Zum Verkauf gelangt eine im Ausbau befindliche 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung in der Hietzinger Hauptstraße 95 im 13. Wiener Gemeindebezirk. Die Wohnung bietet die Möglichkeit, modernen Wohnkomfort mit einer attraktiven Lage und einem besonderen Wohngefühl unter dem Dach zu verbinden.
Die Wohnung befindet sich derzeit noch in Bau. Die Fertigstellung ist nach aktueller Planung für Ende April 2027 vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch eine Terrasse errichtet, die künftig zusätzlichen Freiraum bietet und den Wohnbereich ideal ergänzt.
Der genaue Grundriss der Wohnung ist im Inserat ersichtlich und ermöglicht einen detaillierten Überblick über die geplante Raumaufteilung. Zusätzlich steht im Inserat eine Visualisierung der zukünftigen Außenfläche zur Verfügung, die einen Eindruck von der geplanten Gestaltung und den Nutzungsmöglichkeiten der Terrasse vermittelt.
Die Lage in der Hietzinger Hauptstraße überzeugt durch die Kombination aus guter Infrastruktur, öffentlicher Verkehrsanbindung und zahlreichen Grün- und Erholungsflächen. Das Schloss Schönbrunn sowie der Hietzinger Kaibefinden sich in der näheren Umgebung. Auch die U4-Station Ober St. Veit ist gut erreichbar und bietet eine praktische Verbindung in Richtung Wiener Innenstadt.
Ein weiterer Vorteil ist die S-Bahn-Station in unmittelbarer Nähe, die zusätzliche Flexibilität im täglichen Pendelverkehr ermöglicht. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich ebenfalls in der Umgebung.
Eine attraktive Gelegenheit, eine moderne Dachgeschosswohnung mit drei Zimmern und neu entstehender Terrasse in begehrter Lage des 13. Bezirks zu erwerben – mit geplanter Fertigstellung Ende April 2027.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <3.250m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <3.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.