Die Wohnung ist ein Paradebeispiel für die gelungene Integration von Alt und Neu, wobei jeder Raum seine eigene Geschichte erzählt und gleichzeitig den Komfort und die technische Ausstattung des 21. Jh bietet.
Raumaufteilung;
großzügiger Eingangsbereich.
Ein Schlafzimmer orientiert sich in den Innenhof und verfügt über eine eigene Terrasse.
Das Badezimmer ist mit einer ebenen Dusche, einem WC und einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
Ein weiteres Zimmer öffnet sich nach Süden zur belebten Hauptstraße hin und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – sei es als stilvolles Arbeitszimmer oder Gästezimmer.
Der großzügige, offene Wohnbereich bildet das Herzstück der Wohnung. Er verfügt über eine hochwertige Küchenzeile, die keine Wünsche offenlässt, sowie einen Kaminanschluss. Dieser Bereich ist der ideale Ort für geselliges Beisammensein und kulinarische Genüsse. Unmittelbar an das Wohnzimmer schließt sich eine großzügige Terrasse an, die den Wohnraum ins Freie erweitert und einen privaten Außenbereich für Entspannung und Unterhaltung bietet. Hier können Sie die Vorzüge des urbanen Lebens in vollen Zügen genießen.
Holzfenster, Travertin Böden, Parkett in den Wohnräumen, Heizung: Erdwärme Tiefenbohrung, Heizung und Kühlung über Fußbodenheizung und zusätzliche Fan Coils.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <10.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <3.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.000m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.000m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
• Die im Exposé enthaltenen Abbildungen wurden teilweise digital nachbearbeitet (z. B. Anpassung von Helligkeit/Kontrast oder Entfernung persönlicher Gegenstände). Diese Bearbeitungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Veranschaulichung und stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des österreichischen Rechts dar. Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zustand der Immobilie vor Ort.*