2020 erneuert.
Highlights auf einen Blick
Wohnen mit besonderem Wohlfühlfaktor
Ob gemütliche Stunden vor dem Kachelofen, entspannte Momente auf dem großzügigen Balkon oder erholsame Stunden im Grünen – diese Wohnung bietet die idealen Voraussetzungen für ein behagliches Zuhause.
Eine wunderbare Gelegenheit für alle, die großzügiges Wohnen mit Balkon in ruhiger und naturnaher Lage von Bad Ischl suchen.
Monatliche Gesamtmiete: EUR 1070,- inklusive Betriebskosten, Heizung, Warmwasser und Strom.
Wichtig: Die Wohnung ist nicht als Freizeitwohnsitz gewidmet und darf daher ausschließlich zu Hauptwohnzwecken genutzt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für einen persönlichen Besichtigungstermin zur Verfügung!
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.