4 ZIMMER IN RUHELAGE | NÄHE SCHÖNBRUNN | JUGENDSTIL-JUWEL | ERSTBEZUG NACH KOMPLETTSANIERUNG
Zur Vermietung gelangt die
sehr gepflegte ca. 97m² große, 4-Zimmer Altbauwohnung in einer der begehrtesten Lagen Wiens.
Die Wohnung liegt im 2.OG (ohne Lift) eines sehr gepflegten Stilaltbaus im ruhigen Teil der Schönbrunner Straße.
Dieses Objekt zeichnet sich durch die unmittelbare
Nähe zum Schloss Schönbrunn, sowie auch durch das
außerordentlich gute Preis-Leistungsverhältnis als Top-Immobilie aus.
Bitte keine Anfragen zu Wohngemeinschaften!Aufteilung:
- Vorraum
- 4 zentral begehbare Wohnräume (ca. 11-23m²)
- Küche mit Fenster
- Badezimmer mit Dusche, Waschtisch und WM-Anschluss
- WC extra
Eine Tierhaltung ist prinzipiell erlaubt, jedoch keine Hunde.
Ausstattung:- hochwertige Echtholzparkettböden in Wohnräumen
- Fliesenböden in Badezimmer und WC
- hochwertige Holz-Kasten-Fenster
- Küche mit Herd und Doppelwachbecken (keine Einbauküche!)
- Gas-Etagenheizung
Lage:
Der
exklusive Stilaltbau befindet sich in der Schönbrunner Straße im 12. Bezirk.
Aufgrund der gesuchten Lage sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar.
Durch die außerordentlich gute Lage sind kulturelle und kulinarische Angebote an fast jedem Eck anzutreffen.
Das nahegelegene
Schloss Schönbrunn ist zu Fuß schnell erreichbar und bietet zahlreiche attraktive Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- U4 - Schönbrunn, Meidling Hauptstraße
- Buslinien 9A, 10A, 63A
Die Wohnung wird ab sofort in befristeter Hauptmiete (
7 Jahre!) vergeben.
Gesamtmiete inkl. Betriebskosten und 10% USt.: € 1.198,48
(bei Mindestmietdauer von 6 Jahren - sonst € 1.250,07)
HMZ € 805,84 + BK € 283,69 + 10% USt. € 108,95
Kaution: € 4.800,-
KONTAKT: Hr. Ing. Helmut Splavec - Anbieter kontaktieren
Anbieter kontaktieren
Fotos mit Einrichtungsgegenständen sind KI generiert und soll lediglich ein Einrichtungsvorschlag geben
Hinweis: Um mit regelmäßigen und lückenlosen Mietzahlungen zu rechnen, verlangt der Eigentümer zur Bonitätsprüfung einen Einkommensnachweis (die letzten drei Gehaltszettel oder bei Selbstständigen den aktuellsten Einkommenssteuerbescheid). Bei Mietern ohne eigenes Einkommen wird eine Bürgschaft mit entsprechendem Einkommensnachweis verlangt.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Sämtliche Angaben lt. Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.
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