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    5.119 m² GRUNDSTÜCK IN OBERWART | 4.366 m² BAULAND WOHNGEBIET | TEILUNG DENKBAR

    710.000 €
     
    5119 m²
    Niki Gold ImmobilienFrau Caroline Viktoria Gütler
    7400 Oberwart

    Einmalige Kosten

    Kaufpreis710.000 €
    Kaufpreis pro m²139 €
    Provision: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.

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    Merkmale

    Grundstück
    Grundstück unerschlossen
    Grundstücksfläche 5.119 m²

    Beschreibung

    Eine großzügige Grundstücksfläche. Verschiedene Möglichkeiten der Wohnbebauung.

    In der Oberen Hochstraße in Oberwart steht eine Liegenschaft mit insgesamt 5.119 m² Grundstücksfläche zum Verkauf. Davon sind rund 4.366 m² als Bauland-Wohngebiet (BW) und weitere 753 m² als Erholungsgebiet (GE) gewidmet.

    Die zusammenhängende Fläche bietet insbesondere Bauträgern, Projektentwicklern und Investoren eine interessante Grundlage für die Planung eines Wohnbauvorhabens. Die Grundstücksgröße erlaubt es, unterschiedliche Bebauungskonzepte zu prüfen - von mehreren eigenständigen Einfamilienhäusern über Doppelhäuser bis hin zu einer zusammenhängenden Wohnanlage.

    Auch die Aufteilung in einzelne Baugrundstücke kommt grundsätzlich in Betracht. Damit bestehen unterschiedliche Ansätze für die künftige Nutzung und Verwertung der Liegenschaft.

    5.119 m², die sich am besten aus der Vogelperspektive zeigen - klicken Sie auf den Link und entdecken Sie das Grundstück im Video!

    Grundstücksdaten im Überblick
    • Adresse: Obere Hochstraße, 7400 Oberwart
    • Gesamtgrundstücksfläche: 5.119 m²
    • Bauland-Wohngebiet (BW): ca. 4.366 m²
    • Erholungsgebiet (GE): ca. 753 m²
    • Widmung: Bauland-Wohngebiet und Erholungsgebiet
    • Grundstücksteilung: grundsätzlich denkbar, vorbehaltlich der rechtlichen und technischen Voraussetzungen
    Wohnbau auf großzügiger Fläche

    Mit rund 4.366 m² gewidmetem Bauland-Wohngebiet steht eine Fläche zur Verfügung, die unterschiedliche Wohnformen zulässt, sofern diese mit den geltenden Bebauungsvorschriften vereinbar sind. Für Bauträger und Projektentwickler ist insbesondere die Möglichkeit interessant, die Grundstücksfläche im Rahmen einer Gesamtplanung zu strukturieren und auf mehrere Baukörper oder eigenständige Bauplätze aufzuteilen.

    Denkbar sind sowohl klassische Einfamilienhäuser mit privaten Gärten als auch Doppelhäuser oder eine Wohnanlage mit mehreren Einheiten. Welche Variante tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt von der Grundstücksgeometrie, den geltenden Bebauungsbestimmungen und der erforderlichen Erschließung ab.

    Die zusätzlich als Erholungsgebiet gewidmeten rund 753 m² können bei der konzeptionellen Planung berücksichtigt werden. Ihre konkrete Nutzung richtet sich nach den dafür geltenden Widmungsvorschriften.

    Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde Oberwart

    Für die bauliche Nutzung der Liegenschaft sind das Burgenländische Baugesetz, die Burgenländische Bauverordnung sowie die jeweils geltenden örtlichen Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde Oberwart maßgeblich.

    Die veröffentlichten Oberwarter Bebauungsrichtlinien sehen für Grundstücke im Bauland-Wohngebiet grundsätzlich eine maximale bauliche Ausnutzung von 40 % vor, sofern für den betreffenden Bereich keine abweichenden Sonderbestimmungen gelten.

    Darüber hinaus sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

    • Bebauungsweise: Je nach geltendem Regelungsbereich und örtlichen Vorgaben kommen unterschiedliche Bebauungsweisen in Betracht.
    • Grenzabstände: Bei offener Bebauung sind grundsätzlich mindestens 3 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten. Für diese Bebauungsweise ist nach dem Burgenländischen Baugesetz grundsätzlich eine Grundstücksbreite von mindestens 15 m erforderlich.
    • Gebäudehöhe und Geschoßanzahl: Diese richten sich nach den für das jeweilige Grundstück geltenden örtlichen Festlegungen.
    • Bebauungsdichte: Die zulässige bauliche Ausnutzung ist anhand der konkret anwendbaren Bebauungsrichtlinien beziehungsweise eines allfälligen Teilbebauungsplans zu beurteilen.
    • Erschließung: Die verkehrstechnische Anbindung sowie die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind bei der Projektplanung zu berücksichtigen.

    Die endgültig zulässige Bebauung ist anhand der konkreten Grundstücksnummern und der dafür geltenden Bestimmungen mit der zuständigen Baubehörde abzuklären.

    Grundstücksteilung und rechtliche Rahmenbedingungen

    Aufgrund der Grundstücksgröße ist eine Teilung in mehrere eigenständige Bauparzellen grundsätzlich vorstellbar.

    Eine solche Teilung ist jedoch nicht mit einer bereits bestehenden baurechtlichen Genehmigung gleichzusetzen. Die tatsächliche Durchführbarkeit hängt insbesondere von der Einhaltung der geltenden Bebauungsbestimmungen, der Größe und dem Zuschnitt der neu entstehenden Grundstücke sowie deren gesicherter Erschließung ab.

    Für die Umsetzung sind ein entsprechender Teilungsplan durch einen hierzu befugten Vermessungstechniker sowie die erforderlichen behördlichen und grundbücherlichen Schritte notwendig. Allfällige Zufahrts- und Leitungsrechte sowie die Auswirkungen der unterschiedlichen Flächenwidmungen sind dabei gesondert zu berücksichtigen.

    Die Anzahl und Größe möglicher Bauparzellen sowie die darauf realisierbaren Gebäude und Wohneinheiten sind im Rahmen einer konkreten Projektplanung festzulegen.

    Grundbücherliche Situation

    Im Grundbuch ist ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadtgemeinde Oberwart eingetragen, das im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag vom 15. November 2023 und einem vereinbarten Bauzwang von 24 Monaten begründet wurde. Gemäß Punkt 8 der vertraglichen Vereinbarung war das Wiederkaufsrecht spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Bauzwangs auszuüben.

    Die vertraglich vorgesehene Ausübungsfrist endete am 27. Dezember 2025. Da das Wiederkaufsrecht innerhalb dieser Frist nicht ausgeübt wurde, ist es gemäß der vertraglichen Regelung erloschen.

    Die allenfalls noch erforderliche grundbücherliche Löschung des eingetragenen Rechts ist gesondert vorzunehmen.

    Mein Service

    Sie möchten sich einen persönlichen Eindruck von der Liegenschaft verschaffen oder die vorhandenen Grundstücksunterlagen für eine erste Projektprüfung einsehen? Gerne übermittle ich Ihnen die verfügbaren Unterlagen und vereinbare einen Besichtigungstermin vor Ort.

    Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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    Caroline Viktoria Gütler M.A.
    Immobilienfachberaterin

    Die Lage - Wohnen in der Bezirkshauptstadt Oberwart

    Die Obere Hochstraße befindet sich in der südburgenländischen Bezirkshauptstadt Oberwart, die als regionales Wirtschafts-, Bildungs- und Versorgungszentrum eine wichtige Rolle einnimmt. Die Stadt bietet eine umfassende Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, medizinischer Versorgung sowie einem breiten Angebot an Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen bis hin zu weiterführenden Schulen.

    Auch wirtschaftlich ist Oberwart ein bedeutender Standort der Region. Zahlreiche Handels- und Dienstleistungsbetriebe, das Krankenhaus sowie die gute Anbindung an das überregionale Straßennetz prägen die Stadt. Über die B50 und die nahegelegene A2 sind sowohl die umliegenden Gemeinden als auch größere Wirtschaftsstandorte gut erreichbar.

    Für die Entwicklung neuer Wohnhäuser verbindet der Standort damit die Vorzüge einer gewachsenen Stadt mit einer gut ausgebauten Infrastruktur und kurzen Wegen im Alltag.

    Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.

    Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


    Infrastruktur / Entfernungen

    Gesundheit
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    Apotheke <1.500m
    Krankenhaus <2.000m

    Kinder & Schulen
    Schule <500m
    Kindergarten <1.000m
    Höhere Schule <1.500m
    Universität <7.500m

    Nahversorgung
    Supermarkt <500m
    Bäckerei <1.000m
    Einkaufszentrum <2.000m

    Sonstige
    Bank <500m
    Geldautomat <500m
    Post <500m
    Polizei <500m

    Verkehr
    Bus <500m
    Bahnhof <1.500m

    Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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