In einer der begehrtesten Lagen der Linzer Innenstadt - neben der Galerie Explus, in unmittelbarer Nähe zum Landestheater und Kulturhof, befindet sich dieses attraktive Geschäftslokal in einem stilvollen, historischen Barockhaus, dem sogenannten Danmiller Haus. Die Kombination aus repräsentativem Ambiente, zentraler Lage und großzügigen, flexibel nutzbaren Flächen bietet ideale Voraussetzungen für unterschiedlichste Geschäftskonzepte.
Auf einem Teil des Hofgartens errichtete Leonhard Zimmermann das sogenannte Heypinderhäusl, das 1626 bei der Belagerung durch Stefan Fadinger abbrannte. Die Brandstatt kaufte der Siechenamtsverwalter Pankraz Danmiller 1630. Drei Jahre später stiftete Danmiller das Haus zur Unterkunft von sechs alten Frauen, seither bekannt als Zwicklhäusl. Der Fleischhacker Johann Michael Dietscher erhielt es 1757 und vereinte es mit seinem Haus Klammstraße 4.
Flächenaufteilung:
Innenhof:
62 m² Werkstatt – großzügige zusätzliche Fläche für Warenlager, Archiv oder betriebliche Nutzung
Das Geschäftslokal eignet sich hervorragend für Einzelhandel, Boutique, Fachgeschäft, Showroom oder Dienstleistungsunternehmen. Auch für Büros mit regelmäßigem Kundenkontakt, beispielsweise Beratungsunternehmen, Agenturen oder repräsentative Geschäftsstellen, bietet die Immobilie ausgezeichnete Voraussetzungen.
Historisches Flair trifft auf attraktive Geschäftslage: Die besondere Architektur des Barockhauses verleiht diesem Standort eine unverwechselbare Atmosphäre. In Verbindung mit der hervorragenden Innenstadtlage entsteht eine attraktive Geschäftsadresse für Unternehmen, die Wert auf Sichtbarkeit, ein repräsentatives Erscheinungsbild und ein angenehmes Umfeld für ihre Kunden legen.
Eine besondere Gelegenheit für Unternehmen, die einen hochwertigen Standort im Herzen von Linz suchen!
Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen und ausführliche Besichtigungen zur Verfügung.
Barbara Karoline Preis
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <1.500m
Flughafen <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.