Auskunft: Herr Kahler Andreas · Anbieter kontaktieren
Geschoße: Erdgeschoß, ausgebautes Dachgeschoß und Kellergeschoß
Raumaufteilung:
Erdgeschoß: Wohnküche und Badezimmer mit Dusche und WC
Dachgeschoß: ausgebauter Raum und Vorbereich
Kellergeschoß: Kellerraum und Nebenraum mit Warmwasserspeicher
Kurzbeschreibung:
Massivhaus in der Kleingartensiedlung Weichselgarten in 1100 Wien – modernisierte Innenräume – Laminat- und Fliesenböden – Einbauküche – Badezimmer mit Dusche, WC und Fenster – Warmwasserspeicher im Keller – eigener Garten und überdachte Terrasse.
Genehmigungsstand Dachgeschoß:
Für den bestehenden Dachgeschoßausbau liegt keine baubehördliche Genehmigung vor. Das Dachgeschoß ist als Bodenraum genehmigt.
Beschreibung:
Dieses Gartenhaus in Massivbauweise befindet sich in der Kleingartensiedlung Weichselgarten in 1100 Wien. Ein eigener Garten und die überdachte Terrasse bieten Platz zum Entspannen und für gesellige Stunden im Freien.
Die modernisierten Innenräume präsentieren sich hell und freundlich. Im Erdgeschoß bildet die offene Wohnküche mit Einbauküche den Mittelpunkt des Hauses. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche, ein WC und ein Fenster. Laminat- und Fliesenböden sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild.
Über die Innentreppe gelangt man in das ausgebaute Dachgeschoß mit Dachschrägen. Für diesen Ausbau liegt keine baubehördliche Genehmigung vor; das Dachgeschoß ist als Bodenraum genehmigt.
Das Kellergeschoß umfasst einen Kellerraum sowie einen Nebenraum mit Warmwasserspeicher und bietet zusätzliche Abstellmöglichkeiten.
Die überdachte Terrasse direkt beim Hauseingang erweitert den Aufenthaltsbereich ins Freie. Der Garten bietet Raum für Erholung, Bepflanzung und individuelle Gestaltung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Der Anspruch auf Provision gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (StF: BGBl. Nr. 297/1996) tritt mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts in Kraft, das heißt mit der Einigung der Parteien oder dem Eintreten einer etwaigen Bedingung. Die Provision wird fällig mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips (der Auftraggeber zahlt die Provision) gemäß § 17a Maklergesetz. Die vermittelnden und/oder nachweisenden Personen sowie deren Beauftragte haben einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer, dem gewerblichen Mieter oder dem Auftraggeber.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und sich ausschließlich auf Informationen stützen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen kann nicht übernommen werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir aufgrund gängiger Geschäftsgebräuche auch als Doppelmakler tätig sein können. Es besteht möglicherweise ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis, das sich aus einer regelmäßigen geschäftlichen Verbindung ergibt.
Information gemäß §11 FAGG, AGV und VRUG:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen gemäß einer neuen EU-Richtlinie seit Juli 2014 Informationen zu unseren Objekten und Besichtigungsmöglichkeiten (§ 11 FAGG) erst zusenden können, nachdem Sie bekräftigt haben, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen. Wir informieren Sie zudem, dass uns im Falle eines unterzeichneten Anbots die Maklerprovision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss zusteht. Zudem haben Sie bei einem unterzeichneten Anbot ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Mit Ihrer Anfrage oder E-Mail bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
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Hinweis:
Seit 1. Januar 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichterbringung gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die mindestens dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <3.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <1.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <1.000m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap