Zum Verkauf steht ein im Jahr
1978 errichtetes Wohnhaus in sehr guter Lage in Ehrenhausen an der Weinstraße.
Die Liegenschaft überzeugt insbesondere durch ihre
großzügige Grundstücksfläche von ca. 2.056 m², wobei sich der überwiegende Teil (1.235m²) der Fläche im
Bauland befindet. Damit bietet das Objekt neben der bestehenden Wohnnutzung auch interessante Möglichkeiten für eine zukünftige Entwicklung – vorbehaltlich der jeweils geltenden baurechtlichen und behördlichen Bestimmungen.
Das bestehende Gebäude ist
stark sanierungsbedürftig und bietet damit die Möglichkeit, die Immobilie umfassend nach den eigenen Vorstellungen neu zu gestalten.
Objektübersicht
- Grundstücksfläche: ca. 2.056 m²
- Gesamtnutzfläche: ca. 266 m²
- Wohnfläche: ca. 120 m²
- Kellerfläche: ca. 129 m²
- Garage
- Zustand: stark sanierungsbedürftig
Die Liegenschaft befindet sich am Ladlerweg in Ehrenhausen an der Weinstraße und damit in einer attraktiven Wohnlage der Südsteiermark. Ehrenhausen steht für eine besondere Kombination aus Weinlandschaft, Natur, Lebensqualität und guter Erreichbarkeit. Die Umgebung bietet zahlreiche Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und macht die Region zu einem gefragten Standort für Wohnen und Leben.
Diese Liegenschaft bietet mehrere interessante Perspektiven:
- Sanierung des bestehenden Wohnhauses
- Modernisierung und individuelle Neugestaltung
- Nutzung des großzügigen Grundstücks als privates Wohnareal
- Entwicklung zusätzlicher Wohnmöglichkeiten auf den Baulandflächen
Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich umgesetzt werden kann, ist im Rahmen einer konkreten Planung sowie mit den zuständigen Behörden abzuklären.
Eine Immobilie mit Substanz und Perspektive – in einer attraktiven Lage von Ehrenhausen an der Weinstraße.
Besichtigungen nach Vereinbarung.
Alle Flächenangaben sind circa-Angaben. Angaben zur Widmung und Bebauungsdichte beruhen auf den vorliegenden Informationen und sind vor einer Kaufentscheidung anhand der aktuellen behördlichen Unterlagen zu prüfen. Eine konkrete Bebauungs- oder Teilungsmöglichkeit ist mit der zuständigen Gemeinde bzw. den zuständigen Behörden abzuklären. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vobehalten.